Mit Öffentlichkeitsarbeit wurde gegen Mannheimer Anwälte vorgegangen, die sich in den letzten Monaten und Jahren für Nazis einsetzten und diese vor Gericht verteidigten. An den Kanzleien von Ludwig Bock (Liebfrauenstr. 10, Mannheim Feudenheim), Thor von Waldstein (Mollstr. 35, Mannheim Oststadt) und Alexandra Rittershaus (Kaiserring 38, Mannheim Innenstadt) wurden Flugblätter und Plakate verteilt bzw. verklebt, die über die Umtriebe der Nazi-Anwälte informierten.
Die Anwälte Bock und von Waldstein sind seit vielen Jahren selbst umtriebige Nazis und verteidigen ihre "Kameraden" aus voller Überzeugung. Die Anwältin Rittershaus ist in diesem Zusammenhang das erste Mal 2010 in Erscheinung getreten, als sie sich für den international bekannten Holocaust-Leugner Ernst Zündel einsetzte.
Die Flugblätter sind bei linksunten.indymedia.org nachzulesen.
Alexandra Rittershaus: Anwältin der Nazis?
Heimliche Sympathie oder tiefste Überzeugung? Die Rechtsanwältin Alexandra Rittershaus (Kanzlei: Kaiserring 38, 68161 Mannheim – nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Kanzlei in Neuostheim) verteidigte den international bekannten Holocaust-Leugner und Nazi Ernst Zündel. Wir informieren mit diesem Flugblatt über die Anwältin und ihren Mandanten.
Der Mandant Ernst Zündel
Ernst Zündel saß mehrere Jahre hinter Gittern, einen großen Teil davon in der JVA Mannheim, weil der den Holocaust, den Mord der Nazis an 6 Millionen Jüdinnen und Juden, geleugnet hatte. Damit wurde Zündel international berühmt – vor allem bei Gleichgesinnten.
Ernst Zündel, geboren 1939 in Calmbach/Baden-Württemberg, emigrierte in jungen Jahren nach Kanada. Von dort aus publizierte er Literatur, Videos, Radiosendungen und andere hetzerische Propaganda. Sein Schwerpunkt ist die peudo-wissenschaftliche Widerlegung des Holocaust. Bekannt wurde er mit den "Germania Rundbriefen" und der Internetseite "zundelsite". Sein Logo ist angelehnt an die Hakenkreuzfahne: Ein "Z" für "Zündel" auf schwarz-weiß-rotem Hintergrund.
Zündel wurde nach langem Verfahren nach Deutschland ausgeliefert und musste sich ab 2005 vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Der Vorwurf: "systematische Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords an den Juden durch Verbreitung von Schriften und Internetangeboten sowie Volksverhetzung in 14 Fällen durch antisemitische Hetze". 2007 wurde Zündel zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Der Prozess war von zahlreichen Eklats begleitet. Die Prominenz der Holocaustleugner-Szene war anwesend , darunter Horst Mahler, Silvia Stolz und Günter Deckert. Sie stellten sich während den Prozessen hinter den Angeklagten und provozierte mit NS-Zitaten, antisemitischen Vergleichen und Hitler-Grüßen im Gerichtssaal.
Warum leugnen Nazis den Holocaust?
Der systematische Mord an 6 Millionen Menschen und die Schuld an einem Krieg, der 60 Millionen Tote weltweit forderte, erklärt die nationalsozialistische Gesellschaftsform zum brutalen, menschenverachtenden System, das nie wieder kommen darf. Die Nazis von heute versuchen den historischen Nationalsozialismus von seiner Geschichte "reinzuwaschen" um ihn als gesellschaftliche Alternative für die Zukunft anpreisen zu können. Dazu wird gelogen, gefälscht, verharmlost und geleugnet.
Welche Rolle spielt Rechtsanwältin Rittershaus?
Während des Prozesses gegen Zündel von 2005 bis 2007 ist Rittershaus öffentlich nicht in Erscheinung getreten. Die Hauptverteidigung übernahm der Mannheimer Anwalt und Nazi Ludwig Bock aus Feudenheim, nachdem die Vorgängerin Silvia Stolz wegen Nazi-Hetze im Gerichtssaal vom Prozess ausgeschlossen wurde. Als rechtliche Vertretung während der Haftzeit schaltete sich offenbar Andrea Rittershaus ein. Bei Zündels Entlassung im Februar 2010, stand ein Begrüßungskommitee aus der Holocaust-Leugner Szene für ihn bereit. Darunter auch seine Anwältin Rittershaus, die ihn freudestahlend in Empfang nahm. Rein geschäftlich? Offenbar nicht. Rittershaus muss sich die Frage gefallen lassen, warum sie Nazis mit ihrer anwaltlichen Tätigkeit unterstützt und damit der hetzerischen Holocaustleugner-Szene Rückhalt bietet.
Bitte erst recherchieren, bevor man Aktionen macht!
Frau Kollegin Rittershaus in die ideologische Nähe von Nazis zu rücken, zeugt nur davon, daß diejenigen, die diese Aktion durchgeführt haben, schlecht oder gar nicht recherchiert haben. Frau Rittershaus ist mir seit Jahren als Anwältin bekannt, die sich engagiert vor allem für die Rechte von Strafgefangenen einsetzt. Politisch steht sie ganz und gar nicht im rechten Lager. Es wird deshalb auch kein Beleg dafür genannt (und es wird sich auch keiner finden lassen), daß sich Frau Rittershaus mit irgendwelchen rechtsradikalen Positionen identifiziert hat oder diese unterstützt.
Auch Menschen, die rechter Straftaten beschuldigt oder überführt werden, haben einen Anspruch auf angemessenen anwaltlichen Beistand und Verteidigung durch den Anwalt oder die Anwältin ihrer Wahl. Natürlich niemand verpflichtet, solche Mandate zu übernehmen, aber in den wenigsten Fällen vertreten Strafverteidiger oder Strafverteidigerinnen Menschen, mit deren Taten sie sich identifizieren können. Frau Rittershaus hat sich entschieden, Herrn Zündel in Strafvollzugsangelegenheiten zu vertreten, das läßt jedoch nicht den Schluß zu, daß sie seine politischen Vorstellungen teilt. Ich weiß, daß sie dies nicht tut. Mit der gleichen Berechtigung kann man mich fragen, warum ich Drogenhändler, Sexualstraftäter, Mörder und Wirtschaftsstraftäter verteidige. Sicher nicht, weil ich mich mit deren Positionen identifiziere. Wer sich an die 70er und 80er Jahre erinnert, wird noch wissen, wie damals durch die Medien versucht wurde, Verteidigerinnen und Verteidiger, die Mitglieder der RAF verteidigt haben, zu Sympathisanten oder Mittätern zu machen.
Natürlich ist es anerkennenswert, rechte Umtriebe an die Öffentlichkeit zu bringen. Und wenn es so ist, daß Verteidiger die rechte Ideologie Ihrer Mandanten übernehmen (bei Frau Rittershaus ist das jedoch nicht der Fall), dann darf man das natürlich auch sagen. Dazu gehört jedoch immer, daß man erst recherchiert (und dazu gehört mehr als das Lesen von Nazi-Webseiten) und auch Betroffene befragt, bevor man jemanden öffentlich zu unrecht in eine Ecke stellt und versucht, seine (ihre) berufliche Tätigkeit zu behindern. Es war ja kein Zufall, daß die Aktion an der Kanzlei der Kollegin stattfand. Unangenehm ist auch, daß im Impressum eine nicht existierende Person angegeben ist, so daß man die Fragen, die in dem Flugblatt gestellt werden, nicht einmal beantworten kann. Anständig wäre es, den Artikel aus dem Internet zu entfernen und meinen Kommentar, der dann überflüssig wäre, gleich mit.
Günter Urbanczyk, Rechtsanwalt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Mannheimer Anwaltsverein
Anwalte werden auch für Besuche nach der Haftentlassung bezahlt?
Lieber Herr Urbanczyk,
Ich bin ein Außenstehender, habe nie Recherchen zu Frau Rittershaus angestellt und habe auch keinen Überblick. Dass Angeklagte durch Anwälte vertreten werden, ist bekannt. Es gibt da jedoch durchaus Unterschiede - beispielsweise, wenn ein verurteilter Holocaust-Leugner wie Zündel von der Anwältin nach der Haftentlassung, wenn sie doch eigentlich für dem Mandanten, den sie ja nur wegen des Geldes vertreten hatte, keinerlei Sympathien hegt. Sie schüttelt Zündels Hand mit einem breiten Lächeln - wie kann ich so etwas fehlinterpretieren?
Wie dieser Fall zeigt, kann
Wie dieser Fall zeigt, kann man das fehlinterpretieren. Da ich Frau Rittershaus kannte, bevor ich das Foto gesehen habe, wußte ich natürlich, daß ich es nicht so interpretieren kann, daß sie Sympathien für die Ansichten dieses Herren hegt. Daß jemandem, der Frau Rittershaus nicht kennt, andere Assoziationen kommen können, will ich nicht in Frage stellen. Nur, bevor man öffentliche Aktionen macht, muß man dem eben nachgehen und vielleicht jemanden fragen. Z.B. hätte man mich fragen können. Ich bin ja in den entsprechenden Kreisen in Mannheim auch nicht unbekannt und meine Telefonnummer steht in jedem Telefonbuch.
Wenn ich mich von einem Mandanten, den ich vielleicht nie wieder sehen werde, verabschiede, werde ich sicher auch kein finsteres Gesicht machen, gleich was er getan hat. Natürlich kann man die Frage stellen, ob man sich geschickter, unverfänglicher oder vielleicht einfach nur angepaßter verhalten kann. Aber kann es wirklich sein, daß Strafverteidiger sich die Art, wie sie ihr Mandat führen, von der Angst diktieren lassen dürfen, wie das wer-auch-immer später interpretieren wird?
der preis der demokratie
<< verteidigung ist kampf - kampf um die rechte des beschuldigten >> zitat prof dr dahs, bonn
als ganz junger anwalt hatte ich meinen ersten großen fall vor der staatsschutzkammer in koblenz - laut anklageschrift ein verstoß gegen das vereinsgesetz, wobei ich anfangs weder inhalt noch umfang des verfahrens einschätzen konnte.
in wahrheit ging es damals tatsächlich um die nachfolgepartei der nsdap, 18 angeklagte und 36 anwälte. vor dem gericht großes fernsehaufgebot, demonstranten, etc ...
ein alter erfahrener kollege empfiehl mir damals, das mandat zu führen, denn wenn man als strafrechtler die erste hemmschwelle akkzeptiert, dann geht es so immer weiter und das ist nie der sinn des gesetzgebers gewesen.
nun bin ich seit 17 jahren ausschließlicher strafverteidiger, war einer der ersten fachanwälte für strafrecht in deutschland und bin immer noch politisch gesehen liberal ...
der klassische strafverteidiger muß für die rechte eines jeden beschuldigten eintreten, und da kann es keinen unterschied machen, ob er nun einen mandanten von der antifa, von der rechten szene oder einen kindesmörder vertritt ...
es ist nun mal die arbeit des verteidigers und - mal ehrlich - auch der arzt in der notaufnahme unterscheidet nicht, wen er operiert !
nach meiner auffassung muß deswegen auch der anwalt nicht für die << ideologische haltung >> seines mandanten verantwortung zeigen, sondern nur für das, worauf er vereidigt wurde, nämlich das deutsche grundgesetz. und dieses - man glaubt es kaum - sieht auch eine verteidigung für diese art von delikten vor ...
insoweit kannich das verhalten der kollegin nicht als untadelig bezeichnen und bin froh, daß es wenigstens ein paar anwälte gibt, die unabhängig von der persönlichen neigung sachgemäß verteidigen !
und liebe leser, glaubt mir, diese anwälte schaden uns weniger als << angepaßte >>, denn wir wissen nie, was kommt !
Richtig, aber...
...man kann ein Mandat ablehnen, vor allem weil Herr Zündel sich ja noch viele ander Verteidiger hätte aussuchen können.
Er lag ja nicht in einer juristischen Notaufnahme, quasi kurz vor dem Henkerbeil, wo es um Leben und Tod in den nächsten Stunden geht.
Ihre Kollegin hätte sich entscheiden können, ob sie ihre Fähigkeiten und Talente nicht einem x-beliebigen anderen Mandanten hätte widmen sollen.
Man muß sich als Anwalt sehr wohl die Frage der moralischen, sozialen und poltischen Integrität gefallen lassen.
Es kann als "Verstecken" hinter (zu recht bestehenden) Rechtsauffassungen einer Demokratie verstanden werden, wenn man diese nutzt, um Menschen die die Demokratie abschaffen wollen, verteidigt.
Liberalität kann ja nur in die Richtung weiterer Freiheit funktionieren und nicht in die Richtung der Abschaffung der Freiheit.
Oder, wie sehen sie das?
Anscheinend hat das Flugblatt der Antifaschisten in Mannheim ein offen liegenden Nerv in der Stadt getroffen.
Frau Rittershaus ist keine Nazi
Seit jahrzehnten bin ich aktiver Antifaschist in Mannheim. Als Redakteur der Website www.antifaschismus2.de recherchiere ich nach faschistischen Bestrebungen im Internet.
Frau Rittershaus ist mir noch nie im Zusammenhang mit Nazis bekannt geworden.
Bekannt ist, dass sie sich als Rechtsanwältin für die Rechte von Strafgefangenen einsetzt und ihnen Rechtsbeistand gibt.
Als Antifaschist habe ich Verständnis, dass ein schiefer Eindruck entstehen, kann, wenn die Anwältin einen Nazi am Knast in Empfang nimmt.
Als Redakteur einer antifaschistischen Website muss ich aber sagen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, die diese Aktion gestartet haben, vorher vielleicht doch besser in der Mannheimer Szene hätten informieren können und sollen.
Ich denke, die Initiatoren der Aktion sollten nun hier wenigstens im nachhinein nachrecherchieren und dann ihre Ergebnisse objektiv darstellen.
kann mich den Kommentierungen
kann mich den Kommentierungen der Kollegen nur anschließen !!! Ein Mannheimer Kollege
Menschenrechte dürfen nicht zur Disposition stehen
Sehr geehrte Frau Thiele
ich geben Ihnen absolut recht, wenn sIe ausführen:
"Besonders bedenklich und erschreckend finde ich insbesondere die Tatsache, dass bestimmten Personengruppen partout Menschenrechte und der Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren aberkannt werden."
Als Anwältin (schließe ich aus "kollegialen Grüßen") ist Ihre Haltung professionell.
Unlogisch, finde ich jedoch, daß sich bestimmte Personengruppen, die gegen bestimmte andere Personengruppen (z.B.: Ausländer, ;Juden, Moslems, Homosexuelle.) verbal, mit physischer und/oder psychischer Gewalt agieren zur Ihrer Verteidigung den Rechtsstaat bemühen.
Ich abstrahiere folgende Kausalität hier:
- vorsätzliche Gewaltandwendung mit bewußtem Verstoß gegen diverse StGB-§, in jedem Fall gegen das GG
->durch dieses konkludente Verhalten, nämlich: durch den vorsätzlichen und bewußten Verstoß gegen o.g. § / Artikel negiert der Handelnde die freiheitllich demokratische Grundordnung - auf diese er sich dann im rechtsstaatlichen Verfahren, als Garantie für seine konkreten Rechtsmittel, beruft.
Zeugt daß etwa von "(...)einem demokratischen und rechtsstaatlichen Selbstverständnis(...)" , daß, er, der bewußt NICHT demokratisch und rechtstaatlich handeln will, dann genau dieses Selbstverständnis für sich beansprucht?
Zuvor er dieses dem Opfer, mit Tat, abgesprochen hat?
Daß ist doch unlogisch- oder?
neutraler Beobachter
Wer Träger von Grund-bzw. Menschenrechten ist, muss hinter diesen sich aus den Grundrechten ergebenen Werten nicht stehen. Entscheidend ist, dass ein Rechtsstaat einer Person diese deshalb nicht aberkennen darf. Dies ist mit unter für Außenstehende bzw. neutrale Beobachter :-)) schwer verständlich und erträglich aber folgerichtig um Recht durchzusetzen.
Jeder Mörder, Dieb, Kinderschänder verstößt gegen Grundrechte. Folgerichtig müssten Sie jedem Straftäter daher seine Grundrechte aberkennen. Dies hat mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun und mündet in einer Diktatur. Nein, in einem solchen Staate möchte ich nicht leben.
Stellungnahme der VerfasserInnen des Flugblattes zu Nazi-Anwälti
Die VerfasserInnen des Flugblattes zu Nazi-Anwältin Rittershaus nehmen hiermit Stellung zur Diskussion um die Verteilung von Flugblättern und Plakaten an ihrer Kanzlei. Das Flugblatt und die Diskussion darüber können bei linksunten.indymedia.org nachgelesen werden.
Die Verteilung von Flugblättern über die Verbindungen der Mannheimer Anwältin zum Nazi und Holocaust-Leugner Ernst Zündel sorgte bei Mannheimer AntifaschistInnen und AnwältInnen für Diskussionen. Wir begrüßen es, dass zu diesem Thema diskutiert wird. Dies ist ein Zeichen dafür, dass der Aktion Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird und ein Interesse an der Thematik besteht. Trotzdem müssen wir einigen Diskussionsbeiträgen widersprechen, da wir die geäußerten Positionen aus antifaschistischer Perspektive für falsch halten.
Zunächst wollen wir anmerken, dass die im Flugblatt beschriebenen Tatsachen richtig sind und bei Recherchen nichts dazuerfunden wurde. RA Rittershaus hat Ernst Zündel verteidigt und ihn nach seiner Haft vor der JVA begrüßt. Weitere Hinweise auf Verbindungen von Rittershaus zur rechten Szene wurden bei Recherchen nicht gefunden und somit auch nicht genannt. Rittershaus als „Nazi-Anwältin“ zu bezeichnen ist richtig, da Rittershaus Anwältin eines Nazis ist. Die Sätze „Heimliche Sympathie oder tiefste Überzeugung?“ oder „Anwältin der Nazis?“ sind selbstverständlich provokant, aber bewusst als Fragen formuliert. Unser Ziel ist es nicht, Thesen über Rittershaus zu erfinden und zu verbreiten, sondern sie unter Druck zu setzen, Stellung zu ihrer Tätigkeit zu beziehen so dass sie sich im besten Fall zu überlegt, ob sie sich in Zukunft vor Gericht wieder auf die Seite von Nazis stellen will.
Unsere Aktion war provokant, für Rittershaus unangenehm und möglicherweise sogar geschäftsschädigend. Diesen Umgang halten wir aber für richtig, wenn es darum geht, geschäfts- oder sonstige Beziehungen von Personen mit der rechten Szene aufzuzeigen.
Als AntifaschistInnen stehen wir oft vor der Frage: Welche Aktionen sind eigentlich sinnvoll und wirksam gegen Nazis? Man kann gegen Nazis demonstrieren und öffentlich ein Zeichen setzen. Man kann Nazis unter Druck setzen, ihnen das Leben schwer machen und die Motivation für ihre politischen Aktivitäten nehmen. Man kann Aufklärung betreiben, in Schulen, im Betrieb oder mit Öffentlichkeitsaktionen die rassistischen Thesen widerlegen. Spätestens hier wird man aber schnell merken, dass solche Aktionen wenig gegen die bringen, die bereits mit einem ideologisch gefestigten nationalsozialistischen Weltbild leben (wie beispielsweise der Holocaust-Leugner Zündel).
Es stellt sich die Frage, was gegen solche Personen getan werden kann. Eine unserer Antworten lautet „soziale Isolation“ - keine Geschäfte, keine Zusammenarbeit mit und keine Toleranz für Nazis. Wer Nazis ein Ladengeschäft vermietet, wer mit Nazis zusammen im Verein Fußball spielt und deren Parolen unwidersprochen lässt oder wer Nazis eine Partei gründen lässt und diese mit staatlichen Subventionen, wie Wahlkampfkostenrückerstattung fördert, macht sich zum Teil des Problems. Und wer Nazis juristischen Beistand bietet eben auch. Das Positivbeispiel sähe aus: Niemand arbeitet mit den Nazis zusammen, sie können keine Geschäfts- oder Veranstaltungsräume anmieten, werden in Vereinen oder im Betrieb aufgrund ihrer Hetze und Parolen ausgeschlossen, bekommen keine staatliche Unterstützung und finden bei Straftaten keine Anwälte, die sie verteidigen möchten. In einer solchen Situation haben es Nazis wesentlich schwerer, gesellschaftliche Akzeptanz und Motivation für ihre politischen Aktivitäten zu finden.
Doch zurück zur Aktion gegen RA Rittershaus. Wir bleiben dabei, dass wir nicht nur die Nazis in die Öffentlichkeit zerren, die bereits bekannt sind und von großen Teilen der Gesellschaft geächtet werden (wie beispielsweise Hehl, Deckert oder Zündel). Unser Fokus richtet sich auch auf die Personen in der zweiten Reihe von NPD und Kameradschaften, auf die MitmacherInnen, MitläuferInnen, auf die heimlichen SympatisantInnen und auf die GeschäftspartnerInnen, AkzeptiererInnen, HelferInnen und – freiwilligen wie unfreiwilligen – UnterstützerInnen der Nazis. Denn erst sie sorgen dafür, dass sich die rechte Szene gesellschaftlich entfalten kann. Und sie waren es, die der NSDAP 1933 zum Sieg verholfen haben – der Rest ist bekannt.
Im Kampf gegen den Faschismus haben wir es nicht nur mit den Nazis zu tun. Auch rassistische Stimmungen in der Bevölkerung, auch der Staat mit seinen Gesetzen steht oft – gewollt oder ungewollt – auf der Seite der Nazis. Daher müssen wir vorsichtig sein und Schutz in der Anonymität suchen. Wer selbst antifaschistisch aktiv ist oder war, wird dies verstehen. Die Vorwürfe der „Feigheit“ oder „Unseriösität“ kommen nicht selten von denen, die nie ernsthaft gegen Nazis vorgegangen sind. Wichtig ist nicht wer wir sind, sondern was wir sagen! Trotzdem haben wir uns entschieden, eine Kontaktmöglichkeit in Form einer E-Mail Adresse auf die Flugblätter zu drucken. Und auch die Kommentarfunktion von linksunten.indymedia.org kann für Ergänzungen oder Feedback genutzt werden.
In diesem Sinne freuen wir uns auf Diskussionen über Nazis im Allgemeinen und über die Nazi-Anwältin Rittershaus im Besonderen. Denn damit wird garantiert, dass die Zusammenarbeit mit Nazis nicht stillschweigend hingenommen werden kann.
Für die Mannheimer Anwälte, die sich bislang an der Diskussion beteiligt haben möchten wir noch einige Worte hinzufügen. Unserer Meinung nach macht es einen sehr großen Unterschied, wen man verteidigt. Weder kann man einen „Drogendealer“ mit einem „Sexualstraftäter“ vergleichen, noch einen „Mörder“ mit einem „Mörder“, noch die Verteidigung eines Nazis mit der eines RAF Mitgliedes. Jede AnwältIn muss im Einzelfall selbst entscheiden, ob eine Mandantschaft übernommen wird oder nicht und welche privaten, gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen dies nach sich zieht. Ein linker Anwalt wird sich aus genannten Gründen immer gegen die Verteidigung eines Nazis entscheiden. Der Verein Rote Hilfe unterstützt politische AktivistInnen nach klaren Kriterien. RassistInnen wird die Unterstützung verweigert. Wer sich in sofern als neutral darstellt, dass er alle Menschen nach dem Gesetz gleich behandelt, ist nicht neutral, sondern auf der Seite der Herrschenden. Denn das Gesetz ist nicht neutral, sondern von Menschen gemacht, von politischen Ideologien beeinflusst, von kapitalistischen Interessen geprägt und von realpolitischen Rahmenbedingungen bestimmt.
soziale Isolation ?
Es stellt sich die Frage, was gegen solche Personen getan werden kann. Eine unserer Antworten lautet „soziale Isolation“ - keine Geschäfte, keine Zusammenarbeit mit und keine Toleranz für Nazis. Wer Nazis ein Ladengeschäft vermietet, wer mit Nazis zusammen im Verein Fußball spielt und deren Parolen unwidersprochen lässt oder wer Nazis eine Partei gründen lässt und diese mit staatlichen Subventionen, wie Wahlkampfkostenrückerstattung fördert, macht sich zum Teil des Problems. Und wer Nazis juristischen Beistand bietet eben auch. Das Positivbeispiel sähe aus: Niemand arbeitet mit den Nazis zusammen, sie können keine Geschäfts- oder Veranstaltungsräume anmieten, werden in Vereinen oder im Betrieb aufgrund ihrer Hetze und Parolen ausgeschlossen, bekommen keine staatliche Unterstützung und finden bei Straftaten keine Anwälte, die sie verteidigen möchten. In einer solchen Situation haben es Nazis wesentlich schwerer, gesellschaftliche Akzeptanz und Motivation für ihre politischen Aktivitäten zu finden.
Ich muß Euren Begriff der "soziale Isolation" kritisieren, positiv dargestellt entspricht Eure Wunschvorstellung meiner eigenen. Faschisten und wegen mir auch Kapitalisten, etc. sollten in einer emanzipierten Gesellschaft absolut keine Unterstützung finden. Aber irgendwie nicht, weil die Menschen, die sie unterstützen würden dies aus Angst vor Repressionen sich nicht mehr trauen, sondern weil die Ideologie, die dahinter steht verstanden und abgelehnt wird. Und eine Sensibilisierung auch der nicht ex- oder implizit beteiligten Menschen, erfolgt bei der Form sozialer Isolation auf die sich diese Diskussion bezieht kaum oder nur verzerrt. Soziale Isolation wird unter anderem auch von bürgerlichen Medien und dem bürgerlichen Rechtsstaat angewandt und ist an sich nur dann ein gutes Modell, wenn es darum geht Menschen in Illegalität und Marginalisierung mundtot zu machen.
Für mich stellt sich eher die Frage, was gegen solche Ideologien getan werden kann, nicht gegen die Personen, die diese Ideologien propagieren. Schlimm ist für mich nicht, das Person xy von Person yz vor Gericht vertreten wird sondern das sich innerhalb der bundesrepublikanischen Gesellschaft eine Affinität zu nationalistischen und darüber auch geschichtsrelativierenden Ansichten etabliert. Einen Ausschluß im Großteil der Betriebe haben Menschen zu befürchten, die etwas an den bestehenden Verhältnissen ändern wollen oder sich eben gegen rassistische Sprache und der rassistischen Ausgrenzung im Alltag zur Wehr zu setzen versuchen. Häufig (manchmal, hin und wieder, nicht immer, ...) liegt dieser Ausschluß an der Unfähigkeit gerade dieser Menschen sich so auszudrücken das "unpolitische" Menschen das was gesagt wurde auch verstehen und annehmen können. Die Diskussionen innerhalb der sog. linken läuft entweder auf einer ähnlich flachen, die Gegenseite abwertenden Ebene, wie die Diskussion in der bürgerlichen Presse, Politik, Werbung oder auf quasi- oder pseudo-akademischem Niveau. Und immer häufiger erschreckend unpersönlich, unsolidarisch und ja wisst Ihr ja selber.
In der BRD leben gut 90 mio Menschen und es wäre unrealistisch zu erwarten, das in allen eine kleine Antifaschistin eingebaut ist, wie kriegen wir die aber in jede(n) rein? Die faschistischen Ideologien können nur bestehen, wenn es ihnen gelingt ein Meinungsmonopol aufzubauen, die meisten, wenn nicht gar alle Grundaussagen sind faktisch falsch. "Rechte", herrschaftsrelevante Ideologion, auch und besonders die von den Behörden und der Geselschaft der BRD aufrechterhaltenen (Ausländerrecht, Militarismus und ach so viel anderes) lassen sich sowohl in Aktionen (z.B. Kampagen gegen Abschiebungen von Baden-Airpark) als auch in Analysen öffentlich angreifen. Wichtig dabei, sowohl bei Aktionen als auch Analysen ist festzustellen, welche Akteure welche Handlungen warum durchführen und klarzumachen warum diese Handlungen, diese Gründe menschenverachtend, etc. sind. Eine Darstellung der Akteure als sozial zu isolierenden "un"-Menschen führt auf der einen Seite zu weit, weil menschenverachtend auf der anderen Seite nicht weit genug, weil deckt nicht den Grund auf. Stigmatisierung, soziale Isolation und andere Formen offener oder versteckter Diskriminierung erwarte ich eher von Faschisten als von Antifaschisten.
Und die meisten Menschen setzen Erlebnisse und deren Erklärungen in einen Zusammenhang, Menschen, die Diskriminierung Andersdenkender verurteilen und dann Anderdenkende diskriminieren hinterlassen einen schalen Geschmack.
schöne Grüße besonders an die solidarischen Anwälte
Menschenrechte
antifa grüßt fortschrittliche antifas
danke für die gute recherche
und eure weitergehende begründung
siehe:
http://linksunten.indymedia.org/de/node/20087
hoffentlich informieren sich jetzt mehr linke rechtzeitig und lassen sich bewusst nicht von frau rittershaus vertreten die ihre daten vielleicht sogar (im affekt) missbrauchen könnte.
die anderen anwälte die hier zu ihrer verteidigung schreiben würd ich des weiteren auch mal auf herz und nieren überprüfen. diese total en und sich "unpolitisch" gebenden gesetzesanhänger, berufer auf papiere deren enstehungsprozesse sie politologisch genau so gut kennen müssten und damit staatsextremismustheorievertreter sind mir fast genau so unlieb, nämlich gefährlich.
für das leben für die freiheit
keine nazis mehr in lifeheit
Niemand hat sie gezwungen
Niemand hat Frau Kollegin Rittershaus gezwungen, das Mandat zu übernehmen, sofern es sich nicht um eine Pflichtverteidigung gehandelt hat. Jeder Anwalt, auch in meinem (völlig anderen) Fachgebiet, kann frei wählen, wen er/sie vertritt. Man sollte sich das also gut überlegen, sonst bekommt man an Ende die Quittung.
Danke...
...Herr Schmid..
endlich, der wohl klarste, eindeutigste und unpopulistischtes Beitrag hier.
Niemand hat sie gezwungen
Herr Kollege,
es ist schon erstaunlich welchen geringen Wert der Art. 3 GG offensichtlich für Sie hat.
Es geht hier allein um ein Selbstverständnis, dass jeder Jurist oder Juristin haben sollte, nämlich rechtliche Interessen eines jeden ohne Ansehung der Person wahrzunehmen.
Es geht also überhaupt nicht um die Frage, ob Frau Kollegin Ritterhaus gezwungen wurde oder nicht.
Ja, aber
Vertretung ohne Ansehen der Person ist eine absolute Illusion.
Aktio -> Reaktio.
Ganz einfaches Naturgesetz.
Und auf Artikel 3 können Sie Klavier spielen, wie Sie wollen.
Und alles rechtfertigen.
RA Köhler
Als Rechtsanwalt vertrete ich diejenigen Personen, die mch bezahlen und deren behauptete Verfehlungen mich nicht vollends anwidern. Was Dritte davon halten, ist mir vollkommen egal.
Wenigstens ehrlich
Herr Kollege Köhler, zu dem ich keinen Kontakt habe, ist zumindest ehrlich.
RA Schmid
Nazis verachten
Alle die gegen Nazis sind können gerne folgende Seite besuchen und sich das Schreiben an das Auswärtige Amt durchlesen.
http://falschimamt.web99.de/
Ich kenne diese Anwältin
Ich kenne diese Anwältin und kann den Vorwurf nicht bestätigen, da ich Nazis zu tiefst verachte und keinem von denen ein friedliches Leben wünsche, und sagen kann, dass diese Anwältin mir des öfteren geholfen hat und ich bin kein Nazi und auch kein deutscher.
Ich war selbst entsetzt, als ich diese Sache erfuhr und seit dem habe ich keinerlei Kontakt zu ihr.
Natürlich sollte man nicht alle über einen Kamm schären, doch wer sich für einen Mörder dieser Art einsetzt, mit dem will ich nichts mehr zu tun haben.
Ich kann nur sagen, Frau Rittershaus, ich hätte es nicht von Ihnen gedacht.
Ich persönlich bin dafür, dass jeder der einem Nazi versucht zu helfen oder diesem anderweitig nahe steht, selbst in den Knast gehört, denn wer nicht gegen Nazis ist, ist für Nazis.
Ich finde es sollte ein Gesetz geben, welches Nazis oder deren Aktionen, deren Denkweise und Handlungsweise unter lebenslange Freiheitsstrafe stellt.
Alles andere ist lächerlich und kann und wird Rassenfeindlichkeit in Deutschland nicht verhindern.
Schande und Unglück soll überkommen jeden Rechtsdenker