ACHTUNG - Morgen nach MD!!! - Tag X im Oury Jalloh Prozess morgen!

Morgen mögliches Ende im Oury Jalloh Prozess! 
Gericht will Verfahren einfach einstellen!

 

Kommt morgen zum Prozess nach Magdeburg: 
Prozessbeginn ist 9:30 Uhr im Landgericht Magdeburg (Halberstädter Str.8, Saal A23) 
Gleichzeitig Kundgebung und Mahnwache vor dem Gericht! 

Heute hat das Landgericht in Magdeburg bekannt gegeben, dass es die Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Schubert wünscht. 

 


Das bedeutet, dass der Prozess vorschnell beendet werden soll, um den "Fall" Oury Jalloh für immer zu den Akten zu legen. 

Die Kammer hat vorgeschlagen, dass Andreas Schubert nach § 153a StGB einen Geldbetrag zu zahlen hat und damit die Sache gegessen ist.Die Entscheidung darüber hängt davon ab, ob Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf dieses Angebot eingehen - alles deutet darauf hin! 

Der Prozess wäre dann vorbei und es gäbe keinerlei rechtlichen Wege mehr! 

Kommt morgen zum Prozess nach Magdeburg: 
Prozessbeginn ist 9:30 Uhr im Landgericht Magdeburg (Halberstädter Str.8, Saal A23) 
Gleichzeitig Kundgebung und Mahnwache vor dem Gericht! 

Gemeinsame Anreise aus Berlin : Treffpunkt 6:30 Uhr (pünktlich) Alexanderplatz vor dem Reisezentrum der S-Bahn im Bahnhofsgebäude. 
Oury Jalloh – Das war Mord! 
Widerstand an jedem Ort!!!!
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Hallo, ich glaube eher, dass das Verfahren gemäß § 153 a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt werden soll. § 153 a StGB gibt es nicht. Ansonsten viel Kraft und Wut nach Dessau!

MAGDEBURG/DPA. Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat die Nebenklage am Dienstag einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Sie reagierte damit unter anderem auf die Anregung der Kammer vom Vortag, das Verfahren gegen den angeklagten Polizisten gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. «Die Nebenkläger sind von dem Vorschlag des Gerichts erschüttert», sagte Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die die Mutter und dem Bruder Jallohs vertritt. Aus ihrer Sicht hat die Kammer - drei Berufsrichter und zwei Schöffen - aufgegeben, den Vorfall vom 7. Januar 2005 aufzuklären.

Über den Befangenheitsantrag müssen nun drei nicht am Verfahren beteiligte Berufsrichter entscheiden. Bis zum Nachmittag wurde die Verhandlung zunächst unterbrochen. Ob bis dahin eine Entscheidung vorliegt, steht noch nicht fest. Sollte der Antrag abgelehnt werden, könnte der Prozess fortgesetzt werden. Möglich ist auch, dass einzelne Richter oder Schöffen als befangen betrachtet werden. Zum Ersatz stehen eine weitere Berufsrichterin und eine Schöffin zur Verfügung. Sollten mehrere Berufsrichter und Schöffen befangen sein, muss der Prozess laut einem Gerichtssprecher neu aufgerollt werden.

Angeklagt ist ein Polizist wegen Körperverletzung mit Todesfolge, der dem Mann aus Sierra Leone nicht schnell genug geholfen haben soll. In einem ersten Verfahren am Landgericht Dessau war er freigesprochen worden. Das Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wegen Lücken in der Beweisführung und im Urteil aufgehoben.

Die Nebenklagevertreterin Heinecke kritisierte in ihrem Befangenheitsantrag weiter, die Kammer genüge den Anforderungen des BGH bewusst nicht. Einen zusätzlichen Brandsachverständigen habe das Gericht abgelehnt, weil von ihm keine neuen Erkenntnisse für das Verfahren zu erwarten seien. Bis jetzt gebe es aber keine annähernd sichere Feststellung, wie das Feuer ausgebrochen sei.

Es gebe auch keine Hinweise darauf, wie der Asylbewerber Jalloh mit fast drei Promille Alkohol im Blut und an Händen und Füßen gefesselt, den Brand mit einem Einwegfeuerzeug entzündet haben könnte, hieß es. Eine Einstellung des Verfahrens sei unangemessen. Heinecke kritisierte zudem die «latent aggressive Grundhaltung» der Vorsitzenden Richterin Claudia Methling.

Am Vortag hatte Methling am Ende der Verhandlung die Anregung der Kammer bekanntgegeben, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dem müssten der Staatsanwalt und die Verteidiger zustimmen, die Nebenklage hat ein Recht, gehört zu werden. Ansonsten wären die Plädoyers zu erwarten. Die Anregung begründete die Kammer mit dem Stand der Beweisaufnahme - alle Zeugen sind gehört - und der Dauer des Verfahrens, das allein am Landgericht Magdeburg schon 14 Monate läuft.

 

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