Am 6. Oktober 2012 wurde in Göppingen während des Naziaufmarschs ein Gegendemonstrant von einem Zivilpolizisten gezielt mit dem Auto angefahren. In der Friedrichstraße hielt sich eine Gruppe von mehreren Zivilbeamten bei ihren Fahrzeugen auf, um Gegendemonstranten zu beobachten und abzufilmen. Ungeachtet der Tatsache, dass sich mehrere Demonstranten auf der Fahrbahn aufhielten, fuhr einer der Polizisten plötzlich zunächst in Schrittgeschwindigkeit an, wobei er einem Demonstranten, der mit dem Rücken zum Fahrzeug stand, von hinten in die Beine fuhr.
Dieser taumelte nach vorne, worauf der Fahrer plötzlich Vollgas gab, den Demonstranten auf die Motorhaube nahm und mit ihm ca. 50m in Schlangenlinien die Straße runter raste, um an der Kreuzung Marktstraße schließlich zum Halten zu kommen. Nur durch enormes Glück gelang es dem Demonstranten hierbei, nicht in voller Fahrt von der Motorhaube auf die Straße oder unter das Auto geschleudert zu werden. Hierbei nahm der Zivilbeamte billigend schwere Verletzungen des Angefahrenen oder sogar dessen Tod in Kauf.
Das Unfallopfer, das wie durch ein Wunder nur mit leichten Knieverletzungen und einem Schock davon kam, war daraufhin einer Repression in Perfektion seitens der Staatsmacht ausgesetzt. Gegen den Geschädigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Sachbeschädigung eingeleitet. Durch den Tatvorwurf der Nötigung und Sachbeschädigung versuchte die Polizei das Opfer in die Täter-Rolle zu drängen und den Geschädigten gezielt einzuschüchtern.
Die Kriminalisierung von Opfern polizeilicher Gewalt und die bewusste Verdrehung von Sachverhalten gehört schon seit langem zur juristischen Taktik der Polizei. Durch die Konfrontation des Opfers mit diesen völlig haltlosen Tatvorwürfen wurde auch in diesem Fall versucht, den fälschlicherweise Beschuldigten in die Defensive zu drängen, getreu dem Motto ‚Angriff ist die beste Verteidigung‘. Dies war ein taktisches Manöver der Polizei, um von Ihrem krassen Fehltritt abzulenken und eine komplett konstruierte Anklage zu erheben.
Der strafrechtliche Prozess
Im strafrechtlichen Prozess am 25.03.2014 im Amtsgericht Göppingen wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 300€ gegen den Angeklagten eingestellt. Bezeichnend war, dass die Zeugen, die gegen das Opfer aussagten, logen, dass sich die Balken bogen und sich dadurch in Widersprüche verwickelten.
Bei dem Prozess wurden acht Zeugen gehört, die sehr unterschiedliche Wahrnehmungen wiedergaben. Unter ihnen war der Führer des Zivilfahrzeugs der Polizei und sein Kollege aus Esslingen. Die Wahrnehmungen der beiden Polizisten war jedoch sehr unterschiedlich. Der eine sprach von einer sehr großen Bedrohung, der andere empfand die Lage als gar nicht bedrohlich. Eine Zeugin aus Bad Boll erklärte, der Wagenlenker habe gefährlich und brutal gehandelt. Sie wusste zunächst nicht, dass der Fahrer des Autos ein Polizist war.
Es gab weitere Zeugenaussagen, denen zufolge der Angeklagte auf das Auto sprang und lächelnd auf der Motorhaube vor den anderen Passanten posiert. Das Verfahren glich wahrlich einer diffusen Veranstaltung.
Als der Richter durchblicken ließ, dass er dem ,,sich bedroht fühlenden und in Panik geratenen“ Polizeihauptkommissar glauben werde, entschloss sich der Antifaschist zum Schutz seiner eigenen Zeugen, einer Einstellung des Verfahrens, auch unter Auflage, zuzustimmen.
Das Fazit des Prozesses war jedoch klar: Ein Polizist, der ein Fahrzeug als Waffe benutzt, vorsätzlich einen Passanten in Fahrt auf die Motorhaube nimmt, und durch abruptes Bremsen verletzt, geht straffrei aus. Jedoch soll der Passant als Angeklagter dafür büßen.
Das Zivilrechtliche Verfahren steht hingegen noch aus, in welchem dem Opfer die Sachbeschädigung des zivilen Polizeiautos in Höhe von ca. 1200€ zur Last gelegt wird.
Antifaschismus ist nicht billig:
300€ Auflage
1000€ Anwaltskosten (Strafprozess)
1200€ Schadensersatz
100€ Anwalt (Vorbereitung Zivilprozess)
5 Tage Urlaub (Zeugen in Bereitschaft)
→ Polizeigewalt kann jeden treffen!
→ Wir dürfen uns durch solche Angriffe der Justiz nicht einschüchtern lassen, sondern müssen solidarisch zusammen stehen und weiterhin aktiv gegen Nazis vorgehen.
→ Gegen Polizeigewalt!
→ Gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus!
→ Antifaschismus ist und bleibt legitim!
Quelle: http://aasha.blogsport.de/2014/08/18/nachbericht-prozess-goeppingen/
Täter
noch ein artikel zum vorfall
https://linksunten.indymedia.org/node/68593
der täter steht links im bild
https://linksunten.indymedia.org/en/node/68594
name?
Hat der Bulle auch einen Namen? Weil wenn er einen Namen hat, hat er auch eine Adresse :)
Erläuterung, bitte..
"Als der Richter durchblicken ließ, dass er dem ,,sich bedroht fühlenden und in Panik geratenen“ Polizeihauptkommissar glauben werde, entschloss sich der Antifaschist zum Schutz seiner eigenen Zeugen,einer Einstellung des Verfahrens, auch unter Auflage, zuzustimmen."
- Wie soll das etwas mit dem Schutz der eigenen Zeugen zu tun haben? Geht es um welche, die schon vernommen wurden oder darum, dass nicht noch weitere Personen vernommen werden. Bei ersterem Fall: Warum sollte es für die Verfolgung einer "Falschaussage" einen Unterschied machen, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht?
(Ich will nicht, dass ihr euch für die Annahme der Einstellung rechtfertigt, ich würde die rechtlichen Überlegungen gerne verstehen)
Solidarische Grüße
-
kurz gesagt: den zeugen, die den vorfall bestätigen könnten, wurde durch die einwilligung zur einstellung eine aussage im zeugenstand erspart. wenn du vor gericht als zeuge aussagst, das endgültige urteil aber deiner aussage widerspricht, läufst du immer gefahr dass gegen dich im anschluss ein verfahren wegen falschaussage angestrengt wird.