Am Donnerstag, den 20.9.2012, um 9:15h findet vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozess gegen einen Genossen statt.
Der Prozess steht im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Verstaltung „Sicherheitspolitik in Niedersachen und Göttingen im Speziellen“, die der RCDS (Ring Christlich-Demokratischer Studenten) im Januar diesen Jahres im Zentralen Hörsaalgebäude der Uni Göttingen veranstaltete. Geladene Gäste waren der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und der Göttinger Polizeipräsident Robert Kruse.
Der CDU-nahe Studierendenverband wollte sich mit dieser provokativen Veranstaltung in der Endphase des Uni-Wahlkampfs ins Gespräch bringen und Stimmung gegen linke Politik machen. En breites Bündnis aus ASta, Fachschaften und Basisgruppen, studentischen Hochschulgruppen sowie antirassistischen und antifaschistischen Initiativen mobilisierte zu Gegenprotesten, um gemeinsam ein Zeichen gegen die Law-and-Order-Politik des niedersächsischen Abschiebe- und Innenministers zu setzen.
Mittels einer symbolischen Menschenblockade vor dem Eingang des Hörsaals, in dem die Veranstaltung stattfand, wurde gegen die von Schünemann und Kruse betriebene reaktionäre Politik protestiert.
Die Polizei ging daraufhin mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen die Blockierenden vor, während Robert Kruse im Hörsaal es sich nicht nehmen ließ, „seine“ Beamten zu loben, woraufhin die Polizisten von einem Großteil der ZuschauerInnen frenetisch bejubelt wurde. Bei dem Polizeieinsatz tat sich vor allem die seit Anfang 2012 in Göttingen stationierte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) mit brutalem Vorgehen gegen die DemonstranInnen hervor.
Auch bei der Abfahrt des Ministers ging die Polizei mit übertriebenen Maßnahmen gegen die Protestierenden vor, die versuchten das Fahrzeug des Minister zu blockieren.
Es wurde von Seiten der Polizei gegen mehrere GenossInnen Strafverfahren eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft will mit diesem Verfahren offensichtlich nicht nur einen einzelnen Genossen aburteilen, sondern den legitimen Protest kriminalisieren.
Konkret wird dem betroffenen Genossen Widerstand gegen die Staatsgewalt, sowie Körperverletzung an einem Polizisten vorgeworfen.
Kommt alle zum Prozess, zeigt Solidarität und lasst nicht zu, dass legitimer Protest gegen eine rassistische Politik illegalisiert wird!! Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle!
Prozessbeginn:
Donnerstag, 20.09.2012 um 9:15
Amtsgericht Göttingen (Maschmühlenweg 11), Raum B12.
Freispruch!
Die Polizei hat ihr Video erst Stunden vor dem Prozess rausgerückt. Ging wohl aber nach hinten los: Da war gar nix drauf zu sehen. Und zwar nicht mal eine Schmerzreaktion des (vermeintlich) verletzten Polizisten. Zudem falsche Position für die angeklagte Attacke. Konsequenz: Freispruch. Aber nicht vergessen: Eigentlich fand die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte einen Strafbefehl über 700 Euro schlucken sollte. Und sich dagegen zu wehren war ein Risiko - notwendig, aber persönlich belastend und auch finanziell erst mal selbst zu schultern.
Gratulation
Habt ihr gut gemacht!