Um reale Spitzel outen zu können, andererseits Verleumdungen und irrtümliche Beschuldigungen (von wem und aus welcher Motivation heraus auch immer), zu verhindern, ist es wichtig, gewisse Regeln einzuhalten. Darum veröffentlichen wir an dieser Stelle Richtlinien zum Outing von Spitzeln. Den unterzeichnenden Gruppen, geht es darum, Spitzeln und Gerüchten keinen Raum zu geben und über politische Unterschiede hinweg ein Netzwerk des Vertrauens zu schaffen. Deswegen veröffentlichen wir gemeinsam die folgenden Richtlinien.
I. Spitzelouting und Spitzelverdacht
Spitzel
sind eine uralte Begleiterscheinung von Herrschaft und Opposition.
Linke Gruppen, Aktivist_innen und soziale Bewegungen, die der Obrigkeit
lästig werden, müssen damit rechnen, bespitzelt zu werden. Spitzel
können viel Schaden anrichten, im Extremfall zerstören sie Individuen
und ganze Gruppen. Als Linke müssen wir uns bewusst mit dem Thema
Spitzel auseinandersetzen – aber ohne Verfolgungswahn und Panikmache.
Um
einerseits reale Spitzel outen zu können, andererseits Verleumdungen
und irrtümliche Beschuldigungen (von wem und aus welcher Motivation
heraus auch immer), zu verhindern, ist es wichtig, gewisse Regeln
einzuhalten.
Eine Person als Spitzel oder Bullen zu bezeichnen
oder gar zu outen ist eine verdammt ernste Angelegenheit. Vermutungen
über angebliche Spitzel dürfen auf keinen Fall leichtfertig in die Welt
gesetzt und verbreitet werden, denn solche Gerüchte erzeugen Unruhe,
Misstrauen und politische Spaltungen. Ohnehin besteht die
ernstzunehmende Gefahr, dass die Gegenseite ungesicherte Verdächtigungen
benutzt oder sogar gefälschte Outings produziert, um politische
Zusammenhänge zu schwächen, zu spalten und unbedachte Reaktionen und
Informationen hervorzulocken. Wer dies nicht berücksichtigt, läuft
Gefahr, zum nützlichen Idioten von Staatsschutz- und
Geheimdienstinteressen zu werden.
Uns, den
unterzeichnenden Gruppen, geht es darum, Spitzeln und Gerüchten keinen
Raum zu geben und über politische Unterschiede hinweg ein Netzwerk des
Vertrauens zu schaffen.
II. Richtlinien
Die
folgenden Richtlinien entsprechend weitgehend den IMC Northern England
Guidelines: Reporting an Infiltrator or Informer und beziehen sich auf
alle Beschuldigungen gegen Personen oder Gruppen, wonach diese
vorsätzlich mit polizeilichen oder geheimdienstlichen Stellen, den
Medien oder Sicherheitsfirmen zusammenarbeiten, um Informationen
weiterzuleiten, die die Sicherheit und das Wohlergehen von
Aktivist_innen gefährden und/oder die Effektivität politischer Arbeit
beeinträchtigen.
Es geht um folgende Fälle: a) Ein_e verdeckte_r
Ermittler_in, der/die absichtlich eine Gruppe/eine Kampagne unterwandert
hat, um Informationen zu sammeln und/oder zerstörerisch zu wirken. (In
der Regel handelt es sich hier um Polizist_innen, die unter falschen
Namen und erfundener Biographie operieren; in diese Kategorie fallen
auch international agierende Spitzel/Bullen wie Mark Stone/Kennedy). b)
Ein_e Informant_in, also ein (ehemaliges) Mitglied einer
Gruppe/Kampagne, das Informationen weitergibt. (Gemeint sind Spitzel,
wie sie vom VS, LKA oder BKA angeworben werden). c) Privatdetektive und
nicht als solche auftretende Journalist_innen, die heimlich
Informationen sammeln und an Medien und Firmen verkaufen.
III. Empfehlungen und Bedingungen
Damit
politische Gruppen und Aktivist_innen das Outing eine_s verdeckte_n
Ermittler_in oder ein_es Informant_in als zutreffend akzeptieren, müssen
folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Das Outing muss von einer bekannten und etablierten Gruppe bestätigt werden.
(Der Grund dafür: Nachvollziehbar machen, wie es zum Outing kam, damit andere diesem Bericht vertrauen können – so lassen sich Rufmorde und staatliche Desinformation vermeiden.)
2. Ein Outing muss eindeutige und nachvollziehbare Beweise enthalten.
3. Alle Gruppen, die von dem Spitzelfall betroffen sind, müssen umgehend informiert werden.
4. Der Bericht muss ein Foto und eine genaue Personenbeschreibung enthalten.
Es kann sein, dass das oben beschriebene Verfahren nicht in allen Fällen angebracht ist und dass nicht immer alle Kriterien erfüllt werden können; d. h. wenn diejenigen, die die Untersuchung machen, nicht einer etablierten Gruppe angehören oder dass es nur eine begrenzte Freigabe der Beweise geben kann, um Einzelne zu schützen. In einem solchen Fall ist die sorgfältige Nachprüfung und Beglaubigung des Spitzelvorwurfs durch eine bekannte und etablierte Gruppe erforderlich, die dann auch das Outing verantworten muss.
Wir unterstützen diese Erklärung:
Für eine linke Strömung [FelS]
der einsatz von verdeckten ermittlern
Praxisnahe Darstellung lässt die problematischen Bereiche nicht aus
Der Autor, Oberstaatsanwalt David Ryan Kirkpatrick, betont in seinem Vorwort die wachsende Bedeutung der verdeckten Maßnahmen im Ermittlungsverfahren. Angesichts der zunehmenden Professionalisierung des Täterverhaltens, vor allem auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität, seien diese inzwischen unverzichtbar geworden.
Detailliert geht der Autor auf alle rechtlichen und kriminalistischen Themenstellungen ein, die für einen konzeptionellen, gut geplanten VE-Einsatz in der Praxis von Bedeutung sind.
Nach der terminologischen Abgrenzung der Begriffe "Verdeckter Ermittler (VE)" und "Nicht offen ermittelnder Polizeibeamter (noeP)" betrachtet er zunächst ausführlich die Anlasstat, die einen VE-Einsatz auslösen kann, sowie dessen Anordnungsbefugnisse und Zustimmungserfordernisse. Diese wiederum belegt er mit treffenden Kommentierungen und der aktuellen Rechtsprechung.
Hervorzuheben ist die sehr gut aufbereitete Problematik der rechtlichen Grenzen eines VE-Einsatzes. Tiefgründig behandelt Kirkpatrick die problematischen Bereiche der Tatprovokation, der Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie der Verwertungsproblematik. Auch das Spannungsfeld der Strafverfolgungspflicht sowie der Strafbarkeit des Verdeckten Ermittlers selbst wird eingehend betrachtet. Im Weiteren greift der Autor spezielle Themenstellungen des VE-Einsatzes auf, wie etwa die grenzüberschreitende Tätigkeit eines Verdeckten Ermittlers – sowohl ausländischer Beamter in Deutschland, als auch deutscher VE im Ausland.
Zum Abschluss stellt OStA Kirkpatrick die Besonderheiten des gerichtlichen Verfahrens dar, in dem der VE nicht offen auftreten kann. Rechtlich fundiert und ausführlich genug beschreibt er die Rolle des VE-Führers. Wesentliche Grundzüge der kriminalistischen Betrachtung, welche die rechtlichen Ausführungen ergänzen, werden komprimiert erläutert, etwa jene zur Aktenführung, zur richterlichen Vernehmung des VE-Führers oder auch zur Sperrerklärung.
In seinem Buch betrachtet Kirkpatrick alle für den VE-Einsatz rechtlich und kriminalistisch relevanten Facetten. Positiv fällt auf, dass er die Problematiken nicht nur als solche darstellt, sondern zum Ende eines jeden Komplexes in einem Fazit pointiert Stellung dazu bezieht. Vor diesem Hintergrund kann das Buch als Nachschlagewerk für die polizeiliche Ausbildung, aber auch für die polizeiliche Praxis uneingeschränkt empfohlen werden.
http://www.amazon.de/Der-Einsatz-Verdeckten-Ermittlern-Strafverfolgungsb...
Und was passiert mit falschen Beschuldigungen?
Interessiert mich ja schon mal - auch aus persönlicher Betroffenheit. Wer die internen Hierarchien in der deutschen Linken und die anti-emanzipatorischen Strategien kritisiert, kassiert ja falsche Beschuldigungen, wie andere Briefmarken sammeln ... ständig immer wieder. Falsche Beschuldigungen dieser und anderer Art ersetzen ja regelmäßig inhaltliche Argumente. Sie dienen der Machtdurchsetzung. Noch nie haben die AbsenderInnen irgendwelchen Ärger dafür bekommen. Wenn Ihr schon Regel aufstellt, wäre diese Frage ja interessant (ich bin ja gegen Regeln, aber damit auch Außenseiter in einer höchst autoritären und hierarchischen doitschen Linken).
wtf?
meine güte, ihr habt in deutschland schon krasse propleme mit der linken...
ihr habt nicht nur "etablierte Gruppen", dieses Etablishment soll auch noch bestimmen wer jetzt Spitzel ist und wer nicht...
Autoritäre Kacke und absolut lächerlich... Macht korrumpiert, auch die des linken establishments!