Die Polizei versucht das Aktionsbündnis gegen Wiesenhof – Mastanlagen Widerstand einzuschüchtern. Per Email forderte die Polizei die Betreiber_innen der Interntseite mastanlagenwiderstand.blogsport.de auf die Namen von Aktivist_innen zu nennen.
Das Aktionsbündnis äußerte sich im Internet hierzu wie folgt:
Mastanlagen Widerstand erreichte vor kurzem folgende Mail:
´Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.07.2013 erstattete Herr Christoph Schmid Strafanzeige, da neben seinem landwirtschaftlichen Hof in Bliensbach in der Nacht vom 25.08. auf den 26.08.2013 ein Transparent mit der Aufschrift “Schmid vergiftet die Kinder” aufgehängt wurde. Hr. Schmid plant den Bau eines Geflügelmaststalles.
Nachdem sie sich in ihrem Internetauftritt zu dieser Aktion bekennen, bitte ich sie mir die Namen und Adressen der in Bliensbach tätigen Aktivisten zu nennen. Als Zeuge im Strafverfahren sind sie verpflichtet diesbezügliche Auskünfte zu erteilen.Mit freundlichen Grüßen
Friedrich N.
Polizeihauptkommissar´
Da dem Herrn Polizeihauptkommissar wohl der Bezug zur aktuellen Gesetzeslage abhanden gekommen ist möchten wir zunächst aus der Strafprozessordnung § 163 Kommentar 37 C.H. Beck zitieren:
“Aber der Zeuge kann nicht zum Erscheinen bei der Polizei und erst recht nicht zur Aussage bei dieser gezwungen werden.“ (Zitat § 163 Kommentar 37 C.H. Beck)
Daher unsere Antwort:
Nö is nicht! Wir verweigern die Aussage.
Und an dieser Stelle noch mal der Aufruf an alle: Lasst euch nicht von unzureichenden oder lückenhaft formulierten polizeilichen Rechtsbelehrungen in die Irre treiben. Bei der Polizei muss keine*r Aussagen machen und hingehen bzw. Vorladungstermine absagen auch nicht.
Aussagen verweigern! Polizeiwillkür entgegentreten!
Weitere Infos zum Fall ´mastanlagenwiderstand.blogsport.de´ gibt es hier: