Die Polizei hat die Demonstration (ursprünglich am Samstag, 8.4., 13 Uhr, in Mannheim) gegen den Staatsterrorismus in der Türkei, die von verschiedenen politischen Gruppen getragen wurde, verbieten lassen.
Grund sei neben den aktuellen „schwierigen politischen Beziehungen zur Türkei“ vor allem die Gefahr, dass bei der Demonstration Straftaten begangen werden könnten. Gemeint ist hier das Zeigen kurdischer Symbole, die erst vor zwei Wochen vom Innenministerium verboten wurden, darunter die der gegen den IS in Syrien kämpfenden Verbände in Syrien (YPG / YPJ) und zahlreicher Frauen- und Jugendgruppen.
Selbst das Zeigen von Fotos des seit zwanzig Jahren inhaftierten ehemaligen PKK-Vorsitzenden Öcalan müsse in jedem Fall verhindert werden.
Schließlich sei die Polizei auch nicht in der Lage, die Demonstration vor den Übergriffen durch Erdogan-Anhänger zu schützen.
Das Ordnungsamt Mannheim hat sich den Ausführungen der Polizei vollumfänglich angeschlossen.
Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Wir werden auch weiterhin unseren Widerstand gegen den autoritären Terrorstaat in der Türkei, für die Solidarität mit unseren türkischen und kurdischen GenossInnen und gegen die Kumpanei Berlins mit Ankara in vielfältiger Weise auf die Straße tragen.
Gut, dass ihr das öffentlich macht!
"seiner Bürger"
Also wenn mensch hier schon mit Juristerei kommt, dann sei an der Stelle darauf hingewiesen, daß das Grundrecht auf Versammlung aka Demo laut Art. 8 GG nur "Deutschen" aka InhaberInnen deutscher Staatsangehörigkeit zusteht. Im Versammlungsgesetz (VerG) wird dann von "Jedermann" gesprochen, Juristensprech für Menschen, das ist aber eben kein Grundrecht mehr, sondern "nur" ein Bundesgesetz, das dann gegen andere Gesetze und Rechtsgüter wie innere Sicherheit usw. abgewogen wird, und damit weniger Gewicht hat als das Grundrecht für "Deutsche". Demos von AusländerInnen können damit prinzipiell einfacher untersagt werden. Dies insbesondere deshalb, weil das VerG gleich in §1 eine Reihe von Einschränkungen auflistet, wie die Unterstützung verbotener Parteien, Terrororganisationen usw., als solche wird z.B. die PKK eingestuft. Klartext: Eine PKK-Demo darf in der BRD nach aktueller Rechtslage nicht stattfinden.
So ein Krampf!
Glaubst du im Ernst "die PKK" hätte die Demo angemeldet? Träum weiter. Die Demonstration wurde "von verschiedenen politischen Gruppen getragen", darunter auch "deutsche" (was auch immer das auch ausdrücken soll) Gruppen. Selbstverständlich kann gegen ein Organisationsverbot demonstriert werden, ohne dass das gleich "Unterstützung" nach §129a/b wäre. Das Zeigen verbotener Symbole oder das Auftreten als Vertreter*in einer "verbotenen Partei" oder "Terrororganisation", wie du schreibst, ginge dann selbstverständlich nicht.
Ab zum Verwaltungsgericht Kalrsruhe
Ab zum Verwaltungsgericht Karlsruhe und die Sache im Eilverfahren klären lassen. Kostenrisiko ohne Anwalt 182,-- euro.
Was denn nur mit euch los? Rechtsstaat oder wat?
Oder macht die Demo halt trotzdem! Immer dieses geseiere mit den Gerichten! Scheisst drauf und setzt auf Selbstorganisierung statt dem Staat die Arbeit zu überlassen!
Biji Rojava!
Suuuper
Und endet wie die in Rosenheim, die n nicht angemeldetes Demotraining gemacht haben, das die Bullen auch postwendend gesprengt haben.
Man kann seine Kraft für Kämpfe entweder sinnvoll einteilen oder sich völlig unnötig von den Bullen verkloppen lassen.
Hallo
Hallo, was mich etwas wundert ist, dass sowohl dieser als auch ein neuer Artikel zu einer Kundgebung am 8.04. jetzt in HD
von der AIHD verfasst wurden. Auf der Webside von AIHD wird noch danon geredet, dass man sich mit dem Verbot nicht zufrieden gibt. Originalton:
"Wir werden es darauf natürlich nicht beruhen lassen".
Nun fragt man sich, was soll dies bedeuten. Entweder ich lote sämtliche Möglichkeiten aus, gegen das erteilte Verbot vorzugehen, dann darf ich aber nicht
gleichzeitig eine neue Kundgebung in Heidelberg mit einer Stunde Unterschied was den Beginn anbelangt ankündigen!!!!
Jetzt würde mich mal ehrlich interessieren, was nun Sache ist?????
Zunächst einmal ...
... sind es zwei Stunden Unterschied zwischen 13 und 15 Uhr. Aber das tut nichts zur Sache.
So steht es bei uns auf der Seite und nicht anders: "Die Demo am 08.04. wurde verboten. Wir werden es darauf natürlich nicht beruhen lassen." Es folgt eine Presseerklärung. Das was du schreibst "... dass man sich mit dem Verbot nicht zufrieden gibt ..." steht weder hier noch auf der Seite der AIHD, das hast du offensichtlich reininterpretiert.
Hallo
Zur Klarheit! Ihr geht also nicht juristisch gegen das von der Polizei erlassene Verbot vor! Als Alternative bietet ihr nun eine Standortkundgebung in HD an?
Presse zum Verbot
Das schreibt der "Mannheimer Morgen" am 7. April.