Bericht von der Urteilsverkündung im "Unsterblich"- Prozess

Unsterblich Wien banner im Stil von Blood&Honour

Genau am 20. 4. 2015 wurde das Urteil im „Unsterblich Prozess“ gesprochen, ein Urteil, welches wieder einmal die faschistoiden Züge im „Rechtsstaat“ Österreich hervorbringt. Kurz zusammengefasst, ging es hierbei um den Angriff auf das Ernst Kirchweger Haus am 27. 10. 2013 von etlichen Faschos, welche dem Kreis der „Unsterblich“ Hooligans zugerechnet werden. Auf der Anklagebank fanden sich im Verfahren neben den sechs „Unsterblich“ Hools und einem Rapid- Hool aber auch zwei Mitglieder der KOMIntern, welche die Angreifer aus dem Haus drängen konnten und daraufhin verfolgten. Nach zahlreichen Vertagungen des Verfahrens und einen Wechsel in der Staatsanwaltschaft (Kronawetter wurde durch einen anderen Staatsanwalt ersetzt), bekannten sich die Angeklagten auch am Tag der Urteilsverkündung nicht schuldig.

 

Die Strafanträge wurden vonseiten der Saatsanwaltschaft aufrecht erhalten, im Schlussplädoyer bezog sich diese jedoch allein auf die sich verteidigenden Gewerkschafter, die aus ihrer Sicht nicht aus Notwehr handelten sondern vorsätzlich. Der Verteidiger der Gewerkschafter erachtet diese Tatsache als „bezeichnend für den Rechtsstaat“. In einem „Rechtsstaat“ und nicht „in einem Dschungel“ will sich hingegen der Verteidiger der Faschos befinden, welcher Freisprüche für seine Mandanten beantragte. Immerhin, so seine Begründung, konnte nicht mit 100%iger Sicherheit bewiesen werden, dass seine Mandanten am Vorfall beteiligt waren, zu widersprüchlich erschienen ihm hier die Aussagen der Beschuldigten und deren ZeugInnen, sowie des Verletzten. Er bezog sich hier vor allem auf die Aussagen „der Gegenseite“ bei der Polizei, unmittelbar nach dem Überfall.

 

Dass Menschen (und im Bezug auf die ATIGF, zum Großteil MigrantInnen) in einem sogenannten Rechtsstaat Angst vor Repressalien und faschistisch motivierten Angriffen und Übergriffen haben (müssen), und zum Zeitpunkt der ersten Einvernahme womöglich unter Schock standen, wurde hier völlig ausgeblendet. Insgesamt, so der Anwalt der Faschos, sei nur ein Freispruch zulässig, beruhend auf der Tatsache, dass auf den Zweitangeklagten losgegangen worden war, und dann ließe es sich aus seiner Sicht auch sehr bezweifeln „was im Haus selbst tatsächlich passiert ist“. Er bezweifelte außerdem stark, dass es sich hier um einen organisierten Angriff von Faschos aus dem Kreis der „Unsterblich“ – Hools gehandelt hatte, immerhin saß auf der Anklagebank ja auch ein Rapidler. Den (offensichtlich) politisch motivierten Motiven und Hintergründen zum Überfall, welche ja bereits am ersten Tag vom Richter geleugnet wurden, nahm der Verteidiger nun den letzten Wind aus den Segeln. Trotzdem griff der Verteidiger der Gewerkschafter in seinem Schlussplädoyer noch einmal den politischen Gehalt der Verhandlung auf, welche er als einen „Skandal“ bezeichnete. Denn die angeklagten Gewerkschafter handelten aus der Intention heraus, der Polizei dabei zu helfen, Personen aus der rechten Szene „dingfest“ zu machen, da ZeugInnen sehrwohl „Heil Hitler“ Rufe während des Angriffs wahrnehmen konnten. Gelandet sind sie durch diese „Bürgerpflicht“, wie es ihr Anwalt betonte, aber auf der Anklagebank. Sich mit Stöcken – ob nun auf der Straße aufgehoben oder von Anfang an dabei gehabt- gegen Faschos zur Wehr zu setzen, wird vor Gericht scheinbar als Selbstjustiz geahndet.

 

Diese wurde dann im Urteil, welches sich gewaschen hat, ersichtlich: Zwei der angeklagten Faschos wurden wegen Hausfriedensbruch angeklagt, der Richter räumte immerhin ein, dass diese sich gewaltsam Zutritt zum „Ernst Weger Haus“ verschafft hatten. Der Zweitangeklagte Parisi- Wortmann wurde zudem wegen (leichter) Körperverletzung zu 14 Monaten (bedingt) angeklagt. Milderungsgründe für den Richter war die Tatsache der „Unbescholtenheit“- trotz zahlreicher Vorstrafen, die aber nichts mit der Verhandlung zu tun hätten-, sowie ein „ordentlichter Lebenswandel“, woran auch immer er diesen festmachen konnte. Die beiden Gewerkschafter wurden hingegen wegen schwerer Körperverletzung zu 12 Monaten (bedingt, Bewährungszeit von drei Jahren bei allen Angeklagten) verurteilt. Offensichtlich bezog sich die schwere Körperverletzung auf die Tatsache, da sie zu zweit nach der „Jagd“, so wurde deren Wortlaut zitiert, eine am Boden liegende Person (den Zweitangeklagten, Anm.) niedergeschlagen hätten.

 

Immerhin griff der Richter nochmal auf den Ort des Angriffs auf: Die „Unsterblich-Hools“ seien zum EKH gegangen um "aufzumischen, und für Unruhe zu sorgen". Ob sich die restlichen Angeklagten aber unter den Angreifern befanden, war für den Richter fragwürdig. Sie wurden deshalb freigesprochen. Nach den Schlussplädoyers wurde das Urteil sofort verlesen, der Richter hatte sich seine Meinung zum Tathergang offensichtlich bereits im Vorfeld gebildet. Die Tatsache, dass die Faschos das Urteil sofort annahmen, wohingegen die Gewerkschafter sich noch drei Tage Bedenkzeit nehmen, sei an dieser Stelle dahingestellt. Dass Österreich kein „Rechtsstaat“ ist, um hier den vielzitierten Begriff aufzugreifen, wurde in dieser Verhandlung wieder einmal offensichtlich: Während AntifaschistInnen und MigrantInnen kriminalisiert werden, kommen FaschistInnen vor Gericht relativ unbescholten davon. Durch die Verstrickungen von Faschos, Gericht und Polizei werden diese geschützt und nicht verfolgt. Im Zweifelsfall darf in einem Rechtsstaat nicht verurteilt werden, so formulierte es der Anwalt der Faschos. Dann reicht es auch, einschlägige Tattoos und Symboliken zu verstecken und sich eine schicke Frisur zu machen.

 

Antifaschistischer Widerstand und die Vernetzung antifaschistischer Gruppen bleibt deshalb unabdingbar! Nicht Vergessen: Nazis haben Namen und Adressen!

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Ich habs auf Indy schon öfters geschrieben und werde es wieder tun:
So marginalisiert wie die radikale Linke in Ö ist, bleibt gar nichts anderes übrig als zusammen zu rücken. Ich kann nur alle Gruppen und Einzelpersonen dazu aufrufen ihre ideologischen Meinungsverschiedenheiten (zumindest temporär) zu überwinden und sich zu einem strategischen Bündnis gegen Repression zusammen zu schließen.