Am heutigen Dienstag, den 24. Juli, ging der Prozess gegen einen Antifaschisten vor dem Amtsgericht Böblingen zu Ende. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr auf Bewährung, sowie 150 Arbeitsstunden verurteilt. Auch soll er die Kosten des Verfahrens tragen. Wie in den letzten Tagen berichtet wurde dem Genossen ein fünfeinhalb Jahre zurückliegender Angriff auf einige Faschisten in der Nähe eines NPD-Konzerts vorgeworfen, für den schon sieben Antifas in zwei Prozessen 2008 und 2010 verurteilt wurden.
Obwohl keiner der Zeugen den Angeklagten belastet hatte und nach wie vor auch kein weiteres Indiz für eine mögliche Tatbeteiligung, außer einer in 400 Meter Entfernung aufgefundenen Sturmhaube, dazu kam, reichte es der Richterin aus, selbstsicher zu verkünden sie "habe keinen Zweifel dass der Angeklagte der achte Mann war". Eine achte Person, von der jedoch weder die damaligen "Opfer" etwas zu berichten wussten, noch die anderen bereits verurteilten Antifaschisten. Lediglich zwei Polizeibeamten hatten ausgesagt, sie hätten im Verlauf der Verfolgung eine Person gesehen, die in eine andere Richtung abgebogen sei als die anderen Antifaschisten. Weder die Tatsache, dass auch die Polizisten diese Beobachtung erst machen konnten nachdem sie die Gruppe schon mehrere Minuten aus den Augen verloren hatten, noch der Fakt dass zum Zeitpunkt des damaligen Nazikonzerts durchaus noch weitere Gruppen von AntifaschistInnen zugegen sein konnten, fand im Plädoyer des Staatsanwalts Stefan Biehl und im späteren Urteil Beachtung. Auch die Aussage eines Sachverständigen, der von skandalös ungenauen DNA-Untersuchungsmethoden berichtete und sogar einräumen musste, dass es durchaus möglich gewesen wäre, dass die gefundene Sturmhaube von verschiedenen Personen getragen wurde, wurde von der Richterin Quillmann als erwähnenswert erachtet. Stumpfsinnig verlegte sie sich stattdessen darauf, noch einmal die theoretische Treffergenauigkeit einer DNA-Analyse zu verlesen.
Während es bei Florian Stech, einem bekannten Faschisten aus Offenburg, erst kürzlich zu einem Freispruch mit der in diesem Zusammenhang fast schon zynischen Aussage "im Zweifel für den Angeklagten" kam, so findet man staatliche "Zweifel" bei Prozessen gegen Linke so gut wie nie. Im Gegenteil, laufend werden AntifaschistInnen und andere Aktive mit Verfahren überzogen und kriminalisiert.
Mit dem heutigen Prozessausgang sollte wieder einmal gezeigt werden, dass selbst 5,5 Jahre nach Aktionen noch ermittelt wird - und dabei schon Kleinigkeiten trotz mangelnder Beweise und gegenläufiger Aussagen für eine Verurteilung ausreichen.
Dieser Verfolgungswille hat in Süddeutschland im Lauf von weniger als einem Jahr mittlerweile vier (!) Antifaschisten in den Knast gebracht - immer mit ähnlich dürftigen Beweislagen oder absurden juristischen Wertungen.
Dies werden wir zumindest nicht widerstandslos hinnehmen! Der Angeklagte und sein Anwalt werden Berufung gegen das Urteil einlegen!
Kampf der Klassenjustiz!
Infos zu den ersten beiden Prozessen 2008 und 2010:
Anon
Wisst ihr, bei eurer einseitig gefärbten Brille glaubt euch doch kein Mensch, dass der Prozess und das Urteil so hanebüchen wie oben geschrieben ist. Das ist doch reine Polemik und das wisst ihr auch.
Blödsinn
Hanebüchen, ist dein Glaube an eine faire Justiz, mehr nicht. Mach dir doch nächstes Mal die Mühe selbst zu den Prozessen zu kommen, anstatt von weitem und ohne Kenntnis der Fakten zu urteilen. Die Termine waren ja immer hin angekündigt.
Ich war da und habe gesehen und gehört wie der Genosse, einzig und allein aufgrund einer ca. 400 Meter vom Tatort entfernten Sturmhabe verurteilt wurde. - Deren Beweiskraft genauso wie es im Bericht steht vom Sachverständigen Dr. Schaaf deutlich relativiert wurde... Der Bericht ist also autenthisch