Zum Weltfrauen*tag fordert das Demobündnis in Köln eine konsequente und angemessene Änderung des Sexualstrafrechts

12 März unser Feminismus ist antirassistisch

PRESSEMITTEILUNG  Köln, den 07.03.2016 (07.03.2016, Köln) Ein breites und starkes Bündnis aus autonomen migrantischen und nicht-migrantischen Frauen*organisationen[i], feministischen Initiativen sowie antifaschistischen, antikapitalistischen und antirassistischen Gruppen aus Köln und NRW hat sich in den letzten Wochen organisiert und veranstaltet anlässlich des Weltfrauen*tages am 12. März 2016 eine bundesweite Demonstration in Köln.

 

Unter dem Motto "Unser Feminismus ist antirassistisch - Reclaim feminism!" werden die Themen der Beteiligten laut, bunt und vielfältig auf die Straße getragen: Von der Forderung nach der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* bis hin zur Kritik an der Instrumentalisierung feministischer Themen für rassistische Hetze.

  • Das Demobündnis fordert die Umsetzung der Istanbul-Konvention in deutsches Recht, wonach „nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen“ unter Strafe gestellt werden. Stattdessen halte sich Justizminister Maas an der Schließung von „Schutzlücken“ in bestehenden Gesetzen auf. 
  • Die Vorfälle sexualisierter Gewalt in Kölner Geflüchtetenunterkünften werden heruntergespielt.
  • Die Verurteilung angezeigter Vergewaltigungen ist laut einer Studie von 2014 auf einem aktuellen Tiefstand von 8,4%
  • Das Eindringen in den Körper einer anderen Person gegen deren ausgesprochenen Willen allein wird in Deutschland nicht strafrechtlich geahndet.
  • Die rassistische mediale Inszenierung der Silvesternacht dient offensichtlich dem Ziel,  einseitig die Herkunft der Täter zu fokussieren und dadurch das (Anti-)Asylpaket II so schnell wie möglich durchzusetzen.

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Es wird mehrere Zwischenkundgebungen, begleitende Aktionen sowie einen Auftritt der Berliner Rapperin Sookee geben. Laut Organisator*innen sind bereits organisierte Anreisen von Großgruppen u.a. aus Aachen, Berlin, Frankfurt, Dortmund, Essen, Karlsruhe und Hamburg angekündigt. 3.000-5.000 Teilnehmende werden erwartet.

 

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 Die Organisator*innen wollen nach den Silvesterereignissen zum Weltfrauen*tag ein starkes Zeichen gegen Sexismus und gegen Rassismus setzen. Sie beziehen klar Stellung gegen die Hetze, Asylgesetzverschärfungen und Gewalt, von der Geflüchtete und muslimische Männer sowie Deutsche of colour[ii] generell seit Silvester in Deutschland verstärkt  betroffen sind.

Die Thematisierung von sexualisierter Gewalt, der FLTI*[iii] (of colour) jeden Tag ausgesetzt sind, soll 2016 auch weiterhin ein wichtiges Thema bleiben. Das Demobündnis fordert die Umsetzung der Istanbul-Konvention in deutsches Recht, wonach „nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen“ unter Strafe gestellt werden. Stattdessen halte sich Justizminister Maas an der Schließung von „Schutzlücken“ in bestehenden Gesetzen auf.  Daniela Antons, eine der Pressesprecherinnen des Bündnisses, betont: „Sexualisierte Gewalt ist in Deutschland akzeptierter Bestandteil der Kultur. Das bestätigen Zahlen und Fakten: 58 % der Frauen* in Deutschland sind schon einmal sexuell belästigt worden. Jede siebte Frau* erlebt strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt. Nur 5% dieser Fälle werden überhaupt angezeigt.[iv] 91%  aller Vergewaltigungen finden laut einer Studie des BMFSFJ von 2004 im nahen Umfeld statt, von Verwandten, Bekannten und (Ex-)Partnern.[v]  Jedoch das deutsche Selbstbild lautet: „Wir“ sind emanzipiert. Täterfreundlichkeit zeigt sich jedoch nach wie vor im Sexualstrafrecht wie auch in den medialen Diskursen.“


Die Vorfälle sexualisierter Gewalt in Kölner Geflüchtetenunterkünften werden heruntergespielt. „Angeblich“ und „mutmaßlich“ sind bevorzugte Adjektive in der Berichterstattung. Der Fokus ist sofort bei den Interessen der Beschuldigten. Rufschädigungen der Täter und ihrer Arbeitgeber müssen vermieden werden.   Projektmanager der Adler-Wache, Bernhard Deschamps und Sozialdezernentin Gabriele Klug von Bündnis 90/Grüne waren sich einig: Die Vorwürfe seien haltlos. Mittlerweile wurde in 2 Fällen Anzeige erstattet.[vi]


Verurteilungen sind jedoch selten. Die Verurteilung angezeigter Vergewaltigungen ist laut einer Studie von 2014 auf einem aktuellen Tiefstand von 8,4%[vii]. Ellahe Sadr von Agisra betont: "Das Eindringen in den Körper einer anderen Person gegen deren ausgesprochenen Willen allein wird in Deutschland nicht strafrechtlich geahndet. Bei fehlender unmittelbarer Gewaltanwendung des Täters muss z.B. belegt werden, dass "ausreichende" Gegenwehr vorliegt durch schreien, boxen, treten. Tut die Betroffene dies nicht, muss sie unmittelbar vor der Tat bedroht worden sein oder sich in einer „schutzlosen" Lage befinden. Viele Fälle werden durch die gesetzlichen Definitionen nicht abgedeckt - wenn die Gewaltandrohung z.B. zeitlich früher stattfand oder sie vor dem Täter so viel Angst hat, dass keine Drohung mehr notwendig ist. Viele Frauen* erleben im Fall einer Vergewaltigung eine „Schockstarre" oder wehren sich nicht, damit es schnell vorbei ist."  Eine solidarische psychosoziale Unterstützung der Betroffenen durch unabhängige Frauenorganisationen ist für den schweren und oft re-traumatisierenden Weg der Anzeige und des Gerichtsverfahrens unerlässlich.

 

Weiterhin bezweifelt Ellahe Sadr, dass die mediale Berichterstattung nach der Silvesternacht zum Ziel hatte, den Stand der Frauenrechte zu thematisieren: „Ansonsten müssten solche o.g. sexistischen Gesetze angeklagt und geändert werden. Stattdessen diente die rassistische mediale Inszenierung der Silvesternacht offensichtlich dem Ziel,  einseitig die Herkunft der Täter zu fokussieren und dadurch das (Anti-)Asylpaket II so schnell wie möglich durchzusetzen. Die jahrelangen Forderungen von autonomen Migrantinnenselbstorganisationen wurden weder öffentlich gehört noch umgesetzt. Es ist zudem auch weiterhin öffentlich kein Thema, welcher Schutzlosigkeit und Entrechtung geflüchtete Frauen* durch das Asyl-

paket II ausgesetzt werden."                  

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Bündnis zur bundesweiten Demo zum Weltfrauen*tag 2016 in Köln

 

 

Terminhinweis:

Pressekonferenz:

Pressevertreter*innen sind herzlich zur Pressekonferenz am 12. März um 11 Uhr eingeladen. Der Ort wird noch bekannt gegeben. Es wird ein ausführliches Dossier zu den Hintergründen der Bündnis-positionen geben. Wir bitten um Anmeldung bis 11. März an presse.demobuendnis1203@riseup.net.

Bundesweite FLTI*-Vollversammlung am Vorabend der Demo:

Die Demonstration soll der Auftakt sein für den weiteren Aufbau von Strukturen und weitere Aktionen in diesem Jahr. Am Vorabend, 11. März um 19.30 Uhr wird zu einer bundesweiten FLTI*-Vollversammlung eingeladen, um Vernetzung und weitere Planungen zum Umgang mit spürbar zunehmenden sexistischen und rassistischen Angriffen in den Blick zu nehmen. Falls Sie als Journalist*in teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte kurz bei presse.demobuendnis1203@riseup.net.  


Sonstige Hinweise:

Der Aufruf steht unter reclaimfeminism.org in arabischer, deutscher, englischer, französischer, kurdischer, persischer und russischer Sprache online und kann unterzeichnet werden. Unter den Unterzeichnenden finden sich jetzt bereits unter anderen


·    Agisra e.V.  

·    Anne Wizorek, Autorin, Beraterin, Aktivistin; Berlin 

·    Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V.,

·    Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Köln,

·    DIE LINKE.NRW,

·    Dr. Elizabeta Jonuz , Uni Köln 

·    FFBIZ – Das feministische Archiv, Berlin 

·    Frau Schmitzz  

·    Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V.  

·    Frauen gegen Gewalt e.V.  

·    Frauen helfen Frauen e.V.  

·    Frauen Leben e.V.  

·    Frauenberatungszentrum Köln e.V.  

·    Gabriele Bischoff, Geschäftsführerin LAG Lesben in NRW e.V.,

·    Institut für Theologie und Politik, Münster,

·    Interkulturelle Frauenarbeit MüTZe  

·    Iranisch-Deutscher Frauenverein e.V.  

·    Iranisch-Deutscher Frauenverein e.V., Köln,

·    Isabell Suba, Berlin, Regisseurin des Films „Männer zeigen Filme und Frauen ihre Brüste“

·    Julia Woller, frauenpolitische Sprecherin bei Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln,

·    Kampagne Dritte Option – Für einen dritten Geschlechtseintrag 

·    Katja Kipping, Vorsitzende DIE LINKE, Berlin

·    Kein Veedel für Rassismus, Köln 

·    Köln gegen Rechts – Antifaschistisches Aktionsbündnis,

·    linksjugend [’solid] Bundesverband,

·    Lobby für Mädchen e.V.  

·    PD. Dr.in Bettina Lösch

·    Prof. Dr. Stefan Timmermanns, Frankfurt UAS

·    Prof. Dr. Susanne Spindler, Uni Köln

·    STAY! Düsseldorfer Geflüchteteninitiative

·    ZIF, Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Köln,


Pressesprecherinnen*: 


Ayten Kaplan 

Presse.Demobuendnis1203@riseup.net 

0049-157-80462394

Daniela Antons

Presse.Demobuendnis1203@riseup.net 

0049-176-60800860


   reclaimfeminism.org 

https://www.facebook.com/events/169195730123357/ 

#koeln1203



[i] Frauen* soll einerseits auf die Konstruiertheit von binären Geschlechtern hinweisen. Außerdem zeigt es auf, dass es nicht DIE Frauen gibt, sondern dass der Begriff „Frau“ für viele verschiedene Identitäten und Lebensentwürfe stehen.

[ii] Person of Color (Plural: People of Color, abgekürzt als PoC) ist ein Begriff für Menschen, die in der Mehrheitsgesellschaft als nicht-weiß angesehen werden und sich wegen ethnischer und/oder rassistischer Zuschreibungen alltäglichen und strukturellen Formen des Rassismus ausgesetzt sehen . Der Begriff People of Color wurde in der Kolonialzeit durch den Ausdruck „free people of color vorgeprägt. In Deutschland ist der Begriff bisher lediglich im akademischen Kontext und als Selbstzuschreibung etabliert. In den letzten Jahren haben verschiedene Initiativen von Rassismus betroffener Menschen begonnen, den Begriff zur Selbstbezeichnung zu nutzen, um eine Alternative zu den im deutschen Diskurs benutzten Fremdzuschreibungen wie „Migrant*Innen“ zu schaffen und auf die permanente Ausgrenzung innerhalb der Gesellschaft zu reagieren. (Quelle: www.mut-gegen-rechte-gewalt.de)

[iii] FLTI* steht für Frauen, Lesben, Trans*- und Interpersonen. Trans* (auch: trans* Mensch, trans* Person) = Relativ neuer, im Deutschen zunehmend verbreiteter Sammelbegriff, der nach dem Vorbild von Suchmaschinen und Programmiersprachen das Sternchen (Asterisk) als Platzhalter für verschiedene mögliche Endungen nutzt (transgender, transident, transsexuell). Diese Offenheit soll auf die Vielfalt transgeschlechtlicher und anderer nicht der Norm entsprechender Geschlechtsidentitäten, Selbstbezeichnungen und Lebensentwürfe hinweisen, d.h. etwa auch Crossdresser, weder*noch* u.a. einschließen (Quelle: www.transinterqueer.org). Inter*(auch Inter*mensch, Inter*person), in der Inter* Community geprägter emanzipatorischer Sammelbegriff für die Vielfalt intergeschlechtlicher Realitäten und Körperlichkeiten. (siehe Trans*) 

[iv] Das Demobündnis weist darauf hin und kritisiert, dass spezifische Risiken und Gewalterfahrungen von Lesben, Trans*- und Interpersonen sowie Personen of colour in den Statistiken des BMFSFJ nicht separat erhoben und daher unsichtbar gemacht werden. 

[v] Müller und Schröttle (2004): Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, Langfassung der Untersuchung. Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 78

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Ellahe Sadr von Agisra betont: "Das Eindringen in den Körper einer anderen Person gegen deren ausgesprochenen Willen allein wird in Deutschland nicht strafrechtlich geahndet. Bei fehlender unmittelbarer Gewaltanwendung des Täters muss z.B. belegt werden, dass "ausreichende" Gegenwehr vorliegt durch schreien, boxen, treten. Tut die Betroffene dies nicht, muss sie unmittelbar vor der Tat bedroht worden sein oder sich in einer „schutzlosen" Lage befinden. Viele Fälle werden durch die gesetzlichen Definitionen nicht abgedeckt - wenn die Gewaltandrohung z.B. zeitlich früher stattfand oder sie vor dem Täter so viel Angst hat, dass keine Drohung mehr notwendig ist. Viele Frauen* erleben im Fall einer Vergewaltigung eine „Schockstarre" oder wehren sich nicht, damit es schnell vorbei ist."

Das ist allerdings falsch.

 

Laut Grundsatzurteil  vom 25. Januar 2006 (BGHSt 50, S. 359, 369) hat der BGH festgestellt, dass es ausreiche, wenn das Tatopfer aus Furcht vor Gewalt, etwa wegen der Erfahrung eines "Klimas der Gewalt", auf Widerstand verzichtet. Der BGH hat seither in zahllosen Entscheidungen ausdrücklich gerade die Fälle eines "Klimas der Gewalt" als typische Fälle des § 177 Abs. 1 Nr. 3 angesehen.

 

Zitat-Quelle: Zeit Online,
Kolumne Fischer im Recht Medien 3

Der BGH hat seither in zahllosen Entscheidungen........

 

"Zahllos" sind wohl eher die gegenteiligen Entscheidungen von Landgerichten, in denen ein "Gewaltklima" keine Rolle spielte und wegen derer Täter unbeheligt rumlaufen, obwohl sie sich objektiv an ihren Opfern vergangen haben. Es ist, trotz aller Relativierungsversuche, ein Skandal, wie durch das Sexualstrafrecht Täter und Taten begünstigt werden.

 

Die von Seiten vieler Juristen angeführte Problematik der Beweisführung ist absolut kein Kriterium für die Rechtssetzung im StGB. Damit können sich, wie schon immer, Gerichte beschäftigen. Wie übrigens bei schlichten Betrugsfällen auch. Betrug ist Betrug, auch OHNE Gegenwehr oder Gewaltklima. Merken Sie, wo es hapert? Am Selbstbestimmungs- und Geschlechterverständnis alter Männer in schwarzen Roben und eines jüngeren Mannes auf dem Justizministerposten.

 

Haben Sie es trotzdem gut.

 

Mar

Wenn diese Fälle so zahllos sind, dürfte es dir ja nicht schwer fallen ein paar Urteile die deine Behauptung stützen zu verlinken.

... das da nichts kommt. Hört auf Behauptungen aufzustellen. Das gilt für Alle, die politisch aktiv sein wollen. Wir können uns ausreichend an der Realität abarbeiten.

Beispiel? Bitte...  Urteil vom LG Flensburg

 

Nach den Feststellungen nahm der als Fernfahrer beschäftigte Angeklagte im Fall 5. seine neunjährige Stieftochter und im Fall 6. seine vierzehnjährige Stieftochter auf eine Fahrt in seinem LKW mit. Jeweils während eines nächtlichen Halts auf einem Rastplatz kam es auf Veranlassung des Angeklagten zu sexuellen Handlungen beider Mädchen an ihm, im Fall 6. auch zu sexuellen Handlungen des Angeklagten an seiner älteren Stieftochter.

Auf der Grundlage dieser Feststellungen kann die Verurteilung wegen sexueller Nötigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB in beiden Fällen keinen Bestand haben.

a) Es bestehen bereits Bedenken, ob sich die beiden Mädchen - wie von § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzt - objektiv in einer Lage befanden, in der sie der Einwirkung des Angeklagten schutzlos ausgeliefert waren. Eine schutzlose Lage ist gegeben, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maße verringert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (vgl. BGH NStZ 1999, 30; NStZ-RR 2003, 42, 44). Dies versteht sich für den Aufenthalt in einem Lastkraftwagen bei einem Halt auf einem Rastplatz zur Nachtzeit - auch unter Berücksichtigung des Alters der Kinder - nicht von selbst.

 

Es versteht sich nicht von selbst, dass Neun- und Vierzehnjährige ihre Verteidigungsmöglichkeiten gegen einen erwachsenen Menschen objektiv für nicht gegeben halten.

 

Fehlt dir sonst noch was?

Das Aktenzeichen zu dem Urteil bitte, oder das entscheidende Gericht plus Datum. Damit ich es vollständig lesen und mir ein Bild machen kann. Immer so halb aus dem Kontext gezogener Quark, damit kann ich alles nachweisen. Gib mir deine Quelle. Bitte.

 

Vermutung im von dir herangezogenen Fall: §177 (von dir verlinkt!) betrifft die Vergewaltigung ganz allgemein. Da es sich hier anscheinend bei den Betroffenen um Kinder handelt Ist vermutlich nach der besonderen Norm des §176, sexueller Missbrauch von Kindern oder §176a schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zu bestrafen. Was wiederrum heißt, der Täter geht nicht wie von dir behauptet straffrei aus.Das steht vermutlich so auch im Urteil, wenn man es komplett liest.

 

Ich würde mein Bild gern an der Realität ausrichten, also her mit dem Link zu dem Urteil, aus dem du obiges verkürzt wiedergegeben hast. Ich will die ganze Entscheidung lesen und recherchieren können, ob es im Falle eines Freispruchs tatsächlich die letzte Instanz war.

 

Des weiteren streite ich nicht ab, dass es Fehlurteile gibt. Aber du sprachst von zahllosen Fällen. Ich habe eigentlich schon so mindestens fünf Links erwartet, die du nach so einer Behauptung eigentlich mal eben aus dem Ärmel schütteln können müsstest.

So, ich musste jetzt doch mal suchen, weil mir das keine Ruhe ließ. Folgendes fällt auf Anhieb auf:

1. Du zitierst einen Beschluss vom BGH und nicht wie von dir behauptet ein Urteil vom LG Flensburg.

2. Handelte es sich nicht um eine letztinstanzliche Entscheidung, sondern um einen Beschluss auf eine Revision, was zumindest in diesem Fall bedeutet, dass der Fall an das LG Flensburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen wurde.

3. Wir wissen nicht, was das LG Flensburg dann entschied.

4. War die Revision nicht in allen Punkten erfolgreich, von Straffreiheit kann also vermutlich keine Rede sein (hier fehlen leider Details in dem von mir gefundenen Veröffentlichung).

 

So, dann verlinke mal bitte die letzinstanzliche Entscheidung in diesem Fall. Oder halt ein paar der so vielen weiteren Fälle, falls du inzwischen einsiehst, dass es mit diesem nix wird.

Bisher ist deine Argumentation eher leidenschaftlich geprägt als Faktenorientiert. Das bringt uns nicht weiter. Sorry. Und gute Nacht.

Hier ist der BGH-Beschluss

Kann von den Mods gerne in obigen Beitrag reingezogen werden. Muss aber nicht.

Mit Juristenschach,  LG Az XYZ auf D6, BGH Az 123 auf B3 Schach, EuGh Az !"§ auf C5 Matt, kommen wir nicht weiter.

 

In den genannten Punkten wurde der Täter (der aus deiner Sicht und nach geltendem Recht allerdings keiner ist) freigesprochen, blieb diesbezüglich also letztlich straffrei (eine Veröffentlichung des Urteils ist leider nicht zu finden).

 

Der Punkt ist, so ist auch der Eingangsbeitrag zu verstehen, dass die Rechtssetzung im Bereich des Sexualstrafrechts mangelhaft ist. Es ist nach allen Grundsätzen nicht erklärlich, dass ein Faustschlag mit daraus folgendem Nasenbeinbruch ohne weitere Umstände als Körperverletzung verfolgt wird, während auch massive sexuelle Übergriffe nicht strafrechtsrelevant bzw. verurteilungsfähig sind.

 

Nun kann man 'massive sexuelle Übergriffe' natürlich unterschiedlich beurteilen und definieren, wer aber einem Recht das Wort redet, dass obigen Fall ermöglicht, hat m.E. ein ziemlich kaputtes Verständnis von körperlicher und sexueller Selbstbestimmung. Es ging in dem Fall in keiner Weise um mangelnde Beweise oder unklare Sachverhalte (das wäre ein ganz anderer Punkt). Die Tat war eindeutig und unbestritten, konnte laut BGH aber nicht verurteilt werden, weil sie schlicht nicht strafbar ist.  

 

Uneinvernehmliche Sexualkontakte, deren Kennzeichen z.B. ein Machtgefälle, das zwischen einem Erwachsenen und einem vierzehnjährigen Menschen grundsätzlich angenommen werden kann, oder eine eindeutige Willensbekundung, also ein einfaches NEIN, sein können, gehören in das Strafrecht und nicht in die Grauzone gesellschaftlicher Moralvorstellungen.

Ich hätte mich echt gerne von deiner/eurer Sichtweise überzeugen lassen. Anscheinend gibt es aber keine stringende Logik in deiner/eurer Argumentation. Vermutlich hast du nicht die geringste Ahnung wovon du redest. Juristenschach? Was soll das sein?

 

Weder sage ich, dass der Beschuldigte hier kein Täter ist, noch sehe ich, dass das irgend ein Gericht sagt. Das behauptest du einfach. Und wenn dieses Urteil letztinstanzlich nicht online ist, warum suchst du dir aus den angeblich unzähligen Fällen gerade den raus, der nicht bis zum Ende verfolgbar ist?

 

Was den Eingangsbeitrag angeht, der enthält halt einfach einen Fehler, siehe Kommentar am Beginn dieser Diskussion. Allerdings frage ich mich, warum du dann nicht einfach einsehen kannst, dass sich da ein Fehler eingeschlichen hat. Da beschleicht mich der Verdacht, dass hier bewusst Tatsachen verfälscht werden um - ja - was eigentlich? Die Definitionsmacht im Strafrecht zu etablieren? Zumindest anscheinend um das Strafrecht in irgend einem Punkt zu verschärfen. Wow. So funktioniert Emanzipation. Und wofür? Damit das "Juristenschach" noch undurchsichtiger wird? Offensichlich bist du ja jetzt schon nicht mehr in der Lage durchzublicken.

 

Die Rechtssetzung im Bereich Sexualstrafrecht ist keinesfalls mangelhaft. Jedenfalls konntest du es bisher nicht nachweisen. Wenn ein Täter ausgemacht wird, wird verurteilt, egal ob Nasenbeinbruch oder Sexualdelikt. Das Problem liegt vielmehr in der objektiven Feststellung der Tat. Ein Nasenbeinbruch ist für jeden als solcher zu erkennen.

Bei einem Sexualdelikt ist das um einiges schwerer. Und wenn ich sehe, wie du mit Behauptungen und ohne jedwede Logik argumentierst, sorry, aber dann kann ich ein ursprünglich gut gemeintes Konzept wie die Definitionsmacht (die ja genau dieses Problem beheben sollte) nicht anerkennen.

 

Ich versuche es nochmal zu erklären:

Die Tat war eindeutig und unbestritten, konnte laut BGH aber nicht verurteilt werden, weil sie schlicht nicht strafbar ist.  

Das ist falsch. Der BGH sagte, dass das LG rechtsfehlerhaft geurteilt hat. Das heißt, das LG hat schlicht Recht falsch angewendet, an den Tatsachen wird jedoch nicht gerüttelt. Und daher kann das Urteil keinen Bestand haben. Deshalb muss am LG erneut verhandelt werden. Das, und sonst gar nichts sagt der BGH. Was das LG letzendlich entschieden hat wissen wir nicht. Und werden es anscheinend auch nie erfahren.

Zum weiteren Verständnis: Berufung vs. Revision

 

Sowohl Machtgefälle, als auch eindeutige Willensbekundungen sind im Strafrecht enthalten. Erstere In Form z.B. der §§ 174, 176, 176a, 180, 184c.

Bei den Willensbekundungen kommen wir wieder in den Bereich des Objektivitätsproblems. Wie schließt du aus, dass zb. jemand der seine_n/ihre_n Partner_in betrogen hat dieser/diesem hinter erzählt, ich habe nein gesagt, um Beziehungsprobleme zu vermeiden? Oder das Leute Behauptungen aufstellen, einfach nur weil sie scheiße sind und andere schädigen (wollen)? Oder sogar eine Vergewaltigung erfinden wegen Stress in der Schule?

 

Lange Rede, kurzer Sinn, du argumentierst mit Behauptungen um durchzusetzen, dass Menschen auf Zuruf bestraft werden. Leider bist du nach dieser Debatte zu unglaubwürdig um auf einen Zuruf von dir irgendwie zu reagieren. Und dal liegt der Kern des Problems. Menschen behaupten und verdrehen  gerne um sich ihre Welt zu malen und ihre Forderungen durchzusetzen. Das tun die Lügenpresse-Schreier. Das tust du. Schade eigentlich. Bei einem solchen - im Kern wichtigen - Anliegen.

 

Zum Abschluß, aus einem anderen Artikel:

"Doch wir sollten uns in Erinnerung rufen, dass diese Kämpfe nicht begonnen wurden, um Gesetze zu ändern, sondern von sozialen Bewegungen getragen wurden, denen es um einen grundlegenden Wandel der Verhältnisse ging."

 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Nun sehen wir klar: Dein Ansinnen ist kein anderes, als die Definitionsmacht der TÄTER zu erhalten.

 

Bei den Willensbekundungen kommen wir wieder in den Bereich des Objektivitätsproblems. Wie schließt du aus, dass zb. jemand der seine_n/ihre_n Partner_in betrogen hat dieser/diesem hinter erzählt, ich habe nein gesagt, um Beziehungsprobleme zu vermeiden? Oder das Leute Behauptungen aufstellen, einfach nur weil sie scheiße sind und andere schädigen (wollen)? 

 

Das "Objektivitätsproblem" besteht nur in deinem Hoffen und Wollen. Ich muss, genausowenig wie Regelungen im Strafrecht das müssen, nicht aussschliessen, dass jemand Scheisse erzählt bzw.sachverhaltswidrige Behauptungen aufstellt. Es geht um eine aufzustellende und einzuhaltenden Regel und um die Verurteilungsfähigkeit von NACHGEWIESENEN Verstößen dagegen. Das dieser Nachweis in sehr vielen Fällen nahezu ausgeschlossen ist, weiss ich selbst. Allerdings ändert das nichts. Steuerhinterziehung, als Beispiel, ist auch in den Formen strafbar, die so gut wie nie nachgewiesen werden können. Schwarzarbeit gegen Bar ist und bleibt Steuerhinterziehung, auch wenn sie nur in einem Bruchteil der Fälle angezeigt und bewiesen wird. Was sagt dein hochentwickeltes Rechtsverständnis dazu?

 

Oder sogar eine Vergewaltigung erfinden wegen Stress in der Schule?

 

Geht's noch übler? Eine reine Täterperspektive, aus der du eine Rechtssetzung ableiten willst? Na Mahlzeit.

 

 

Erklär doch bitte mal, falls dir das nach deiner einseitigen 'Debatte zu Ende'-Erklärung noch möglich ist, wo ich eine "Verurteilung auf Zuruf" gefordert hätte. Das ist eine sachverhaltswidrige Behauptung, die wohl aus deiner Argumentationsnot entstanden ist.

 

Oder gib vernünftige Gründe an, aus denen heraus man ausgerechnet im Sexualstrafrecht auf eine Deliktsbeschreibung und Strafbewehrung verzichten sollte. Der Umstand, dass viele Fälle nicht beweisbar sind, ist nichts weiter als eine absurd dumme Argumentation der Täterschützer.

 

Lügenpresse, emotionale Argumentation usw. ....  Du solltest deine Argumentation mal auf diese Kriterien hin überprüfen.

 

Gute Nacht.

Es geht um eine aufzustellende und einzuhaltenden Regel und um die Verurteilungsfähigkeit von NACHGEWIESENEN Verstößen dagegen.

Gibt es doch. Damit ist die Forderung im Text und von dir überflüssig.

 

Geht's noch übler? Eine reine Täterperspektive, aus der du eine Rechtssetzung ableiten willst? Na Mahlzeit.

Ah, ja. Ich nenne ein Beispiel und du schreist Täterperspektive. So läuft das. Nur so kommt man voran.

 

Da du nicht in der Lage zu sein scheinst, auf inhaltliche Argumente einzugehen ist nun Schluss. Sorry. Aber dafür ist mir meine Zeit zu schade. Ich hatte gehofft, dass hier eine inhaltliche Debatte möglich sein kann. Aber genauso wie im wahren Leben wird einfach "Täter!", "Täterschützer!", "Täterperspektive!" geschrien und das gegenüber diskreditiert. Schade, sollten derartige Themen doch unser aller Anliegen sein. Diese Gesprächskultur sorgt allerdings für das Gegenteil.

Ich verstehe dein Problem nicht. Du schreibst, dass du eine Diskussion willst, erklärst sie aber schon zum zweiten Mal einseitig für beendet. Wenn dir meine Argumente nicht passen entkräfte sie doch einfach, anstatt zu lamentieren. WER hier nicht auf Argumente eingehen kann oder will, soll das geneigte Publikum selbst entscheiden.

Nochmal zum Verständnis:

Es ist nach der derzeitigen Rechtslage keine verurteilungsfähige Straftat, wenn ein erwachsener Mann eine Vierzehnjährige dazu bringt, sich auszuziehen, sie dann befingert und sich von ihr befingern lässt. (s.o.).

 

Der Grund, der zu diesem Umstand führt, sind die Deliktsqualifikationen im Absatz 1 des §177, Punkte 1 bis 3. Es gibt (auch dafür siehe Beispiele oben;  Vergleich mit Steuerhinterziehung und Körperverletzung) keinen vernüftigen Grund, diese Qualifikationsmerkmale aufrecht zu erhalten. Vielmehr wären sie, im vergleichenden Bezug zu anderen Paragraphen des StGb, konsequenterweise durch eine Formulierung wie z.B.  "gegen ihren erklärten oder ihren vernünftigerweise anzunehmenden Willen" zu ersetzen (über die genaue Fomulierung kann man gern diskutieren).

 

Dann kann die Tat angezeigt und ggfs. verurteilt werden, sofern sie glaubhaft gemacht bzw. einschliesslich der entgegenstehenden Willenserklärung bewiesen wird. Wer das nicht will, ist aus meiner Sicht solange ein Täterschützer, bis er/sie erklärt hat, warum das schlechter als die bisherige Formulierung ist. Als Erklärung reichen Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Beweisführung aber keinesfalls aus. Die gibt es an vielen anderen Stellen genauso, ohne das deswegen das Strafrecht geändert würde. 

 

Was dann immer noch übrig bleibt sind Taten (deutlich) unterhalb einer Vergewaltigung, die spontan begangen werden, sodass eine entgegenstehende Willenserklärung unmöglich ist. Unerwünschten körperlichen Kontakt, wie z.B. einen Griff an die Brüste, zwischen die Beine oder an den Hintern (ist derzeit alles nicht strafbar), muss man m.E. ganz eindeutig als eigentlich strafrechtsrelevant ansehen. Unter Berücksichtigung des Umstandes, das exhibitionistische Handlungen sogar ohne jeden Körperkontakt strafbar sind (solange sie von 'Männern' begangen werden), muss sich doch wohl fragen, wer das mit welchem Mass misst bzw. wer solche Taten quasi als 'Brauchtum' und 'männliches Verfügbarkeitsrecht' ansieht  und damit Täter schützt.

Es ist nach der derzeitigen Rechtslage keine verurteilungsfähige Straftat, wenn ein erwachsener Mann eine Vierzehnjährige dazu bringt, sich auszuziehen, sie dann befingert und sich von ihr befingern lässt. (s.o.).

Genau das behauptest du immer wieder, ohne einen Nachweis zu erbringen. Das von dir genannte Beispiel (das angebliche Urteil, dass kein Urteil ist, sondern ein Beschluss, noch dazu von einem anderen Gericht als behauptet, usw...) ist unbrauchbar. Warum habe ich grad nochmal in der Klammer zusammengefasst, ausführlicher oben. Das ignorierst du oder kannst oder willst es nicht verstehen. Und deswegen ist es die mir Mühe nicht mehr wert.

 

Gib einen brauchbaren Nachweis für deine Behauptung, dann können wir weiterreden. Du hast doch gesagt, es gäbe unzählige Urteile, die das belegen. Zum letzten Mal: her damit! Ansonsten muss ich diese Aussage als - nett ausgedrückt - Schutzbehauptung betrachten.

 

Abgesehen davon, begann die Diskussion wegen dieser im Text aufgestellten und von dir unterstütztenBehauptung:

Das Eindringen in den Körper einer anderen Person gegen deren ausgesprochenen Willen allein wird in Deutschland nicht strafrechtlich geahndet.

Da steht nichts über das Alter der Betroffenen. Drehst du die Debatte absichtlich?

 

Und solange dein nächster Eintrag nicht inhaltlich nachvollziehbar ist, sondern wieder nur aus einer oder mehreren Behauptungen besteht, werde ich mich nicht mehr hinreisen lassen zu antworten. So schlimm das für dich sein mag.

Alles Gute!

Mach dir keine Sorgen. Es ist nicht schlimm, wenn du nicht mehr antwortest. Inhaltlich ändert sich dadurch ja nichts. Du hast das Problem nämlich entweder immer noch nicht verstanden oder versuchst weiterhin es zu marginalisieren (ich nehme letzteres an).

Aber wenn du unbedingt willst, dass deine Einlassung als nach allen moralischen Massstäben unhaltbare Position eines Täterschützers entlarvt wird, bitte:

Der Fall:

Ein Mann erschiesst in der Wohnung und im Beisein seiner Ex-Frau einen Freund dieser Frau, erklärt ihr anschliessend mit vorgehaltener Pistole, dass sie "die nächste sei", wenn sie seinen Forderungen nicht folgt und vollzieht kurze Zeit später Geschlechtsverkehr mit ihr. Der Ablauf und die Tat sind unstrittig, es ist gerichtlich festgestellt, dass es so passiert ist.

Das erste Urteil:

Der Mann wird wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung verurteilt (LG Düsseldorf).


Die Revision:

Das Urteil wird vom BGH aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das LG Düsseldorf zurückverwiesen  Die Begründung lautet (zusammengefasst, Link zum Urteil siehe unten): Der Geschlechtsverkehr hat nicht direkt unter Androhung von Gewalt stattgefunden, war also quasi einvernehmlich, und ist daher keine Vergewaltigung.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/12/3-385-12.php


Das Ende:

Das LG Düsseldorf stellt das Verfahren wegen der Vergewaltigung ein, weshalb der TÄTER wegen dieser Vergewaltigung NICHT VERURTEILT ist.

http://www.tagesspiegel.de/politik/umstrittene-urteile-des-bgh-warum-das-gesetz-gegen-vergewaltigung-geaendert-werden-muss/12817908.html


Hör endlich auf zu labern und bring die Argumente, deren angebliches Fehlen du an meinen Beiträgen dauernd bemängelst. Ansonsten bleibt einem nur ürbrig, deine Einlassungen als Täterschutzinitiative zu verstehen.

Und wieder ein Beispiel wo du nicht auf das Endurteil verlinkst, sondern eine Behauptung aufstellst.

Noch dazu beweist du damit, dass du an einem offenen Diskurs nicht interessiert bist. Denn genau jener von dir verlinkte Artikel wird in der Quelle des ersten Beitrags dieser Debatte zerpflückt (Der übrigens nicht von mir war, ich war einfach interessiert und hab gelesen). Für dich nochmal als Link, falls du mit einfachen Quellenangaben nicht umgehen kannst. Und um ganz sicher zu gehen, noch ein Auszug (es empfiehlt sich, für alle die Interesse an dem Thema haben, dennoch den ganzen Artikel zu lesen):

Zum Beleg für das, was sie "Laschheit" nennt, werden ganze zwei Entscheidungen (aus dem Jahre 2011 und 2012) genannt, von denen die eine (3 StR 385/12) ganz gewiss kein "heftiges Fehlurteil" war und die andere in der wissenschaftlichen Literatur als "Ausrutscher" beschrieben wurde (was Knapp weiß oder wissen sollte). Dieser Ausrutscher beschränkte sich obendrein auf ein "obiter dictum", auf welches es im konkreten Fall gar nicht ankam (4 StR 561/11; siehe dazu die Kolumnen vom 3. Februar und 10. Februar 2015). Beide Entscheidungen werden von Knapp überdies in kürzestmöglicher, tendenziöser und für Laien nicht oder allenfalls falsch verständlicher Weise wiedergegeben. Es folgt unter der Ankündigung "Es geht auch anders" ein ebenso unverständlicher Hinweis auf eine Entscheidung, die der Autorin offenbar gefallen hat, da die Revision des Angeklagten verworfen wurde. Ob sie richtig, falsch, heftig, lasch, was auch immer war, kann kein Leser auch nur ansatzweise erkennen.

Du plapperst diese Journalistin unreflektiert nach, weil sie deine Meinung wiedergibt. Respekt. Das erklärt warum deine Argumentation genauso schwach ist wie ihre. Vielleicht bist du so nett und suchst uns die finalen Urteile in diesen Fällen raus? Ach nein, das machst du ja, wie deine Vordenkerin, prinzipiell nicht.

 

Übrigens, nur bevor du wieder ratlos da sitzt: obiter dictum. Kurz (da wir ja nun Wissen, dass du Links nicht unbedingt folgst): eine als obiter dictum geäußerte Meinung fließt nicht ins Urteil ein.

Du entlarvst dich errneut als Populist_in, die/der von der Materie keinen Plan hat.

 

Und erneut möchte ich darauf hinweisen: "Unser Feminismus kämpft nicht um juristische Anerkennung! [...]Doch wir sollten uns in Erinnerung rufen, dass diese Kämpfe nicht begonnen wurden, um Gesetze zu ändern, sondern von sozialen Bewegungen getragen wurden, denen es um einen grundlegenden Wandel der Verhältnisse ging." Quelle

Es gibt sie also, die emanzipatorischen Feminist_innen. Wann hast du diesen Pfad verlassen?

Ich muss mich wohl doch korrigieren. Deine Ausführungen sind eindeutig und überzeugend. Jedenfalls überzeugen sie mich davon, dass es dir doch nicht nur um Täterschutz geht, sondern du gar nicht verstehst, worum es in diesem Themenkomplex eigentlich geht.

Was Herr Fischer in der ZEIT schreibt ist mir zunächst reichlich egal. Und das Frau Knapp ein Urteil ein Fehlurteil nennt, ist auch nicht mein Problem, sondern allein ihres. Weil, da hat Herr Fischer ja Recht: Es ist kein Fehlurteil im Sinne des geltenden Rechts. Es ist ein Urteil, dass auf der Grundlage eines geltenden Gesetzes 'richtig' gesprochen wurde. Habe ich an irgendeiner Stelle etwas von 'Fehlurteil' geschrieben, du Zitat-Profi? Nein, habe ich nicht. Das ist allein deiner assoziativen Lesart entsprungen. Aber das geht dir ja am Arsch vorbei, weil du vor lauter missionarischem Eifer offenbar gar nicht fähig bist, meine Beiträge zu lesen UND zu verstehen. Ich rede von den bestehenden Mängeln der Gesetzeslage. Ist das verständlich? Auch für jemanden, der seine Positionen zu gesamtgesellschaftlichen Fragen allein aus der Zeit-Kolumne Fischers zu beziehen scheint?

Wenn du ein Problem mit den Artikeln von dieser Frau Knapp hast, ist auch das nicht mein Problem. Es verdeutlich aber, dass du die ganze Zeit über nicht auf einer sachlichen Basis diskutierst, sondern irgendwelche Feindbilder pflegst. Ich habe mich an keiner Stelle auf diesen Artikel bezogen, sondern ihn lediglich als eine Art 'Ersatz-Quelle' für das endgültige Urteil des LG Düsseldorf angeführt. Und wenn diese Info falsch sein sollte, wird es dir ja ein leichtes sein, das Urteil zum Gegenbeweis selbst zu verlinken, nicht wahr? Es gibt dieses Urteil allerdings nicht frei im Netz zum verlinken; schonmal was von 'Unmöglichkeit der Leistungserbringung' gehört? So als  juristischer Ober-Duchblicker müsste man das eigentlich kennen.  Pffff.....

Und noch zu den Einlassungen von Fischer: Der BGH-Beschluss vom 16. Oktober 2012, der zur Einstellung durch das LG Düsseldorf geführt hat, ist deutlich nach der von Fischer mit Datum 25.01.06 angebenen Entscheidung zum 'Gewaltklima' entstanden. Man könnte Fischers Text also ohne größere Verrenkungen auch dahingehend auslegen, dass er einen vorausgegangenen Mord und eine in Reichweite liegende Pistole nicht als "Klima der Gewalt" durchgehen lassen will. Naja.... könnte man, muss man aber nicht. Es ist eh eine gestrige Position.


Dir scheint diese Perspektive jedenfalls sehr nahe und am Herzen zu liegen. Ich wünsche dir viel Spass damit, lieber Don Quijote.

Warum soll ich einen Gegenbeweiß erbringen? Du hast die Behauptung aufgestellt, also hast du die Bringschuld. Nicht ich muss beweißen, dass es falsch ist, was du sagst, sondern du must nachweisen können, dass deine Behauptungen richtig sind. Das passierte bisher nicht einmal. Ich hab bisher nur den Gegenbeweis angetreten, weil ich so nen Blödsinn wie du ihn verzapfst nicht unkommentiert stehen lassen kann. Der Nachweis, dass du Blödsinn laberst, wurde nun oft genug geführt.

Gute Nacht, Windmühle.