Am 22. Dezember 2010 sollte nun endlich das Urteil verkündet werden. Eigentlich war es kein Wunder, dass die Beweisaufnahme aufgrund eines Beweisantrags von Babic erneut eröffnet werden musste. So wurde kurzfristig ein weiterer Zeuge geladen und nach der Verlesung des Antrags vernommen. Der Security-Mann, welcher am Abend des 18. Mai 2009 den Ratio Einkaufsmarkt in Trier Nord bewachte, konnte allerdings keine förderliche oder gar entlastende Angaben machen.
So sah er lediglich einige Personen, die Plakate abrissen und informierte daraufhin die Polizei. Babic und Heuser hatte wohl gehofft, der Mann könnte bestätigen, dass Heusers PKW nicht mehr vor Ort war, als die Polizei die vermeintlichen PlakatabreißerInnen festnahm, und die beiden Nazis folglich auch nicht hätten wissen können, dass die drei später angegriffenen Personen, bereits der Polizei bekannt waren.
Im Zuge der erneut eröffneten Beweisaufnahme, wurden ebenfalls weitere Daten verlesen, die bei der Auswertung von Babics Mobiltelefon erfasst worden waren. Neben Telefonaten wurden zwei Kurzmitteilungen in den Beweisstand mitaufgenommen. Eine SMS enthielt den Inhalt „Die Antifa ist unterwegs“ sowie eine Aufforderung zu einem Treffen am Shoe4you. In einer Stellungnahme hierzu sprach Babic davon, dass es er gerne „deeskalierend“ wirkt und keinen Angriff auf die Antifa geplant hätte.
Nachdem die Beweisaufnahme wieder geschlossen war, kam es zur erneuten Verlesung der Plädoyers. Hier blieben Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidiger jedoch bei ihren vorherigen Ausführung. Lediglich Babic nutzte die ihm eingeräumte „Bühne“ erneut. So dachte der ehemalige Jura-Student mit seinem sich angeeigneten Fachwissen noch ein letztes Mal glänzen zu müssen. Das Festnahmerecht gemäß §127 StPO hätte am Abend des Überfalls eindeutig zugetroffen, da bis zur versuchten „Festnahme“ durch Babic und Konsorten nur eine Stunde verstrichen sei und die drei vermeintlichen „PlakatabreißerInnen“ sich immerhin noch in derselben Stadt befunden hätten. Auch beim „letzten Wort“ betonte Babic, dass er sich im Recht sehe und dass die NPD unabhängig vom Urteil weiter machen würde.
Das Gericht sah dies allerdings nicht ganz so und verurteilte Safet Babic zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Außerdem muss er an Frank ein Schmerzensgeld von 400 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Babic wusste, dass die drei vermeintlichen „PlakatabreißerInnen“ zuvor von der Polizei festgenommen worden waren. So habe schlechterdings auch kein Festnahmerecht für Babic bestanden.
Auch Karl Heuser wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Allerdings beließ es das Gericht hier bei einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro. Freigesprochen wurde dagegen Martin Auler, da es keine Beweise dafür gäbe, dass er am Angriff auf die drei AntifaschistInnen beteiligt gewesen sei.
Ob das Urteil aber jemals rechtskräftig wird, ist fraglich, da sowohl Babics - „Skandalurteil“ - als auch die Staatsanwaltschaft, der die Strafe zu niedrig ist, angekündigt haben Berufung einzulegen.
Fazit
Betrachtet man den Prozess in der Rückschau, so lässt sich nur ein ambivalentes Fazit ziehen. Zum einen ermöglichten die Verhandlungen zwar Einblicke in die Strukturen der hiesigen Naziszene und die Psyche eines Safet Babic. Auch würde das momentane Strafmaß reichen, um ihn aus dem Trierer Stadtrat auszuschließen und dürfte ihn somit durchaus finanzielles Ressourcen in nicht zu vernachlässigendem Umfang gekostet haben bzw. noch kosten.
Auf der anderen Seite ist es enttäuschend, dass wohl der Plan, Martin Auler zu decken und ihn so vor einer Gefängnisstrafe zu bewahren, für die Nazis aufging. Erstaunlich leichtgläubig zeigten sich Gericht und Staatsanwaltschaft gegenüber dessen Aussage, er sei während des Vorfalls am NPD-Plakatlager gewesen und habe von dem ganzen Vorfall nichts mitbekommen. Das obwohl Auler bereits in einem früheren Verfahren wegen Falschaussage verurteilt worden war und angesichts seines Vorstrafenregisters von einer durchaus vorhandenen Gewaltbereitschaft ausgegangen werden darf. Hinzu kamen ärgerliche Ermittlungsfehler auf Seiten der Polizei, wo etwa versäumt worden war, die Photos auf den Handys der Angeklagten zu sichern.
Hinzukommt der Freispruch Babics im ersten Anklagepunkt, den dieser nun wohl als Persilschein für künftige Tätigkeiten auffassen dürfte. Damit ist in Zukunft mit einer Häufung von unangemeldeten „Trauerkundgebungen“ der NPD zu rechnen.
Name: Safet Babic Adresse: