Der Fall Jakob von Metzler – mehr als ein (schlechter) Film

Der Fall Jakob-von-Metzler-Film-2012

Am 1.9.2014 strahlt das ZDF das ›fiktionale Filmprojekt‹ des Regiseurs Stephan Wagner aus, das auch als Thriller angeboten wird:

 

›Der Fall Jakob von Metzler‹ (D 2012)

 

In der Filmankündigung ist zu lesen:

»Im Herbst 2002 wird der elfjährige Bankierssohn Jakob von Metzler entführt. Der Entführer fordert eine Million Euro. Am Tag nach der Geldübergabe kommt es zur Festnahme von Magnus Gäfgen. Der Entführer beteuert mehrmals, dass Jakob noch lebt, weigert sich jedoch über Stunden hinweg, den Aufenthaltsort des Kindes preiszugeben. Schließlich entschließt sich der damalige Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner, der um das Leben des Opfers fürchtet, dem Entführer durch einen ihm untergebenen Kriminalhauptkommissar die Anwendung unmittelbaren Zwanges anzudrohen. Unter dem Eindruck dieser Drohung macht Magnus Gäfgen die erwünschten Angaben zum Aufenthaltsort des Entführungsopfers. Die unverzüglich angeordnete polizeiliche Befreiungsaktion führt jedoch nicht zum Erfolg: Jakob ist tot. Er wurde von Magnus Gäfgen bereits vor seiner Verhaftung ermordet. Magnus Gäfgen wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen Wolfgang Daschner wird aufgrund seines Vorgehens ein Strafverfahren eröffnet. Er wird der Verleitung eines Untergebenen zu einer Nötigung für schuldig befunden. Das Gericht spricht eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. (…)

Ein gesellschaftspolitisches Drama, welches 2002 in ganz Deutschland eine Woge des Entsetzens und im späteren Verlauf des Strafprozesses gegen den Polizei-Vizepräsidenten einen öffentlichen Diskurs über die Rechtfertigung von Gewaltandrohung auslöste.«

 

In großen Teilen wiederholt dieser ›Thriller‹ die Legende vom Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner als ›verzweifelten Mann‹, der ganz allein die Entscheidung getroffen habe, mithilfe der Androhung von Folter einen Festgenommenen »zum Sprechen zu bringen«. Tatsächlich war dieser Entschluss alles andere als eine einsame Entscheidung.

Sie reihte sich in eine Kette von Versuchen (in Europa und in den USA) ein, die Folter als ›letztes Mittel‹ des Rechtsstaates zu legalisieren.

 

Als Hintergrund folgender Text: Über einen Versuch, Folter demokratietauglich zu machen. Die Folter führt auch nicht als ›letztes Mittel‹ zur Rettung von Menschenleben – sondern nach Abu Ghraib (2004)

http://wolfwetzel.wordpress.com/2010/06/16/16-6-2010-uber-einen-versuch-...

 

Wolf Wetzel

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Ich denke die Wahl einer Drohung mit dem Ziel ein Leben zu retten, hätten viele von uns getroffen. Dies mag abgestritten werden, aber in einer solchen Reaktion ändert sich das menschlich Handeln ja dann dich relativ oft. Viel spannender finde ich die Frage wie nach der Wahl der Androhung oder gar Durchführung von Folter, damit umgegangen ist. Ich denke in diesem Fall ist es moralisch angebracht das eigene Verhalten als gesellschaftlich nicht tragbar anzuerkennen. Soweit ich mich erinnere war genau dies im oben genannten Fall eben nicht so.

es war nicht das "letzte Mittel", was ja im Prozess auch deutlich geworden ist, es bestand z. B. die Option, den Verdächtigen mit einer Bekannten zu konfrontieren, die Einfluss auf ihn gehabt hätte und ihm zureden können hätte. Aber das wollte Daschner nicht. Das Vorgehen mit der anschließenden Selbstanzeige zeigt meiner Ansicht nach deutlich, dass es ihm gar nicht um die Rettung des Kindes ging, sondern um die quasi-Legalisierung von Folter. Zum Glück haben die Gerichte nicht mitgespielt. Interessant wäre noch gewesen, ob er das als faschistoider Überzeugungstäter aus Eigeninitiative gemacht hat oder ob er Anweisungen hatte oder zumindest von irgendwem um diesen "Gefallen" gebeten wurde.

Was wohl wieder nicht vorkommen wird, ist die Bedrohung der 16-jährigen Freundin des Täters mit Vergewaltigung durch das SEK:

http://web.archive.org/web/20120801001225/http://www.berliner-zeitung.de...