Der Prozess gegen zwei kurdische Linke vor dem OLG Stuttgart geht nach 10 Monaten Verhandlungszeit seinem Ende entgegen. Am kommenden Freitag wird das Urteil des Staatsschutzsenats verkündet. Die Generalbundesanwaltschaft hatte zuvor hohe Haftstrafen von 5 Jahren und 5 Jahren 3 Monate gefordert. Zeigt eure Solidarität mit den kriminalisierten Aktivisten!
Ungeachtet der Situation in der Türkei und den Friedensverhandlungen die aktuell zwischen der türkischen Regierung und der PKK laufen, hält die deutsche Regierung an ihrer Repression gegen die kurdische Bewegung in der BRD fest. Den beiden Angeklagten wird dementsprechend vorgeworfen, Mitglieder der PKK zu sein und in ihr bzw. in Jugendstrukturen Führungsrollen übernommen zu haben. Obwohl beiden keine konkreten Straftaten nachgewiesen werden konnten, genügt der behauptete "terroristische Charakter" der PKK offenbar um sie mittlerweile seit über 1,5 Jahren in U-Haft festzuhalten. Doch damit nicht genug, die Generalbundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer Haftstrafen von 5 Jahren und 5 Jahren und 3 Monaten gegen die beiden zu verhängen.
Die Verteidigung machte demgegenüber deutlich, dass der Widerstand gegen Unterdrückung legitim sei und der kurdische Widerstand eine Freiheitsbewegung im Kampf gegen ein repressives und autoritäres Regime sei. Auch einer der Angeklagten machte seine Motivation deutlich als er in seinem letzten Wort sagte, er wolle "in einer Welt leben, in der es keinen Tod und Unterdrückung gibt, sondern nur Freiheit und Frieden!"
Lassen wir die Genossen nicht alleine! Zeigt euch solidarisch und kommt zur Urteilsverkündung am Freitag den 12.7. um 9.30 Uhr vor das Landgericht Stuttgart!
AZADI nennt anderen Ort
In dem § 129b-Verfahren vor dem OLG Stuttgart hat die Bundesanwaltschaft (BAW) in ihrem Plädoyer am 21. Juni für Ridvan Ö. eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten und für Mehmet A. eine fünfjährige Haftstrafe gefordert.
Die Anklage beschuldigt die beiden Kurden der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“. Sie sollen von März 2010 bis Juli 2011 bzw. von Oktober 2009 bis Juli 2011 im Bundesgebiet und in Frankreich als Führungskader der PKK-Jugendorganisation „Komalen Ciwan“ (KC) tätig gewesen sein und u. a. Spenden gesammelt, Demonstrationen und Schulungen organisiert sowie Nachwuchs für die Guerilla rekrutiert haben.
Ridvan Ö. ist 17. Juli 2011 am Düsseldorfer Flughafen und Mehmet A. am gleichen Tag in Freiburg festgenommen worden. Beide befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Am 27. und 28. Juni wird die Verteidigung ihre Schlussvorträge halten. Am 5. Juli haben Ridvan Ö. und Mehmet A. die Gelegenheit zum sogenannten „letzten Wort“ und am 12. Juli, um 10.00 Uhr, werden die Urteile verkündet.
Diese Verhandlungen finden jeweils im OLG Stuttgart-City, Olgastraße 2, statt.
AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und
Kurden in Deutschland, Köln
23. Juni 2013
gleicher Ort
das ist der gleiche Ort. OLG und LG sind im gleichen Gebäude