[FFM] Erste Gleisblockade-Prozesse erfolgreich / Großes Betroffenenplenum

1. Mai

Vor dem Amtsgericht Potsdam wurde am vergangenen Montag das erste Bußgeldverfahren wegen der Gleisblockade gegen die NPD am 1. Mai 2013 in Frankfurt am Main eingestellt. Bereits zuvor hatten drei Minderjährige vor einem Frankfuter Jugendgericht mit ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg.

 

Mehrere tausend Menschen haben am 1. Mai 2013 in Frankfurt am Main durch Blockaden einen Aufmarsch der NPD verhindert. Den rund 1000 Blockierer_innen, die sich auf den Gleisen befanden, schickte die Bundespolizei zunächst das "Angebot" eines Verwarngeldes in Höhe von 35 Euro. Viele ließen die Frist verstreichen, weshalb den Aktivist_innen Bußgeldbescheide in Höhe von 35 Euro plus Bearbeitungsgebühr ins Hause flatterten. Über 100 Menschen wollten diese Kriminalisierung antifaschistischen Engagements nicht akzeptieren und legten Einspruch ein.

 

Nachdem bereits am 13.8. drei Verfahren gegen Jugendliche vor dem Frankfurter Amtsgericht eingestellt worden waren, fand am Montag nun die erste reguläre Verhandlung vor dem Amtsgericht Potsdam statt. Alle Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Gleisen werden zentral in Potsdam verhandelt, weil die dafür zuständige Bundespolizei dort ihren Sitz hat (einzige Ausnahme sind minderjährige Betroffene, bei denen am Wohnort verhandelt werden muss). Nachdem der Betroffene eine Prozesserklärung vorgelesen hatte, in der er die Legitimität antifaschistischen Widerstands unterstrich, stellte die Richterin das Verfahren ein. Laut Frankfurter Rundschau wurde zudem noch ein weiteres Verfahren am gleichen Tag eingstellt.

 

Was diese beiden Einstellungen für die etwa 100 weiteren Verhandlungstermine im Zusammenhang mit der 1. Mai-Blockade bedeuten, die das Amtsgericht Potsdam bis ins neue Jahr hinein angesetzt hat, werden wir auf dem nächsten Soliplenum am kommenden Freitag, 12.9.14, um 19 Uhr im Klapperfeld diskutieren. Alle Personen mit Bußgeldbescheiden sind eingeladen, mitzuentscheiden, wie wir mit den Verfahren weiter umgehen sollen.

 

Presseerklärung zur Einstellung in Potsdam: http://plenum1mai.blogsport.de/2014/09/09/erster-erfolg-in-potsdam/

Artikel der Frankfurter Rundschau: http://www.fr-online.de/frankfurt/gericht-zu-protest-gegen-npd-sitzblock...

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Der Prozeß war vielleicht erfolgreich, aber die Kosten (Fahrt von Ffm nach Potsdam + Anwaltskosten) sind doch relativ hoch im Vergleich zu den ursprünglich 30€ Bußgeld. Mir ist der politische Wert dieses Erfolgs nicht so ganz klar. Es scheint mir ein Pyrrhussieg zu sein, also ein (zu) euer erkaufter.

Dir ist klar es heißt wenn alle Verfahren eingestellt werden? Es fallen 98 mal keine Fahrt- und Anwaltskosten an.....

 Das Verfahren mitsamt Anreise nach Potsdam habe bereits eine „ausreichende Sanktion“ dargestellt heißt es auf der Website des Betroffenenplenums und des EA. M.E, heißt das, daß die Verfahren nur eingestellt werden , wenn die Leute auch vor dem Gericht erscheinen und somit auch die Fahrt nach Potsdam bezahlen (von Anwaltskosten und Verdienstausfall bzw. Urlaubstag nehmen ganz zu schweigen).  JeYVaCzc