Im November 2009 wurde Alexandra vom Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der versuchten Brandstiftung freigesprochen. Vorausgegangen waren dem Freispruch eine 156 Tage andauernde Untersuchungshaft und vier Verhandlungstage (1, 2, 3, 4). Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, beginnt in Kürze die Berufungsverhandlung am Berliner Landgericht. Die Anklage hat Oberstaatsanwalt Raupach übernommen, neue Beweismittel gibt es keine.
Schon die erste Instanz hat ein skandalöses Schauspiel geboten. So kam
zum Vorschein, dass Alexandra monatelang in Untersuchungshaft gesessen
hatte, ohne dass ein stichhaltiger Beweis gegen sie vorlag. Im
Gegenteil, kriminaltechnische Gutachten hatten ein vermeintliches Indiz
nach dem anderen entkräftet. Nunmehr stützte sich das Anklagekonstrukt
der Staatsanwaltschaft nur noch auf die Aussage eines Polizeizeugen.
Dieser hatte unmittelbar nach Alexandras Festnahme erklärt, sie anhand
von Statur und dunkler Bekleidung wieder erkannt zu haben, was für
einen Haftbefehl nicht ausreichte. Erst als ihn das LKA nach Alexandras
Freilassung ein zweites Mal befragte, gab er an, auch ihr Gesicht in
der Nähe des Tatortes gesehen zu haben. Das reichte den Ermittlern vom
polizeilichen Staatsschutz wiederum, um einen Haftbefehl zu erwirken.
Die
Ungereimtheiten fanden auch während der Hauptverhandlung ihre
Fortsetzung. Polizeizeugen relativierten ihre früheren Aussagen,
verstrickten sich gegenseitig in Widersprüche und behaupteten grob die
Unwahrheit. Auch die Staatsanwaltschaft nahm es mit den Fakten nicht
allzu genau, z.B. behauptete sie, Alexandra hätte bei ihrer Festnahme
zwar ein Feuerzeug, belastender Weise aber keine Zigaretten dabei
gehabt, was später als reine Fiktion entlarvt wurde. Prozessbeobachter
verwundern solche Eskapaden allerdings kaum, da die Anklage, in diesem
und ähnlichen Verfahren, von Anfang an keinen Zweifel daran gelassen
hat, dass sich ihr Verurteilungswille weder durch Beweismangel, noch
von Gerichtsentscheidungen bremsen lässt. So stehen die ermittelnden
Behörden nach wie vor unter enormen Druck. Erst kürzlich haben sie mit
dem mittlerweile rechtskräftigen Freispruch von Christoph T. abermals eine herbe Schlappe eingefahren.
Wir
rufen dazu auf, Alexandras Verhandlungstage zu besuchen und ihr zu
zeigen, dass sie dieser massiven Repression nicht allein gegenüber
steht.
5. Prozesstag:
28. April 2010 - 9:00 - Landgericht Berlin (Turmstr. 91) - Saal 700
6. Prozesstag:
12. Mai 2010 - 9:00 - Landgericht Berlin (Turmstr. 91) - Saal 700
7. Prozesstag:
02. Juni 2010 - 9:00 - Landgericht Berlin (Turmstr. 91) - Saal 700
Beeinflusste Staatsanwalt Zeugen?
Die Spezialabteilung ist insgesamt zuständig für Gewalt-, Staatsschutz- und Friedensstörungsdelikte, sowie für Verfahren bei Gewalttaten im Zusammenhang mit sportlichen Großveranstaltungen. Der Abteilung kommt beispielsweise rund um die Ereignisse des 1. Mai oder bei Fan-Ausschreitungen im Fussball eine besondere Rolle im Rahmen der Strafverfolgung zu.
Michael von Hagen folgt Oberstaatsanwalt Jörg Raupach (46), der seinerseits die Leitung der Hauptabteilung A der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen hat. Zur Hauptabteilung A gehören neben drei Abteilungen für allgemeine Strafsachen Erwachsener auch die Spezialabteilungen für Brand- und Verkehrsdelikte. """
Gegen Christian P. wird am 12./14./18.4. jeweil ab 9 Uhr prozessiert. Wahrscheinlich immer im Raum 700 im Landgericht Berlin.
Hier ermittelte auch eine "Spezialeinheit". Neben der FAO der Direktionen gibt es auch Einheiten für "operative Dienste" beim LKA. Das LKA 6 ist in Berlin dafür zuständig. Aber auch immer mehr operative Massnahmen werden von den Einsatzhundertschaften in Berlin übernommen.