Dügida: Schmerzensgeld für Polizisten?

Melanie Dittmer
Erstveröffentlicht: 
13.01.2016

Düsseldorf. In Zivil hatte Udo Moll, ehemaliger Leiter der Mordkommission, am 2. März vergangenen Jahres die rechtsextreme Düdiga-Demonstration am Hauptbahnhof beobachtet. Doch Organisatorin Melanie Dittmer hatte den Beamten, der inzwischen beim Staatsschutz arbeitet, erkannt, ein Video von ihm gemacht und das anschließend ins Netz gestellt. Dafür soll die 27-Jährige Schmerzensgeld zahlen. Am Mittwoch begann der Prozess vor dem Zivilgericht.

 

Dittmer hatte dem Polizisten vorgeworfen, sich unter die Demonstranten gemischt zu haben. Das seien Stasi-Methoden. Mit diesem Vorwurf hatte die Düdiga-Organisatorin das Video auch auf ihre Facebook-Seite gestellt. Wie Moll’s Rechtsanwalt Matthias Klagge erklärte, habe es mehrere Wochen gedauert, bis der Film entfernt wurde.

In dieser Zeit sei das Video rund 160mal geteilt worden. Mehr als 10.000 Nutzer hatten es angeklickt. „Für meinen Mandanten hatte das erhebliche Konsequenzen“, erklärte Klagge im Prozess. Dessen Vorgesetzter habe entschieden, dass Moll von anderen Versammlungen fern gehalten wurde, weil er „verbrannt“ gewesen sei.

 

Zehn-Euro-Raten waren für einen Vergleich zu wenig

Kritisiert wurde vor allem, dass Melanie Dittmer lange überhaupt nicht reagiert und sich nicht entschuldigt habe. Erst als die einstweilige Verfügung kam, sei eine Reaktion erfolgt. Die Richterin stellte fest, dass sie den Anspruch auf Schmerzensgeld grundsätzlich für berechtigt hält, angemessen seien rund 1000 Euro. Ein Vergleich kam nicht zustande, weil die 27-Jährige nur Zehn-Euro-Raten im Monat zahlen wollte.

Ihr Budget könnte bald noch weiter schrumpfen. Denn am 2. März muss sich Dittmer vor dem Amtsgericht für den strafrechtlichen Teil der Video–Affäre verantworten. 5400 Euro Geldstrafe soll sie zahlen und hatte dagegen Einspruch eingelegt.

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Wehrsportübungen, das gezielte Trainieren von Tötungstechniken, der öffentliche Aufruf Angela Merkel zu köpfen, Schießtraining mit Maschinenpistolen und scharfer Munition, sowie unzählige Bedrohungen und Beleidigungen. Verfahren werden gegen Dittmer fast nie eingeleitet, ausgenommen kleinere Vergehen wie das o.g. Die V-Frau Frage darf gestellt werden.

Dafür soll die 27-Jährige Schmerzensgeld zahlen.

 

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