Zwischenfall im Castorlager Gorleben - Störfall als Sicherheitsnachweis?

BI Umweltschutz kritisiert die Informationspolitik des Gorleben-Betreibers.

 

Gleich zweimal versagte an diesem Wochenende das Überwachungssystem im Zwischenlager Gorleben, doch die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) interpretiert die Störfälle als Sicherheitsnachweis.

 

"Eine absurde Argumentation", findet die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI), die an die hilflose Informationspolitik des Krümmel-Betreibers Vattenfall erinnere."Dort wie hier in Gorleben wird von der Störanfälligkeit der Nukleartechnologie abgelenkt und das Funktionieren des Sicherheitssystems selbst dann noch gelobt, wenn gleich nach einer Reparatur der gleiche Störfall noch einmal eintritt".

 

Am Samstag um 13:35 Uhr wurde vom Behälterüberwachungssystem im Zwischenlager Gorleben die Meldung ´Sperrdruck tief´ ausgelöst.

 

Diese Anzeige bezog sich nach Angaben der GNS auf den CASTOR HAW 20/28 CG-Behälter mit der Seriennummer 69, der im November 2005 angeliefert wurde. Nach der Reparatur unter den Augen der Aufsichtsbehörde trat am Sonntag der gleiche Defekt noch einmal auf.

 

"Da hat die Aufsichtsbehörde aber gut aufgepasst", spottet die BI. "Zum Glück war nur das Überwachungssystem bei einem Castorbehälter defekt und nicht die Deckeldichtung, doch auch wenn keine zusätzliche Radioaktivität frei gesetzt wurde, beim Hantieren, bei der Reparatur und Prüfung des Behälters ist zumindest das Personal zusätzlicher Strahlung exponiert", gibt die BI zu bedenken.
 
Im Transportbehälterlager Gorleben lagern derzeit 86 Castor-Behälter mit Glaskokillen sowie 5 Behälter mit abgebrannten Brennelementen. Im Herbst 2010 wird der nächste Castortransport im Wendland erwartet.

 

Nach dem Beschluss der schwarz-gelben Bundesregierung, das Endlagermoratorium in Gorleben aufzuheben, wird sich der Konflikt um die Nutzung der Atomkraft und die Errichtung eines Endlagers in Gorleben zuspitzen. Am Sonntag hatten erneut 50 Menschen bei einem "Spaziergang" in Gorleben gegen das Festhalten an Gorleben protestiert.

 

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06

Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow - Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20  29439 Lüchow
<http://www.bi-luechow-dannenberg.de>
Büro: Tel: 05841-4684  Fax: -3197
buero@bi-luechow-dannenberg.de

 

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Filmen und Fotografieren verboten!
Atomkraftgegner wehren sich gegen Ablichtung der Spaziergänge in Gorleben

 

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)  soll das Filmen und Fotografieren von Demonstrationsteilnehmern am "Schwarzbau Gorleben" unverzüglich unterlassen und sicher stellen, dass bei den sonntäglichen demonstrativen Spaziergängen in Gorleben das Wachpersonal von dieser rechtswidrigen Praxis ablässt.

 

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) verweist in einem Schreiben an den Präsidenten des BfS auf einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 21.08.09.

 

Das Verwaltungsgericht Münster hat anlässlich der polizeilichen Videobeobachtung einer Demonstration im Juni 2008 schon die "bloße Aufnahme" eines Demogeschehens als rechtswidrigen Grundrechtseingriff bezeichnet.

 

Das gelte auch, wenn die Polizei-Kamera die Bilder - ohne Speicherung - "nur" auf einen Monitor übertrage, erklärte die Richterin in der mündlichen Verhandlung.


"Das ist vergleichbar mit dem Vorgehen des Sicherheitspersonals in Gorleben," argumentiert die BI: Gestern - am 1. November 2009 - demonstrierten erneut rund 60 Atomkraftgegnerinnen und -gegner gegen den Beschluss der schwarz-gelben Koalition, das Moratorium  in Gorleben aufzuheben. Begleitet wurde der demonstrative Spaziergang, der ordnungsgemäß angemeldet war, von einer Einsatzhundertschaft aus Lüneburg.

 

Die Demonstration wurde permanent von dem Sicherheitspersonal auf der Endlagerbaustelle gefilmt und fotografiert. Den begleitenden Polizisten gegenüber hatten die Demonstrationsteilnehmer angezeigt, dass dieses Vorgehen gegen die Rechtssprechung verstößt. Er verwies an den Hausherrn der Baustelle.

 

"Wir fordern Sie auf, das Bildmaterial unverzüglich löschen zu lassen und zu veranlassen, dass Filmaufnahmen und Fotos unterbleiben. Ihre Anweisung an das Wachpersonal bitten wir Sie in schriftlicher Form und für uns überprüfbar zu geben. Wir behalten uns eine Klage vor," heißt es abschließend im Brief der BI an die Adresse des Bundesamtes. Denn der näXte Spaziergang folgt am kommenden Sonntag.

 

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06


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