„Auch diesen Sturm wird die NPD überstehen und sollten denoch Die Karlsruher Richter dem Ermächtigungsgesetz der Etablierten statt geben wird der Kampf aus dem Untergrund weitergeführt“ postet der User „Deutschsachse“ auf dem NPD Portal DS-aktuell. Für den Deutschen aus Sachsen ist das Ermächtigungsgesetz der kommende Antrag auf ein NPD-Verbot. Damit leitet er die Diskussion auf der Seite unter der Stellungnahme von Holger Apfel zum drohenden Parteiverbot ein. Nun beginn neben anderen Themenschwerpunkten eine muntere Diskussion um den „Weg in den Untergrund“.
„Alexandra Nightline“, mit Realnamen Alexandra Neidlein, Intiatorin der Facebook Seite “eine Million Stimmen gegen Kinderschänder”, Kolumnistin des NPD Parteiorgans „Deutsche Stimme und Frau des ehemaligen Kroatiensöldners und Bankräubers Alexander Neidlein – heute Landesgeschäftsführer der NPD in Baden-Württemberg - fragt nach: „Was für ein “Untergrund”?„ In einem weiteren Beitrag fährt sie fort: „Es gibt keinen nationalen Untergrund und auch keine Untergrundkämpfer – der Admin denkt wohl das Gleiche wie ich, aber das jetzt zu schreiben, wäre eher deprimierend.“ Für Alexandra Neidlein gibt es scheinbar auch keinen NSU. Fragt sich nur, wer ihrer Meinung nach die 10 Menschen ermordet hat? Warum es aber „eher deprimierend“ wäre, zu schreiben, dass es keinen „nationalen Untergrund“ gäbe, halten wir aus dem Mund einer NPD Kolumnistin für sehr gefährlich.
BdU, ein Nutzer der sich offen und deutlich als Nationalsozialist bezeichnet, hält einen bewaffneten Kampf als vom Grundgesetz gedeckt:
„Artikel 20, Abs IV des GG (pikanterweise auch das Datum des
Führergeburtstages) gibt jedem Deutschen das Recht zum Widerstand, spätestens
wenn die NPD verboten werden würde wäre genau dieser Fall eingetreten. Diese
angeblichen “Strukturen für den Untergrund” wären also sogar durch das GG
legitimiert.
Tatsächlich dürfte es nur eine Frage der Zeit sein bis die ersten Deutschen das
Reden aufgeben (das ja ohnehin immer mehr verfolgt wird) und nach Art. 20 Abs.
IV Taten sprechen lassen.“
„BdU“ spricht von „Taten sprechen lassen“, „das Reden aufgeben“, der Nationalsozialistische Untergrund NSU trat mit dem Grundsatz „Taten statt Worte“ an.
Andere
Nutzer wiederum sprechen sich gegen einen bewaffneten Kampf aus. „Nils“
konstatiert: „Deshalb sollte man sich solche Gedanken (Artikel
20, “Untergrund” etc.) aus dem Kopf schlagen!
Sowas wäre u.a. auch ein Gottesgeschenk für unsere Gegner (die genau
darauf warten!) und würde uns zudem noch weit mehr schaden, als Du es
Dir momentan vielleicht vorstellen kannst!“ Ob er den Gang in den Untergrund
als solchen für den falschen Weg hält oder ihn nur aus taktischen
Gesichtspunkten – weil es seiner Meinung nach dem Gegner nützt – ausschlägt, bleibt
offen.
Stammschreiber „DerDissident“ pflichtet „Nils“ bezüglich des Untergrundkampfes bei, dass man sich einen solchen Gedanken aus dem Kopf schlagen solle. „Mein ständiges Reden“ stellt er fest, aber „leider sind die meisten (radikalen) Nationalisten diesbzgl.lernresistent. Der Hass auf das System merzt leider jedwede notwendige Vernunft aus.“
„Nils“ antwortet darauf u. a.: „Wenn aber ein Erwachsener
wirklich glauben sollte, daß so etwas eine auch nur annähernd erfolgreiche
Option darstellen würde, dann verkennt dieser wohl ganz offensichtlich die
Kräftevehältnisse bzw. Realitäten und lebt in einer Traumwelt. Sowas soll es ja
wirklich geben (man könnte fast sogar noch darüber lachen).
Zum Glück scheinen diese Leute aber Ausnahmefälle darzustellen.“ Es mag ja
sein, dass dies Ausnahmefälle sind, aber jeder sogenannte „Ausnahmefall“ kann
Menschen töten. Nicht die Ausnahme scheint es dagegen bei Menschen zu sein, die
noch nicht erwachsen sind:
„Etwas anders sieht das leider manchmal bei Jugendlichen aus“ meint Nils. Böhnhardt,
Mundlos und Zschäpe waren zu Beginn ihrer „Karriere“ auch Jugendliche.
„BdU“ stellt für sich die Teilnahme an einem Terrornetzwerk in Frage. „Ich habe nicht für mich selbst gesprochen“, aber: „Ich warte darauf und werde mit mehr als nur klammheimlicher Freude reagieren.“
Auf dem öffentlichen Nachrichtenportal DS-aktuell wird ein gutes Jahr nach Bekanntwerden des Terrornetzwerkes NSU die Frage des Untergrundkampfes diskutiert. Es gibt Zustimmung, es gibt Ablehnung und es wird angekündigt „mit mehr als nur klammheimlicher Freude“ auf neue Terroraktionen zu reagieren. Dies geschieht auf der Präsenz einer Partei, die von sich behauptet, demokratisch zu sein und auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Einer Partei, die wegen grundgesetzwidrigen Verhaltens kurz vor dem Verbot steht. Der Administrator, Matthias Faust aus dem NPD Parteivorstand, greift nicht in die Diskussion ein, unterbindet sie nicht. Nein, er macht sich vielmehr über die Diskussion lustig: „Im Untergrund war ich erst vor einigen Wochen. Da ging es in Hamburg mit der U(ntergrund)-Bahn in Richtung Hauptbahnhof
Eine Parteiseite, die heute solche Diskussion zulässt, gehört sofort abgeschaltet!
Bei den Zitaten wurden alle Rechtschreibfehler im Original übernommen.>
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Bürgerinnen und Bürger gegen extreme Rechte
FB Seite: Gemeinschaft "Bürgerinnen und Bürger gegen extreme Rechte"
auch Staatsrechtslehrer inzwischen auf GG 20 IV-Trip
Die Nazis fühlen sich offensichtlich bestärkt durch Staatsrechtslehrer wie Schachtschneider, der zwar keine Nazi, aber ein Rechtsextremist ist, und die die Voraussetzungen gemäß Art. 20 IV Grundgesetz gegeben sehen, gegen die Regierungsorgane vorzugehen. Aus naheliegenden Gründen geben die Juristen keine konkrete Handlungsempfehlung, da sind die Bezüge dann schon wichtiger. Ich halte es daher für wichtiger, diesen Leuten den Geldhahn abzudrehen, das Problem mit den Nazis löst sich dann schon von allein.