Neue Gangart gegen Demofotografen?

Lassen sich manchmal ungerne fotografieren: Polizisten im Hamburger Gefahrengebiet im Januar 2014. Bild: Benjamin Laufer
Erstveröffentlicht: 
04.08.2014

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Ende Juli die Wohnung eines Fotografen durchsuchen lassen. Als Begründung diente die Veröffentlichung von Polizeibeamten im Einsatz. Es sei eine Genehmigung der Beamten einzuholen, wenn deren Gesichter zu erkennen seien, so die Staatsanwaltschaft. Droht nun eine härtere Gangart gegen Demofotografen?

 

von Benjamin Laufer

 

Versucht die Hamburger Staatsanwaltschaft, eine härtere Gangart gegenüber Demofotografen einzulegen und so gegen unliebsame Fotos von Polizisten vorzugehen? Laut einem taz-Bericht vom 1. August stellt sie sich gegen die herrschende Rechtsauffassung, nach der sich Polizisten im Einsatz fotografieren lassen und die Veröffentlichung der Bilder dulden müssen. “Es gibt auch die Rechtsauffassung, dass von Polizisten die Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos nach einem Einsatz eingeholt werden muss, wenn Gesichter zu erkennen sind”, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Zeitung.

 

Mit dieser Begründung hatte sie am 23. Juli die Wohnung eines Hamburger Demofotografen durchsuchen lassen. “Dabei wurden eine Kamera, sein Computer, mehrere Festplatten, Mobiltelefone und weitere Gegenstände beschlagnahmt”, schreiben die Hamburger Piraten.

 

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Sowohl von seinem Twitter-Account als auch von seiner Facebook-Seite hat der Fotograf inzwischen Fotos von Polizisten im Einsatz auf Demos entfernt. Laut Junger Welt hatten ihn die Behörden dazu aufgefordert.

 

Aber wieso eigentlich? Den Medienberichten zu Folge sahen die Polizisten ihr Recht am eigenen Bild verletzt. Das ist bei Fotos, die auf Demonstrationen aufgenommen wurden, einigermaßen seltsam. Denn Paragraph 23 des Kunsturhebergesetzes besagt klar, dass Fotos von Demos auch ohne Zustimmung der Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen. “Dabei umfasst die Abbildungsfreiheit einer Versammlung nicht nur die eigentliche Versammlung selbst, sondern auch den Rahmen, in dem sie stattfindet und die Wirkung die sie dort erzeugt”, schreibt sogar die Deutsche Polizeigewerkschaft: “Deshalb ist auch die Abbildung von Polizisten, die solch eine Veranstaltung begleiten zulässig.”

 

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft (und des Gerichts, dass ihren Antrag auf Durchsuchung bewilligt hat) lässt sich auch schwerlich mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 überein bringen. Das Gericht hatte geurteilt, dass Polizisten sogar auch die Veröffentlichung von Fotos hinnehmen müssen, die jenseits von Demonstrationen entstanden sind:

 

Der Einsatz von Polizeibeamten, namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.

 

Man könnte nun darüber streiten, ob der betroffene Fotograf ein Journalist ist und folglich für ihn die Pressefreiheit gilt, da er seine Bilder offenbar nur über Social Media verbreitet. Sein Gebahren lässt jedenfalls vermuten, dass er sich bei seiner Tätigkeit nicht nur als Beobachter, sondern auch als Aktivist sieht.

Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft bezeichnet ihn trotzdem als “Fotojournalist” und die Piraten als “Pressefotografen”. Vielleicht ist er das. Die Diskussion, wo Journalismus anfängt, ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber auch gar nicht relevant, schreibt Rechtsanwalt Udo Vetter im Lawblog:

 

Die Wertung des Gerichts, dass Polizeieinsätze zeitgeschichtliche Ereignisse sind, wird auch Auswirkungen auf Fotografierverbote gegenüber Menschen haben, die keinen Presseausweis besitzen. Auch wenn diese sich – vielleicht – nicht auf die Pressefreiheit berufen können, so gelten die Freiheiten des Kunsturheberrechtsgesetzes doch für jedermann.

 

Auf einem ganz anderen Blatt steht dann noch die Frage, warum zur Abwendung der angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen eine Hausdurchsuchung nötig war. Das riecht doch schwer nach Einschüchterung. Auf jeden Fall ist es der Versuch, durch eine restriktivere Rechtsauslegung gegen eine kritische Öffentlichkeit vorzugehen.

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Kleiner Tipp:

Auch wenns weh tut: Alle Speichermedien die beschlagnahmt wurden, wie Computer, Festplatten, Speicherkarten usw. nach Wiedererhalt sofort gegen neue ersetzen. Man weiß nie was drauf ist....

Harrys