Zurückweisungen, Zwangsrückführungen und Sonderdekrete - Über den Notstand in den Polizeistaat

20110412 lampedusa aufgebot vor zwangsrückführung

Italiens Ministerpräsident Berlusconi hat vergangene Woche in aller Form, da per Dekret, den Nostand in den Ländern Nordafrikas erklärt und damit die Bekämpfung der Einwanderung aus Nordafrika "in Abweichung von der Rechtsordnung" begründet. Die Europäischen Innenminister, die sich vor wenigen Tagen mit den neuesten Dekreten des Ministerpräsidenten zur vergleichsweise kleinen Migrationswelle nach Italien befassten, haben sich offenbar tunlichst gehütet, Stellung zu nehmen. Weder der Irrsinn noch die außerordentlichen Gefahren der brisanten Maßnahmen wurden zum Thema gemacht. Übersetzung eines Artikels von Fulvio Vassallo Paleologo, Professor an der Universität Palermo und der Anwältin Alessandra Ballerini.

 

Zurückweisungen, Zwangsrückführungen und Sonderdekrete - Über den Notstand in den Polizeistaat 


Von Fulvio Vassallo Paleologo und Alessandra Ballerini


13. April 2011


In den Morgenstunden vom 12. April haben rund 15 von Polizisten in Aufstandsbekämpfungsmontur (und auch von einer beträchtlichen, zur Abwendung von gewaltsamen Vorgehensweisen glücklicherweise ausreichenden Zahl an Videokameras und Fotoapparaten) umzingelte tunesische Migranten versucht, sich der illegalen kollektiven Zurückweisung nach Tunesien zu widersetzen (illegal, weil kollektiv und sämtliche Prozeduren außer Acht lassend, die unsere Rechtsordnung vorschreibt: amtliche Mitteilung eines einschlägig übersetzten Ingewahrsamnahme- und Zürückweisungsdekrets, Gespräch mit einem Anwalt des Vertrauens oder einem Pflichtvertreter, richterliche Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme). Man hatte sie allesamt mit Lug und Trug abgeführt, wie auch schon jene, die man wenige Tage zuvor abreisen ließ: "Wir verlegen euch nach Mailand, macht euch keine Sorgen". Eine beunruhigende Behauptung, die bestätigt, wie die im Falle einer Zwangsausweisung zu befolgenden Pflichtprozeduren nicht beachtet wurden.


Die undankbare Aufgabe, einen Versuch zu starten, um die Migranten über ihr wahres Reiseziel und ihre Rechte zu informieren, fiel einer antirassistischen Aktivistin zu. Sie wurde von einigen Beamten zum Zweck einer erkennungsdienstlichen abgeführt und wegen Anstiftung zu Straftaten angezeigt! Als sie anrief, um zu fragen, was man tun könne, um sich diesen illegitimen kollektiven Zwangsrückführungen zu widersetzen, ohne weitere Anzeigen zu riskieren, rieten wir ihr dazu, Transparente mit den beiden ersten Kommata des Artikels 13 der italienischen Verfassung zu beschriften: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Jede Form der Festnahme, der Überwachung oder Durchsuchung von Personen, jede sonstige Einschränkung der persönlichen Freiheit ist unzulässig, es sei denn, es liegt eine mit Gründen versehene richterliche Anordnung vor und nur in den auf Grund eines Gesetzes vorgesehenen Fällen und Formen.

Nach den Verabschiedungen offenkundig verfassungswidriger Reformen durch das Parlament kann der Verweis auf die Verfassung und deren Wahrung heutzutage womöglich dazu führen, dass er dies als Anstiftung zu einer Straftat erachtet! Wo auch immer sie sitzen: die Kriminellen sind jene, die die Verfassung verletzen, in dem sie die Grundrechte der Personen mit Füßen treten. Rechte, die gemäß Artikel 2 des Testo unico sull'immigrazione (italienisches Einwanderungsgesetz, d.Ü.) allen zugestanden werden müssen - auch jenen in ordnungswidriger Lage.


Kommen wir aber zu den mit Lug und Trug aus Lampedusa deportierten Migranten zurück: Laut Dekret des Ministerpräsidenten vom 5. April 2011 über die Gewährung temporären Schutzes sind von der Möglichkeit der Erlangung einer humanitären Aufenthaltsgenehmigung alle "nordafrikanischen" Migranten ausgenommen, die nach dem 5. April 2011 an unseren Küsten an Land gegangen sind (als ob in Tunesien, Libyen und Ägypten vom 6. April an wieder Ruhe eingekehrt sei und in Libyen kein Krieg im Gange wäre, der die Ankunft von 200000 Personen in Tunesien und von 100000 in Ägypten verursacht hat). Dadurch, dass Richter die Migranten wieder auf freien Fuß setzen, weil unser Land die EU-Richtlinie 2008/115 noch nicht umgesetzt hat, die einschränkende Wirkung auf die Anwendung von Gewahrsamsmaßnahmen im Verwaltungsverfahren hat, wird man diese Menschen kaum in den weiterhin kurz vor dem Zusammenbruch stehenden Identifikations- und Abschiebezentren (den offiziellen) festhalten können. Jene Richtlinie ist für italienische Richter ohne Weiteres in unserer Rechtsordnung anwendbar, zumindest in jenen Punkten, in denen sie ausreichend klar und ausführlich erscheint. Man wird sie also auf der gesamten italienischen Halbinsel versrtreuen oder mit pauschalen Prozeduren in ihr Herkunftsland zurückführen müssen und dabei vielleicht neue Operationen der kollektiven Zurückweisung auf See umsetzen, notfalls unter Inkaufnahme von Opfern oder einer unter Beschuss Nahe - ein Fall, den Speroni von der Lega.Nord explizit gutheißt.


Am 7. April hat der Ministerpräsident indes ein Dekret unterzeichnet, das "zur Ermöglichung einer effektiven Bekämpfung des außerordentlichen Zustroms von nicht der EU angehörenden Bürgern auf nationalem Territorium den humanitären Notstand auf dem Gebiet Nordafrikas" erklärt. Eine nicht vertretbare und jeglicher verfassungsgemäßer Begründungen ledige Maßnahme, die "das unausweichliche Erfordernis, in Abstimmung mit dem Außenministerium die dringende Aktivierung von Eingriffen in Abweichung von der Rechtsordnung" verkündet. Auf diese Weise wird für die an unseren Küsten gelandeten Migranten die Außerkraftsetzung der rechtsstaatlich vorgesehenen Gewährleistungen ins Rollen gebracht und damit das, was in diesen Tagen geschehen ist, legitimiert: Gewahrsamsmaßnahmen, die Freiheitsraub ähneln. Zurückweisungen und kollektive Zwangsrückführungen ohne amtliche Mitteilungen, ohne richterliche Bestätigungen und unter Verletzung des Anspruchs auf rechtlichen Beistand.

Folgende sind die beunruhigendsten Abschnitte des Dekrets: "In Anbetracht des unausweichlichen Erfordernisses, in Abstimmung mit dem Außenministerium die dringende Aktivierung von Eingriffen in Abweichung von der Rechtsordnung zu sichern, so dass sich die Erklärung des Notstands gemäß Artikel 4, Komma 2 aufzwingt ... unter Berücksichtigung des eingangs erörterten ... wird zur Ermöglichung einer effektiven Bekämpfung des außerordentlichen Zustroms von nicht der EU angehörenden Bürgern auf nationalem Territorium der humanitäre Notstand auf dem Gebiet Nordafrikas erklärt".


Kraft nicht näher geklärter internationaler Befugnisse erklärt der Ministerpräsident also den Notstand in einer unbestimmten Anzahl von Staaten in Nordafrika, vielleicht auch in Ägypten, Algerien und Marokko (aber auch in Italien). Während er sich hinter dem "humanitären" Notstand versteckt, offenbart er das tatsächliche Ziel der "effektiven Bekämpfung des außerordentlichen Zustroms von nicht der EU angehörenden Bürgern auf nationalem Territorium". Zur Bekämpfung der nicht regulären Immigration wird man nicht an "Eingriffen" in Abweichung von der Rechtsordnung sparen. Es kommen spontan einige Fragen auf: Wie kann ein italienischer Ministerpräsident den Notstand in anderen Staaten auf einem anderen Kontinenten erklären, die nicht einmal zahlenmäßig genannt werden? Was meint er mit "effektive Bekämpfung"? Wir stellen uns die Frage, weil der ehemalige Minister Castelli heute in den Nachrichten des 3. Staatssenders nicht ausgeschlossen hat, dass man zur Bekämpfung der klandestinen Immigration auf den Gebrauch der Waffen zurück greifen könnte.


Auf Grundlage welcher Indikatoren lässt sich behaupten, dass "die Lage aufgrund des einen großen Teil der Länder Nordafrikas betreffenden, derzeitigen Klimas politischer Instabilität prädestiniert ist, sich weiter zu verschlechtern"? Warum wird, wenn das wirklich so ist, alles getan, um Personen zurückzuweisen, auszuweisen und festzuhalten, die aus derart instabilen Zonen kommen oder kommen könnten, wo die gleiche Voraussetzung doch die Erteilung weiterer Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären Gründen oder für subsidiären Schutz zulassen könnte? Und was hat sich zwischen dem 5. April (Datum des ersten Notstanddekrets) und dem 7. April (Datum des zweiten Notstanddekrets, das diesmal nicht nur auf nationalem Territorium, sondern auch in anderen Ländern den Notstand erklärt?) in den oben genannten Ländern geändert?


Vor allen Dingen aber: was wollen der Ministerpräsident und seine Regierung erreichen, wenn sie das "unausweichliche Erfordernis, in Abstimmung mit dem Außenministerium die dringende Aktivierung von Eingriffen in Abweichung von der Rechtsordnung" für gegeben halten? Wollen sie, womöglich durch Vorwegnahme jener Verlagerung der Befugnisse von der Magistratur zur Polizei, die Dreh- und Angelpunkt der Novellierung des gerichtlichen Schnellverfahrens ist, das gesamte Gerichtsverfassungsgesetz umstürzen, oder etwa die durch alle internationalen Konventionen verbotenen kollektiven Zurückweisungen in internationalen Gewässern legitimieren? Es scheint wirklich so, als stünde man im Angesicht einer Maßnahme, wie in einem Polizeistaat: Die Personen werden ohne eine Spur von Anordnung zurück- bzw. ausgewiesen werden, ohne Recht, zu verstehen, was mit ihnen geschieht, ohne Recht auf Verteidigung. Welchen Sinn wird morgen das Betreten eines Gerichtssaals haben, in dem der Schriftzug prangt: "Das Gesetz ist für alle gleich"?


Die Reform der Justiz und die Zerschlagung sämtlicher Gewährleistungen des Rechtsstaats müssen für die Mächtigen und insbesondere für den Regierungschef alle Türen offen lassen und den anderen, den Migranten und denen, die sie mühselig verteidigen jeden Spalt verschließen. In Anlehnung an Artikel 10 und 11 der Verfassung verbietet unser Gerichtsverfassungsgesetz, wie das internationale auch, kollektive Zurückweisungen ohne sichere Feststellung der Identität und das tagelange Einsperren der Personen in geschlossenen Zentren, wie die in den Zeltstädten organisierten Auffanglager unter Verwehrung der Kommunikation mit der Außenwelt - einschließlich der Kommunikation mit Anwälten und mit der Magistratur - werten sie auch immer noch als Vergehen. Kein Entzug der persönlichen Freiheit (auch nicht in Form einer Rückführung in das Herkunftsland) ist ohne vorheriger richterlicher Anordnung erlaubt. Das sagt das Verfassungsgericht. Gemäß der Hierarchie der Rechtsquellen kann keine Maßnahme des Regierungschefs das verfassungsrechtliche Gefüge der freiheitseinschränkenden Maßnahmen umwälzen. Was also kann man sonst anstellen, außer, von der Rechtsordnung abzuweichen? Man könnte sich an die Gesetze halten, an die Prozeduren und an die internationalen Konventionen und vielleicht EU-Richtlinien umsetzen. Diese Möglichkeiten müssen sie aber umgehend verworfen haben. Sie wären in der Bekämpfung der irregulären Einwanderung - besser gesagt, im Krieg gegen die "klandestine" Einwanderung nicht effektiv. Dabei ist die Zahl der Zwangsausweisungen seit in Kraft treten des Bossi-Fini Gesetzes prozentual sogar zurück gegangen, gerade als alle gegen die klandestine Einwanderung tönten. Man könnte fast sagen, um so besser.


Zuletzt, eine Zweifelsfrage: das Dekret vom 5. April 2011, das in Artikel 1 bestimmt, welche Personen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung zur temporären Schutzgewährleistung haben, schließt alle nordafrikanischen Bürger aus, die nach Mitternacht vom 5. April nach Italien kamen. Zudem gewährt es die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung nur binnen acht Tagen nach der Ankunft, wo niemand für eine sofortige Identifizierung gesorgt hat, so dass der Ankunft der Einzelnen kein genaues Datum zugeordnet werden kann. Für alle, die erst nach dem 5. April mühselig an Land kamen, mutet die Aufenthaltsgenehmigung ähnlich dem "Schuh des Aschenputtels" an, das verschwindet, wenn Mitternacht schlägt. Nach der Hoffnung, der Albtraum der Ausweisungsverfügung oder einer Zurückweisung. Die Festlegung per Dekret, dass zum Schlag einer bestimmten Stunde sämtliche humanitäre Notstände in den verschiedenen Ländern in Nordafrika aufhören, ist bizarr und unrealistisch. Und mit dem letzten Dekret scheint es wirklich so, als sei diese Instabilitätslage in jenen ausgedehnten Regionen noch lange anhaltendendem Währen geweiht.


Um das bislang Unmögliche zu legitimieren, nämlich, die "dringende Aktivierung von Eingriffen in Abweichung von der Rechtsordnung" hat der selbe Ministerpräsident, der für alle zwischen dem 1. Januar und dem 5. April (aber keine Minute später) an Land gekommenen Nordafrikaner extrem schwerwiegende Umstände für gegeben hält, die den Schutz aus humanitären Gründen zwingend begründen, mit dem Folgedekret vom 7. April (eben) diesen humanitären Notstand im Gebiet Nordafrikas tatsächlich erklärt.


Nun kann nur das Eine oder das Andere der Fall sein: entweder hat sich beim Schlag der Mitternachtsstunde am 5. April der humanitäre Notstand in allen Nordafrikanischen Territorien aufgelöst, was zur Folge hätte, dass es sich nicht als notwendig erweist, deren Bürger mit einer temporären Aufenthaltsgenehmigung zu schützen, oder der Notstand hat sich nicht aufgelöst, sondern vielmehr verschärft, weshalb allen nordafrikanischen Migranten, die auch nach dem 5. April an Land gingen das Recht zustünde, Schutz und regulären Aufenthalt zu verlangen! Man kann nicht mit zwei aufeinander folgenden, von der selben Hand (der Hand des Regierungschefs) binnen zwei Tagen unterzeichneten Dekreten erklären, dass ein am 5. April endender humanitärer Notstand vorliegt, der den Schutz der Migranten zwingend erforderlich macht und zwei Tage später, dass ein Notstand vorliegt, der nicht am 5. April geendet ist und dass dies die Bekämpfung des Migrantenstroms erforderlich macht. Besser gesagt: man kann schon - man hat es ja getan. Es ist aber eine absolut schizophrene Art, Dekrete zu erlassen, die für den Grad der Verzweiflung unserer Regierenden nach ihren Misserfolgen in Europa und der weitgehenden Zerschlagung des Bossi-Fini Gesetzes durch die Richter steht. Aber auch für diese liegt schon die gerechte Strafe durch Berlusconi und Konsorten bereit.


Was ein Rechtsstaat vor Allem aber nicht machen kann ist, mit einer derart allgemeinen Formel von der eigenen "Rechtsordnung" abzuweichen. Wer wird über die Tragweite der Abweichungen entscheiden, wenn nicht der Regierungschef? Kein in Italien geltendes Gesetz erlaubt einen solchen Handstreich, nicht einmal das Gesetz 225 aus dem Jahr 1992, das den Zivilschutz einrichtet und dem Ministerpräsidenten die Macht erteilt, nach strikter Benennung der Normen, von den abgewichen werden soll, in ganz bestimmten Fällen den Notstand zu erklären. Wenn man soweit und durch einen einzigen Mann, der nicht das Volk, sondern die Regierung - also, die Exekutive - repräsentiert soweit kommt, verwandelt sich unsere Demokratie auf dramatische Weise in einen Polizeistaat. Das ist nicht nur wahnsinnig. Es ist beunruhigend und der stärksten möglichen Antwort würdig - sowohl durch eine auch auf internationaler Ebene ausgetragene juristische Anprangerung, als auch durch Mobilisierung und politische Initiative.


Quelle: http://www.meltingpot.org/articolo16698.html



Die Verfassung der italienischen Republik: http://www.casacultureivrea.it/costituzione/tedesco.pdf


Zur Relativierung des Bossi-Fini Gesetzes durch italienische Richter in Anlehnung an die Rückführungsrichtlinie der EU:


http://www.borderline-europe.de/downloads/2011_01_07_FULVIO_RueckkehrRL_...



Bildlegende: Aufnahme von der polizeilichen Umzingelung vor der Deportation am 12.4.

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Wer aufs Festland bzw. nach Sizilien verfrachtet wurde, um in dubiosen Auffanglagern ohne eindeutige Rechtsform auf die temporären Aufenthaltsgenehmigungen zu warten, erfährt immer strengere Überwachung. Der Fluchtversuch von vier Migranten aus der Zeltstadt auf dem Gelände des ehemaligen Militärgefängnisses Andolfato bei Neapel wurde rabiat beantwortet. Polizei stürmte, prügelte und gaste ein, teil wurde das Tränengas direkt in die Zelte geschossen. Die umliegenden Wohnhäuser sind inzwischen für Journalisten und beobachtenden Aktivisten gesperrt.

http://napoli.repubblica.it/cronaca/2011/04/11/foto/guarda_il_tentativo_...

...Nur eine Episode von vielen... eigentlich müsste die EU den Leuten humanitären Schutz vor den Italienern bieten: was die Leute, die in den letzten 5 Wochen Lampedusa erreichten an unsäglichen dingen mitgemacht haben langt schon, um ein ganz dickes Buch zu füllen... wobei andere Methoden die gewichtigeren Brutalitäten ausmachen.  Blanke physische Polizeigewalt hat, wohl aus guten Gründen, insgesamt eine eher untergeordnete Rolle gespielt.