(BONN) Einstellung des Verfahrens gegen Bonner Antifaschisten wegen des Mitführens von „Vermummungsgegenständen“
Erfolgreicher Widerspruch gegen Bußgeldbescheid bezüglich des 4. Juni 2016 in Dortmund (NoTDDZ) - Vor dem Amtsgericht Dortmund fand am 18.10.2016 eine Verhandlung gegen einen antifaschistischen Aktivisten statt. Ihm wurde vorgeworfen, während der Proteste am 4. Juni diesen Jahres gegen den von Neonazis veranstalteten sog. „Tag der deutschen Zukunft“ in Dortmund während einer Sitzblockade Gegenstände mit geführt zu haben, die theoretisch zur Vermummung geeignet gewesen sein sollen.
Hierfür erhielt er vor Ort eine Anzeige und später einen Bußgeldbescheid über 120 Euro, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt haben sollte. Immer wieder versuchen Dortmunder Justizbehörden, Antifaschist_Innen in dieser Weise mit Bußgeldern zu belegen. Gegen den Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt, um sich juristisch gegen diese Form der Repression zur Wehr zu setzen.
Bereits vor Beginn des Prozesses hatte sich eine Gruppe von Neonazis vor dem Gericht postiert, um den Angeklagten, Unterstützer_Innen und die Anwältin zu fotografieren. Im Gerichtssaal verfolgte die Gruppierung offenkundig das Ziel der Einschüchterung und tat sich durch primitive rechte Äußerungen hervor. Trotzdem wurde der Angeklagte nach Familienstand und Kindern befragt, die Privatadresse wurde nicht verlesen. Der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von Richterin Altemeyer trotz des offensichtlichen Versuchs der anwesenden Neonazis eine Drohkulisse aufzubauen, ebenso abgelehnt wie der darauffolgende Befangenheitsantrag. Stattdessen wurde Rechtsanwältin Anna Busl absurderweise die Verschleppung des Verfahrens vorgeworfen, was von Seiten des Gerichts jedoch umgehend revidiert werden musste.
Nach mehreren Unterbrechungen wurde schließlich ein Polizeizeuge befragt, der mit der Ingewahrsame und Durchsuchung jedoch nichts zu tun hatte, sondern lediglich die Anzeige ausgestellt hatte. Dadurch konnte der Beamte die Vorwürfe nicht bestätigen, da er gar nicht direkt vor Ort gewesen war, als es zu den über 70 Ingewahrsamnahmen gekommen war.
Da aus Sicht des Gerichts ein weiterer Prozesstag und die Vorladung weiterer Polizeizeugen nicht verhältnismäßig gewesen wäre, schlug Richterin Altemeyer vermutlich aufgrund der absolut dünnen Beweislage die Einstellung des Verfahrens vor, welche der angeklagte Antifaschist akzeptierte. Sämtliche Ausgaben und Kosten trägt der Staat.
Der heutige Tag hat erneut gezeigt, dass es sich oftmals lohnen kann, im Verbund mit linken AnwältInnen und Solidaritätsorganisationen wie der Roten Hilfe e.V. gegen derartige Bußgeldbescheide und Strafbefehle vorzugehen und diese nicht einfach hinzunehmen. Jeder erfolgreich angefochtene Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erweitert unsere politischen Spielräume bei den notwendigen Protesten und Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen die Aufmärsche neonazistischer Gruppierungen in Dortmund und andernorts.
jurainterssiert
Glückwunsch zur Einstellung!
Aus Interesse ein paar Fragen: Erst schreibt ihr von einer Ordnungswidrigkeit, dann von einem Strafbefehl. Juristisch ist das ja schon ein ziemlicher Unterschied und eine Ordnungswidrigkeit auf einer Demonstration (auch wenn nicht angemeldet) wäre ja schon ein echter Hammer. Was war es denn nun?
Und: Einstellung ohne Auflagen, oder so doch noch die Geldstrafe über Umweg angenommen?