Seitdem Tina Gröbmayr als Ex-GAF-Sprecherin und Mitglied im Arbeitskreis Kritischer JuristInnen (akj) Freiburg freiwillig an der Verteidigung des Nazis Florian Stech mitwirkte, wird heftig über die Frage diskutiert: Dürfen linke Anwält_innen Nazis vertreten oder müssen sie es gar? Ist die Mandatsübernahme für einen Nazi eine rein persönliche Entscheidung auch für linke Anwält_innen? Wird andernfalls das Recht auf Verteidigung für einen Nazi infrage gestellt? Welche Konsequenzen hat die Mandatsübernahme für einen Nazi?
Darüber diskutierten wir mit Rechtsanwältin Angela Furmaniak, Anwältin der Nebenklage gegen Florian Stech, Prof. Albert Scherr, Soziologe an der PH Freiburg, unter anderem mit dem Schwerpunkt Rechtsextremismus und Mitglied im Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie und mit Malte Marwedel, Jurist und akj Mitglied, der aber explizit nicht repräsentativ die Meinung des akj Freiburg vertrat.
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Stech
Was macht eigentlich Stech? Gibt es eine Adresse und weiß jemand etwas über seine Aktivitäten seit der Verhandlung?