Fesselaktion kommt vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
18.01.2017

Vier Männer hatten einen Iraker in Arnsdorf aus einem Einkaufsmarkt gezerrt und an einen Baum gebunden. Das hat nun ein juristisches Nachspiel.

Von Nadine Steinmann

 

Arnsdorf. Nun wird es ernst: Das Amtsgericht Kamenz hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Görlitz gegen vier Männer aus Arnsdorf zugelassen. Ihnen wird Freiheitsberaubung vorgeworfen.

 

Es geht dabei um den deutschlandweit bekannt gewordenen Vorfall vom vergangenen Mai im Arnsdorfer Netto-Markt an der Stolpener Straße. Dort tauchte am 21. Mai ein junger Iraker, der Patient des psychiatrischen Krankenhauses Arnsdorf war, mehrmals auf, um seine vermeintlich defekte Handykarte umzutauschen. Doch sprachliche Barrieren verhinderten, dass Verkäuferin und der junge Mann auf einen gemeinsamen Nenner kamen.

 

Die Karte war abtelefoniert, was der psychisch kranke Iraker nicht verstand. Zweimal wurde deshalb die Polizei gerufen, die den jungen Iraker zurück zum Krankenhaus brachte. Als er am frühen Abend allerdings erneut in dem Einkaufsmarkt auftauchte, eskalierte die Situation. Vier Männer, darunter der Arnsdorfer CDU-Gemeinderat und Ex-Bürgermeisterkandidat Detlef Oelsner, zerrten den schmächtigen Iraker aus der Filiale. Vor dem Markt drücken sie ihn auf den Boden und fesseln ihn anschließend mit Kabelbindern an einen Baum. Der Mann wird erst befreit, als die vom Personal des Marktes gerufene Polizei eintrifft.

 

Die vier Männer begründen ihr energisches Handeln mit Zivilcourage, denn der Iraker hätte die Verkäuferinnen des Einkaufsmarktes mit zwei Weinflaschen bedroht. Auf einem Video, das den Vorfall zeigt, ist eine Bedrohung allerdings nicht zu erkennen. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat nach ihren Ermittlungen sämtliche Vorwürfe gegen den Iraker fallenlassen, erhob stattdessen kurz vor Weihnachten Anklage gegen die vier Arnsdorfer. Der Vorwurf: Freiheitsberaubung. Nun musste das Amtsgericht Kamenz prüfen, ob die Anklage zugelassen wird und es zur Verhandlung kommt. Die Angeklagten konnten zudem eine Stellungnahme beim Amtsgericht einreichen. Detlef Oelsner und sein Anwalt haben beispielsweise auf Nothilfe plädiert.

 

Jetzt ist klar: Das Amtsgericht Kamenz wird verhandeln. Auch der erste Termin steht mit dem 24. April fest, teilte eine Sprecherin auf SZ-Nachfrage mit. Dass die Verhandlung dabei erst im April startet, liege daran, dass gegen alle Vier gleichzeitig verhandelt werde, so die Sprecherin. Man habe also einen Termin finden müssen, an dem auch alle vier Verteidiger Zeit haben.

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... und überall auf der Welt ist die Situation gleich, nämlich wenn man nicht vorher genug aufgeladen bzw. bezahlt hat, ist kein Anruf mehr möglich. Ebenso bekommt man eine informierende SMS auf das Handy, die man ohne weiteres mittels einer Anwendung (App) oder unter Nutzung eines Wörterbuches "entschlüsseln" kann. Es ist von daher absolut unverständlich, wieso der Herr an einem Tag mehrfach die sicherlich nicht gerade hochbezahlten Angestellten des Marktes belästigte, denn es ist nicht deren Aufgabe, eine Einzelfallbetreuung oder Schulung durchzuführen.