Nazi in Uetersen bei Hamburg will Bürgermeister werden!

Am 21. Sep­tem­ber wird in Ue­ter­sen ein neuer Bür­ger­meis­ter gewählt. Ein Kan­di­dat ist Stef­fen Peter (29.​10.​1963) aus Uetersen (Kreuzmoor 15). Bei der Kom­mu­nal­wahl 2013 kan­di­dier­te Stef­fen Peter mit sei­ner Frau Erika Peter (1965) noch für die NPD im Kreis Pin­ne­berg.

 

Laut Ham­bur­ger Abend­blatt nann­te sich Stef­fen Peter für die Bür­ger­meis­ter­wahl „Ober­reichs­an­walt“. Der Ue­ter­sener Wahl­aus­schuss kor­ri­gier­te die Be­rufs­be­zeich­nung in Stahl-​ und Walz­wer­ker.

Mitt­ler­wei­le be­rich­ten auch die Taz, Stö­rungs­mel­der (Zeit) und BnR über den ex­trem rech­ten Bür­ger­meis­ter­kan­di­da­ten in Ue­ter­sen.

 

Am 10.​September 2014 haben alle Kan­di­da­t_in­nen die mög­lich­keit sich öf­fent­lich um 19 Uhr in der Mensa, Bleekerstraße 3 in

Ue­ter­sen vor­zu­stel­len.

 

Kein Podium für Nazis! Gemeinsam die Kandidatur von Steffen Peter verhindern!

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http://antifapinneberg.blogsport.de/2014/09/06/buergermeister-kandidat-aus-der-reichsbuergerbewegung/

Erwähnenswert ist, dass er kein klassische Nazi ist, sondern zur Verschwörungsideologischen brauen Sektenwesen der Reichsbürger gehört und selbst innerhalb der NPD manchen seine Ansichten zu krude war. Fraglich ob es sich bei seinem Wahlkampf wirklich eine größere Intervention nötig ist. Viele Stimmen dürfte er, selbst im rechten Lager, ohnehin nicht bekommen. Er stellt sich für jeden der auch nur einen Satz von ihm hört als bescheuerter Spinner dar, von daher Schaden ihm seine öffentlichen Wahlkampfauftritte wahrscheinlich eh mehr, als dass sie ihm nützen.

Wieso kann er überhaupt kandidieren. Bürgermeister sind Beamte auf Zeit. Neben der Kommunalordung gilt auch das Beamtenrecht. Selbst ein Kandidat muß für die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ eintreten. Damit kann man diese Figuren fassen, selbst wenn sie eine Erklärung abgegeben haben. Einen solchen Fall gibt es auch in der Nähe von Mannheim. Weder die vorgesetzte Kreisverwaltung noch das Innenministerium von BaWü gehen gegen die Entscheidung des Wahlausschusses vor, der die Kandidatin zu gelassen hat.