Gemeinsam gegen staatliches Morden

no justice no peace

 Kundgebung gegen die Ermordung von Andrea H. in Berlin-Reinickendorf.

Andrea H. wurde am 24.08. von einem Polizeibeamten erschossen. Um der Empörung darüber in der Nachbarschaft Resonanz zu verleihen und um den tödlichen Trend der Berliner Polizei zu thematisieren findet im Märkischen Viertel eine Kundgebung statt.

 

Erneut hat ein Polizeibeamter in Berlin einen Menschen getötet. Noch ist nicht viel bekannt über die Tat, die sich letzten Mittwoch im Märkischen Viertel ereignete. Aus diversen Presseberichten ergibt sich bislang folgendes Bild:

 

Andrea H. war 53 Jahre alt und nicht besonders kräftig, angeblich 160 cm groß bei 40 kg Körpergewicht. Die Polizei gibt an Andrea H. wäre nicht polizeibekannt gewesen, das heißt ihre beabsichtigte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik und der deshalb erfolgte Polizeieinsatz beruhte nicht auf „Straftaten“ sondern auf sozial unangepasstem Verhalten.

 

Was den Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirksamts Reinickendorf angetrieben hat ihre Einweisung in eine geschlossene Einrichtung zu betreiben ist nicht bekannt. Jedenfalls kommt es nur zu einer gerichtlichen Anhörung wenn die Einweisung von einem Vormund oder einer Behörde beantragt wird. Andrea H. wäre in dem Fall, dass der Richter des Amtsgerichts Wedding ihre Einweisung beschlossen hätte, in eine geschlossene psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses gekommen. Diese Abteilungen sind zwar geschlossen, eine Flucht ist aber möglich.

 

Im Gegensatz dazu sind die Kliniken des Maßregelvollzugs (in Berlin-Buch und Bonhöffer Klinik) Einrichtungen der forensischen Psychiatrie. In diese werden Menschen eingewiesen, die wegen Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit §63 StGB und aufgrund von Sucht § 64 StGB verdächtigt sind. Die Kliniken des Maßregelvollzugs sind schwer gesichert.

 

Daraus ergibt sich die Frage warum ein Vorführungsbefehl, der zwar eine unangenehme Unterbringung aber keine ausweglose Situation bringen kann, mit Waffengewalt durchgesetzt werden muss? Andrea H. war ja eben nicht wegen einer Straftat zur Festnahme ausgeschrieben. Schußwaffengebrauch zur Durchsetzung jedweder administrativer Maßnahmen ist aber der Charakter eines totalitären Polizeistaats. Genauso wäre es Schulschwänzer durch Pistolenschüsse in die Schule zu treiben oder auf Gastwirte zu schiessen, die Hygienebestimmungen nicht einhalten.

 

Städte wie Berlin sind voll mit psychisch kranken Menschen. Doch wer wird schon von diesen angegriffen? Ein Sechser im Lotto ist wahrscheinlicher, es sei denn man treibt solche Menschen in die Enge. Es gab keinen Grund Andrea H. so in die Enge zu treiben, wie es die Bezirksamtsmitarbeiter und Polizisten getan haben.

 

Leider wurde auch in linken Portalen wie Indymedia nach dem Mord die übliche Theorie nach solchen Vorfällen verbreitet. Wer gegenüber der Polizei ein Messer ziehe sei selber schuld, genauso wie es der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft erklärte. Dabei ist es überhaupt nicht erwiesen, dass Andrea H. mit einem Messer auf die Beamten losgegangen ist. Und selbst wenn, wäre es nicht gerechtfertigt sie zu erschiessen.

 

Angeblich sollen zwei Gruppenstreifen, die mit Ramme und Schutzschild an der Tür standen, sich nicht anders als durch diesen Schuß verteidigen können?

Der Schütze ist Gruppenführer bei der 23. Einsatzhundertschaft, ein Team fürs Grobe.

 

Auffällig ist welche Kriterien der Mord an Andrea H. erfüllt:

a) wie immer ist es Notwehr. Wenn es mal keine Notwehr ist, wie im Fall Dennis J. wird der

    Schütze zwar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die Medien schreiben trotzdem das alle

    tödlichen Schüsse Berliner Beamter auf flüchtige Straftäter in Notwehr gefallen sein.

b) meistens sind Opfer tödlicher Polizeigewalt Migranten, Intensivtäter oder „psychisch krank“

Andrea H. wurde getötet weil sie zu einer Gruppe gehörte die keine Lobby hat, für die kein Platz in dieser Gesellschaft ist. Der Staat hat beschlossen sie aus sozialhygienischen Gründen aus dem Verkehr zu ziehen. Sie sollte aus dem öffentlichen Leben verschwinden, um jeden Preis. Damit hat der Staat die faschistische Motivation seiner Handlungen erneut unter Beweis gestellt.

 

Wie immer nach solchen Vorgängen taucht die Frage auf, was zu tun ist. Eine hastig geplante und schlecht bzw. unsicher mobilisierte Sponti ist sicher keine Lösung.

 

Allerdings scheint in der Wohngegend von Andrea H. am Senftenberger Ring der Mord nicht gut aufgenommen zu werden.

Deshalb findet am Mittwoch, 31. August, um 19:00 eine Kundgebung vor dem Haus der Ermordeten statt.

Ort: Senftenberger Ring 66, Märkisches Viertel, Berlin-Reinickendorf

 

http://nojusticenopeace.blogsport.eu/

 

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Der Polizeieinsatz war illegal, denn der SPD zusammen mit der Polizei hätten Andrea H. gar nicht gegen ihren Willen zu einer Zwangsbehandlung einweisen dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.04.2011 die Zwangsbehandlung in im Maßregelvollzug als illegal erklärt ("psychische Krankheit" im Zusammenhang mit einer Straftat).
Daraus ergibt sich, dass ohne eine Straftat nach den PsychKG's der Länder und nach Betreuungsrecht auch nicht mehr zwangbehandelt werden darf.
Eine Zwangseinweisung ohne Zwangsbehandlung wäre aber Knast!
Andrea H. hatte nichts verbrochen!

Dass Andrea H. nicht mitkommen wollte zum Betreuungsgericht und in die Psychiatrie, dürfte aus dem Vorgang vor der Erschießung und ihrem Verhalten dabei für alle ersichtlich sein.
Allein schon daraus, dass sie nicht zum Betreuungsgericht gegangen ist.

Eine Denkschrift verschiedener Psychiatrie-Erfahrenen-Verbände zum BVG-Beschluss
ist hier zu finden (und im Anhang):
http://www.die-bpe.de/Denkschrift.pdf

Der Beschluss hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088...

Zur Absicherung gegen Zwang kann mensch eine PatVerfü aufsetzen:


Geisteskrank?
Ihre eigene Entscheidung!
www.patverfue.de
PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung.


Formular:
http://www.patverfue.de/dokumente/patverfue.html

Im usenet (Teil des Internet ;-) ist in der Gruppe de.soc.recht.misc - dsrm - schon ein längerer Diskusionsstrang zu diesem Thema entstanden:
http://groups.google.com/group/de.soc.recht.misc/browse_thread/thread/3d...

 

Außerdem gibt es dort eine unzensierte Gruppe zum Thema Psychiatrie
"Psychiatrische Themen im Trialog."
- de.sci.medizin.psychiatrie - dsmp, das das einzige unmoderierte und unzensierte 'Forum' zu diesem Thema in deutscher Sprache ist:
http://groups.google.com/group/de.sci.medizin.psychiatrie/topics


Die BZ berichtete gestern in einem Artikel der dpad/B.Z. noch einmal zur Tötung Andrea H.'s:

"DER FALL ADA H.

Todesschuss auf Kranke rechtmäßig
[...]
In einer schriftlichen Antwort auf eine dapd-Anfrage heißt es, „die von den Polizeibeamten getroffenen Maßnahmen“ seien „rechtmäßig“ gewesen.
Die beteiligten Beamten hätten weder gegen interne Richtlinien verstoßen noch ihre Kompetenzen überschritten, teilte die Polizei mit.
[...]
Die Polizisten setzten Pfefferspray ein, bevor die 1,60 Meter kleine Frau die Tür wieder schließen konnte.
[...]
... rückten Bereitschaftspolizisten an. Sie rammten die Zimmertür auf.
[...]
Der Polizeiwissenschaftler Feltes sagte zu dem Geschehen unter anderem, die Polizisten hätten sich angesichts des Widerstands der Frau zurückziehen und einen Psychologen oder Familienangehörigen rufen sollen.
Auf jeden Fall hätten sie die Tür ruhiger öffnen müssen, nicht mit einer Ramme.
Eine erfahrene Psychotherapeutin sagte der dapd, das Auframmen „dürfte die Frau in Todesangst versetzt haben“.
Auch die Expertin sagte: Statt brachial vorzugehen hätten die Beamten einen Psychologen oder Therapeuten hinzuziehen müssen.
[Hervorhebung: Zitator]
[...]

LINK ZUM ARTIKEL LINK ZUM ARTIKEL

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Vorher hatte die BZ bereits drei mal zu diesem Thema berichtet:

"Messer-Angriff
Sie zog ein Messer, da schoss der Beamte
24. August 2011 15.39 Uhr, cat kma lex
Andrea H. war psychisch krank und sollte in eine Klinik
eingewiesen werden. Da eskalierte die Situation."
"Nothilfe?
Messer am Kopf vor Todes-Schuss
26. August 2011 16.50 Uhr, B.Z./dapd
Die im Märkischen Viertel erschossene Frau hatte einen
Polizisten zuvor mit einem Messer am Kopf bedroht.

"Todes-Schuss
Keine Ermittlungen mehr gegen Polizisten
14. September 2011 11.29 Uhr, dapd/B.Z.
Der Polizist, der eine psychisch kranke Frau erschoss,
hat in Nothilfe gehandelt. "


Deshalb forderten Psychiatrie-Erfahrene auf ihrer
"Kundgebungsdemo am 15.9. vor dem behördlich-medizinischen Komplex von Berlin-Reinickendorf":

"Vernichtung aller Akten der Sozial Psychiatrischen Dienste wg. tödlicher Nebenwirkung

Berlin, 7.9.2011:
Mit Entsetzen mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass am 24. August 2011 in Berlin-Reinickendorf und heute in Mannheim jeweils ein Mensch von der Polizei erschossen wurde. [...]"

LINK ZUR ERKLÄRUNG