[RZ] Der Mikrokosmos von Reichsbürger Rüdiger Hoffmann

Rüdiger Hoffmann

Erneut wird Rüdiger Hoffmann vor dem Amtsgericht Ratzeburg angeklagt. Hoffmann gilt als treibende Kraft der Reichsbürger-Bewegung, welche sich im Verein „staatenlos.info e.V.“ organisiert. Der selbsternannte Präsident Hoffmann ist zudem Vorsitzender und Sprecher des Vereins.


Im heutigen Verfahren musste sich Hoffmann unter anderem wegen des Vorwurfs der Beleidigung verantworten. Im Fortsetzungstermin in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren vor dem Amtsgericht Ratzeburg am 7. März 2016 hat Hoffmann im Rahmen des „letzten Wortes“ den vorsitzenden Bußgeldrichter und Direktor des Amtsgerichts Prof. Dr. Rose in seiner Ehre gekränkt, als dieser die Justiz als „stinkenden braunen Pfuhl“ beleidigte. Ein weiterer Bestandteil des heutigen Verfahrens war ein von Hoffmann am 12. April 2016 verfasster Brief, welchen er unter anderem dem Amtsgericht Ratzeburg, sowie dem Landgericht Lübeck zustellte. In dem mehrseitigen Beschwerdebrief wirft Hoffmann im Interesse seines Vereins dem Richter Prof. Dr. Rose politische Verfolgung des Vereins „staatenlos.info e.V.“ und insbesondere seines Präsidenten Rüdiger Hoffmann aus niedrigen Beweggründen; Verstoß gegen gültiges Besatzungsrecht in Deutschland; Beihilfe, Unterstützung und Installation des islamischen Staates in Deutschland und Europa; Unterstützung von Terrorismus, Völkermord, Nazi- und Kriegsverbrechen durch die Bundesrepublik Deutschland; Geschäftsmodell der bundesdeutschen Behörden und Justizorgane zur Unterstützung von Krieg, Terrorismus und Völkermord; Verletzung der Menschenrechte; Rechtsbankrott in der Bundesrepublik Deutschland vor.

 

Des Weiteren bezichtigt Hoffmann den vorsitzenden Richter Prof. Dr. Rose, einen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz mit Kampfhunden im vorausgegangenen Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn und seine Mitstreiter veranlasst zu haben. Prof. Dr. Rose soll zudem Student_innen von der „SPD-Jungsozialisten“ sowie „BRD-Antifa“ von der Universität Hamburg und der Christian-Albrecht-Universität Kiel angestachelt haben, um auf dem Flur vor dem Amtsgericht Ratzeburg für Unruhe gesorgt zu haben, um einen Polizeieinsatz auszulösen. Der Polizeieinsatz sei offenkundig eine vorgeplante Aktion von Herrn Rose und seiner naziideologisch aufgeputschten jungen Menschen gewesen.

Hoffmann führt in dem Brief weiter aus, dass Recherchen seinerseits den Verdacht zuließen, dass Prof. Dr. Rose auf Grund seiner Familiengeschichte ideologisch befangen sei. In dem Zusammenhang sei zu untersuchen, ob Mitglieder der weit verzweigten Familie von Prof. Dr. Rose im Rahmen der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse verurteilt wurden seien und/oder Mitgliedschaften und Aktivitäten in Parteien und Verbänden wie NPD, Clauswitz Gesellschaft und weiteren Organisationen vorlägen.

 Hintergrund: Bleifuss-Hoffmann wird geblitzt


Am 1. März 2016 eröffnete das Amtsgericht Ratzeburg ein Verfahren gegen Rüdiger Hoffmann aufgrund einer Ordnungswidrigkeit. Hoffmann wurde am 24. Juni 2015 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft im Kreis Herzogtum Lauenburg mit einer um 12 km/h erhöhten Geschwindigkeit geblitzt wurden. Das Ordnungsamt Ratzeburg verhängte ein Bußgeld von 25 Euro, welche Hoffmann aus ideologischen Gründen nicht bezahlte. Das ursprünglich auf einen Tag angesetzte Verfahren musste vertagt werden, da Hoffmann im Zusammenspiel mit seinem Rechtsbeistand Helmut Gerhard Buschujew den vorsitzenden Richter mit Befangenheits- sowie Beweisanträgen überzog.

Am zweiten Prozesstag im Ordnungswidrikeitsverfahren verurteilte der vorsitzende Richter den Angeklagten Hoffmann zu einer Geldstrafe von 25 Euro und den Kosten des Verfahrens. Zudem legte der vorsitzende Richter Prof. Dr. Rose das Urteil und dessen Begründung der Staatsanwaltschaft vor, um Hoffmann für getätigte Äußerungen im Verfahren strafrechtlich zu belangen.

 Strategie der ideologisch Verrückten


Spätestens nach dem der Zwangsräumung am 25. August 2016 als der Reichsbürger Adrian Ursache auf zwei Polizeibeamte schoss, sind Behörden im Umgang mit Reichsbürgern sensibilisiert. Dies wird sicher auch der Grund gewesen sein, dass am heutigen Verfahren ein gesondertes Sicherheitskonzept umgesetzt wurde. Zuschauer_innen, Presse und verfahrensbeteiligte Personen mussten sich einer gesonderten Durchsuchung unterziehen. Hoffmann kam in Begleitung von sechs weiteren Anhängern seines Vereins zur Prozessverhandlung nach Ratzeburg. Hoffmann setzte sich bereits vor Beginn der Verhandlung der anwesenden Presse in Szene. Vor laufenden Kameras hielt er mitgebrachte Zettel in die Kamera mit dem Aufdruck „Keine Macht den Reichsbürger“ und einer Abbilung von einer Ente, welche nach Angaben Hoffmanns die Reichsbürgerente darstellen soll.

Bevor der vorsitzende Richter Mrozek die Personalien von Hoffmann feststellen konnte, versuchte Hoffmann den Verfahrensablauf zu behindern, indem er angab, dass seine Personalien fehlerhaft seien. Der Nachname Hoffmann sei „inaktiv“, sein richtiger Familienname Manthey. Auf den Versuch Hoffmanns, dass hier eine juristisch andere Person gemeint sein könnte, ging das Gericht nicht ein. Im zweiten Anlauf versuchte Hoffmann das vorausgegangene Ordungswiedrigkeitsverfahren anzufechten, indem er angab, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Vereinsfahrzeug handeln würde und er im Intresse seines Vereins handeln würde. Solche und ähnliche Versuche die Hoffmann zum Teil in minutenlangen Selbstvorträgen abhielt, zeigten beim Gericht keine Wirkung.

Nachdem Prof. Dr. Rose als Zeuge die Vorwürfe in der Anklage der Staatsanwaltschaft bestätige, verurteilte das Gericht nach Beendigung der Beweisaufnahme Hoffmann zu 40 Tagessätzen zu je 15 Euro und blieb damit im unteren Bereich des vorgesehenen Strafmaßes. Zuvor hat das Gericht auf Anregung der Staatsanwaltschaft nach einem rechtlichen Hinweis die Anklage neben der Beleidigung zusätzlich um üble Nachrede erweitert und im Gegenzug die Beleidigung im Rahmen des Ordnungswiedrigkeitsverfahren eingestellt. Bestraft wurde Hoffmann bezüglich seiner Ausführungen in dem oben benannten Passagen seines Briefs gegen Prof. Dr. Rose.

 Rückblick: Brandstifter, ehemaliger NPD-Kader und Verschwörungstheoretiker


Bereits als Jugendlicher trat der am 1. Dezember 1967 geborene Hoffmann, damals noch unter dem Namen Klasen, der NPD bei. Im Verlauf seiner Karriere wurde dieser Kreisvorsitzende der NPD Hagenow, einer Stadt im Westen von Mecklenburg-Vorpommern und in direkter Nachbarschaft von der Stadt Möln im Kreis Herzogtum Lauenburg. Aufgrund der radikalisierenden Entwicklung der extremen Rechten in den 1990er Jahren im Kreis Herzogtum Lauenburg und Umland, welche unter dem NPD-Scharfmacher Heino Förster maßgeblich vorangetrieben worden ist, bildete sich eine enge Bindung zwischen den NPD-Zusammenschlüssen in Mölln und Hagenow.

Unter der Führung von Hoffmann griffen 40 Jugendlichen am 31. Juli 1992 eine Unterkunft für Geflüchtete im mecklenburgischen Bahlen bei Boizenburg im Kreis Hagenow mit Molotow-Cocktails, Steinen und Schlagwaffen an. Der damalige Oberstaatsanwalt Schwarz, welcher gegen Hoffmann das Verfahren eröffnete, ging davon aus, dass Hoffmann als ideologischer Kopf den Anschlag vorbereitet und die Täter_innen mit Molotow-Cocktails ausgerüstet hat. Antifaschist_innen gingen jedoch noch einen Schritt weiter und machen Hoffmann für eine Vielzahl von rassistischen Übergriffen in der Region und den stark gestiegenen Fremdenhass im Kreis Hagenow verantwortlich.

Am 30. Juni 1993 wurde Hoffmann in Schwerin zu einer Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Brandstiftung und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Gegen neun Mitangeklagte zwischen 15 und 22 Jahren aus der örtlichen Naziszene sind Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verhängt worden. Hoffmann saß zwei von drei Jahren in Haft ab.

Aufgrund von traumatischen Erlebnissen während der Haft gelang es Hoffmann nach eigenen Angaben, sich wegen Erwerbsunfähigkeit verrenten zu lassen. Während seiner Haftzeit ist bei Hoffmann eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden, was einer der Gründe dafür war, eine gerichtlich angeordnete Zwangseinweisung in die Psychiatrie durchzusetzen. Hoffmann gewann das Verfahren.

 Einschätzungen & Kommentar


Wir als Antifaschist_innen wollen nicht über ein „gerechtes“ Strafmaß diskutieren. Wir sehen es auch nicht als unsere Aufgabe an, Straftaten im Sinne des bürgerlichen Staates aufzuklären. Dennoch sehen wir es als unsere Pflicht an, uns in Prozesse einzumischen. Unser Anliegen muss es sein, dafür zu sorgen, dass extrem rechte Strukturen nicht erstarken und ihre Verbindungen zerschlagen werden.

Rüdiger Hoffmann ist aufgrund seiner Vergangenheit und Verbindungen zur extremen Rechten im Fokus antifaschistischer Recherchen. Auch wenn Hoffmann die Verbindungen zur NPD abgebrochen hat, so schafft er es nach wie vor, mit seiner kruden Weltanschauung Menschen zu instrumentalisieren und für seine Zwecke zu missbrauchen. Sein ideologischer Mikrokosmos ist für Außenstehende nur schwer zu durchblicken. Seine Aussagen stehen zum Teil konträr zueinander. Er spricht vom „Fehler im System“ von einen übergeordneten geschützten Netzwerk namens „Sonnenstaatland“ welche Behörden und andere Organisationen manipuliert. Er spricht von einer gewollten Installation des islamischen Staates in Deutschland, setzt es in Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und schlägt im gleichen Atemzug eine Verbindung zum NSU und den Verfassungsschutzmitarbeitern innerhalb der NPD.

Hoffmann hat seine eignende Rechtsauffassung und bestimmt selber was Recht und Ordnung ist. Wenn er argumentativ in der Sackgasse steht, gibt es eben angeblich geheim zugespielte Dokumente, die seine Thesen unterstützen. Auch wenn Hoffmann sich als Friedensaktivist versteht und nach Eigenaussage niemandem etwas zu Leibe tun könne, so steht ihm seine unaufgearbeitete Vergangenheit in der NPD und die damit Verbundenen rassistischen und menschenverachtende Straftaten im Wege. Dass Hoffmann auch anderes kann, wissen wir und so werden wir auch weiterhin auf ihn fokussieren, sein Netzwerk beobachten und uns vorbehalten, gegen jene, die andere diskriminieren, vorzugehen.

Antifaschistische Koordination Lübeck

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Rüdiger Hoffmann
*01.12.1967 in Schwerin
Wittenburger Straße 10
19243 Püttelkow

Helmut Gerhard Buschujew
*26.07.1948 in Lüneburg
Seminarstraße 2
19288 Ludwigslust

Heino Förster
*1928
Friedensstraße 15
23909 Ratzeburg

Renault Mégan, silber

Baujahr: 2004

Kennzeichen: B-GG-139

 

Fahrer:

24.06.2015, Rüdiger Hoffmann

16.12.2016, Helmut Gerhard Buschujew

Rüdiger Klasen hat am 26. Juni 2010 einen Vortrag in der damaligen Leipziger NPD-Zentrale Odermannstraße 8 gehalten. Thema: "Wie kann aus einer Wahrheitsbewegung eine Freiheitsbewegung werden?"

Quelle: https://www.chronikle.org/ereignis/npd-chef-voigt-irrlichtert-lindenau

... was hier bezüglich Hoffmans Irrwegen thematisiert wird. Welche Menschen und wieviele "instrumentalisiert" und "mißbraucht" werden, erfährt man hier nicht. Hoffmann taucht immer wieder mit gerade mal einer handvoll Leuten auf und das war es auch.