Lahr: Blogger steht wegen Volksverhetzung vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
17.01.2017

Wegen Volksverhetzung hat der Betreiber eines Lahrer Blogs zwei Strafbefehle erhalten. Gegen seinen Einspruch sollte vor dem Amtsgericht verhandelt werden, doch der Angeklagte erschien nicht.

 

"Türkische Gemeinde warnt vor Gewalt in Deutschland" – so lautet das sachliche Zitat von der Homepage spiegel.de. Der Kommentar des Bloggers dazu schlägt in eine ganz andere Kerbe: "Wieso gibt es türkische Gemeinden in Deutschland? Alles vergebens, was einst die Türken abgehalten hat von Europa? Multikulti und Integration sind gescheitert und trotzdem wird Gesocks importiert. Nach Hause!" So ist es am 13. Oktober 2015 auf der Internetseite zu lesen, die regelmäßig Ereignisse und Presseveröffentlichungen aus Lahr, aber auch aus der ganzen Welt kommentiert.

Am selben Tag ist im Südkurier die Rede von einer Demonstration im Südwesten Deutschland nach einem Terroranschlag in der Türkei. Auch darauf wird auf der Homepage Bezug genommen. Die Reaktion des Blog-Schreibers: "Ist hier die Kanakei?"

Auf der Seite finden sich noch weitere Kommentare in ähnlichem Wortlaut. Im September 2015 nimmt der Schreiber auf eine Meldung von welt.de Bezug. Hunderte Flüchtlinge seien in Kassel aufeinander losgegangen. "Merkel und ihre Regierung müssen zurücktreten. Zumutung für Deutschland. Neuwahlen! Das Volk soll über die Umvolkung durch die CDU entscheiden. Schmeißt die Leute sofort raus. Hier ist nicht Kanakenland", heißt es dazu.

 

Einspruch gegen zwei Strafbefehle eingelegt


Diese Aussagen haben Folgen. Laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung hatte ein Bürgermeister aus einer Gemeinde im Landkreis Tuttlingen den Blog-Betreiber bereits Ende 2015 angezeigt. Dabei ging es um einen Kommentar zu Flüchtlingen im Schwäbischen, wo der Angeklagte eine ähnliche Internetseite betreibt. Dabei kamen weitere Zitate auf den Tisch – die Staatsanwaltschaft Offenburg schaltete sich ein. Von dieser hat der Blog-Betreiber zwei Strafbefehle erhalten. Es geht um Volksverhetzung in zwei Fällen, nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs, heißt es auf BZ-Anfrage bei der Staatsanwaltschaft. Diese spricht von 1300 Tagessätzen, knapp 4000 Euro. Dagegen hat der Angeklagte, der im Impressum des Blogs eine Lahrer Adresse als Anschrift angibt, Einspruch eingelegt.

Daher sollte am Dienstagmorgen um 9 Uhr öffentlich vor dem Amtsgericht Lahr verhandelt werden. Dazu kam es nicht. Der Angeklagte ließ sich entschuldigen. Dessen Verteidiger sprach von einem Infekt und betonte: "Er möchte nicht kneifen." Der Angeklagte sei gewillt, sich zu dem Thema zu äußern.

Nun wird die öffentliche Verhandlung vertagt. Der nächste Termin ist für Dienstag, 14. Februar, angesetzt. Um 10 Uhr soll vor dem Amtsgericht Lahr verhandelt werden.

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Jochen Kastilan
Königsberger Ring 61
77933 Lahr

 

betreibt die Hetzblogs neuebürgerzeitung.de und grüselhorn.de