Solidarität & gemeinsamer Kampf sind unsere besten Waffen

FDJ

Nur die Organisierung hilft - Gegen Ausbeutung, Faschimsus und Krieg und den täglichen kapitalistischen Wahnsinn !

 

Di./03-05-2016/12:30 Kommt zur Kundgebung vor dem OLG München und anschließend zum Prozess


Seit Februar 2015 haben wir Euch mehrmals über staatliche Repression, Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Beschlagnahmungen gegen die Freie Deutsche Jugend in München informiert. Worum es dabei geht und warum der Versuch der Kriminalisierung und Zerschlagung einer Jugendorganisation jeden Demokraten und Antifaschisten – gerade in den heutigen Zeiten – zu interessieren hat, glauben wir, nicht ausführen zu müssen. An dieser Stelle nur so viel: Nach zwei Freisprüchen durch Amts- und Landgericht im „Musterverfahren“, das bei ungünstigem Ausgang die juristische Basis für dutzende Verurteilungen liefern soll, steht jetzt die Revisionsverhandlung vor dem Oberlandesgericht an:

 

Am Dienstag, 3. Mai 2016, 14.00 Uhr verhandelt das Oberlandesgericht München (Schleißheimer Str. 141, Saal 116nicht Nymphenburger Str.!) darüber, ob §86a StGB (der das Zeigen von Nazisymbolen sanktionieren sollte) gegen die FDJ anwendbar ist. Das juristische Problem ist: Die FDJ war in der BRD einst verboten, in der DDR war sie es nie und seit 1990 ist sie im größer gewordenen Deutschland legal. Das anzuzweifeln würde die rechtliche Grundlage der sogenannten Wiedervereinigung in Zweifel ziehen oder müsste ein nachträgliches Verbot der FDJ der DDR voraussetzen.

 

Viele von Euch haben sich bei vergangenen Verhandlungen solidarisch gezeigt, jetzt gilt es noch einmal – vor der letzten strafrechtlichen Instanz –, den diesmal recht großen Gerichtssaal mit interessierter Öffentlichkeit zu füllen, um Staatsanwaltschaft und Gericht zu zeigen, dass wir uns nicht spalten lassen im Kampf gegen Rassismus, Kriegsvorbereitung und wachsende faschistische Gefahr.

 

Ab 12.30 Uhr wird eine Kundgebung vor dem Gericht stattfinden. Anmelder sind Günter Wangerin, Cetin Oraner und Hedwig Krimmer.


Die gegen die FDJ in Stellung gebrachte Gesinnungsverfolgung und die Feindbilder der 1930er und 1950er Jahre können jeden politisch Aktiven treffen. Die Herrschenden wollen die werktätige und lernende Jugend nicht nur in der FDJ daran hindern, sich für ihre Interessen und eine bessere Zukunft zu organisieren. Spätestens bei Verabschiedung des geplanten bayerischen „Integrationsgesetzes“ würde es der CSU-Staatsregierung obliegen, jede unliebsame politische Aktivität mit bis zu 50.000 € Bußgeld zu belegen.

 

Es ist Zeit für Widerstand!

 

Kommt mit Kundgebungsmitteln zur Kundgebung und zum Prozess!

Verbreitet die Information über eure Verteiler!

Spendet für die Prozesskosten

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Man erinnere sich auch des KPD-Verbots 1953...