+++zweifacher Freispruch im Prozess gegen die Mannheimer Antifas+++Richter: „schlechte Polizeiarbeit macht Ermittlungsergebnisse kaputt“+++ Am heutigen Montag fand der dritte Verhandlungstag im Verfahren gegen drei Mannheimer Antifaschist_innen am Amtsgericht Mannheim statt. Nachdem ein Angeklagter bereits am 17. Februar zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, wurden heute auch die Urteile im Fall der zwei übrigen Beschuldigten gefällt.
Der Prozesstag beinhaltete lediglich die Befragung von zwei Bullen, die am entsprechenden Tag eingesetzt waren. Entgegen der Erwartung des Richters konnten diese aber keine neuen Erkenntnisse einbringen. Damit endete die Beweisaufnahme. Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde klar, dass sich die Zeugenaussagen erheblich unterschieden. Weiterhin konnte laut Staatsanwaltschaft keiner der beschuldigten Personen eine Beteiligung an der Tat eindeutig nachgewiesen werden. Als Konsequenz daraus forderte die Staatsanwaltschaft Freispruch für die Beschuldigten. Im Abschlussplädoyer der Verteidigung wurde weiterhin auf die mangelnden Beweise und die widersprüchlichen Zeugenaussagen eingegangen. Dezidiert ging die Verteidigung auf die Zeugin und Nebenklägerin Jennifer J. ein, deren Aussage im Prozess sich erheblich von ihren Angaben auf der Polizeidienststelle unterschied. In der Urteilsbegründung monierte der Richter zudem die mangelhafte Polizeiarbeit, die die Verwertung der Aussagen seiner Meinung nach verunmöglicht hatte.
Wir als Solikreis Mannheim weisen daraufhin, dass die konsequente Aussageverweigerung der Beschuldigten die richtige Haltung war. Wir empfehlen auch in anderen Fällen keinerlei Zusammenarbeit mit den Repressionsorganen. Eine ausführliche Nachbereitung zum gesamten Verfahren erscheint in Kürze.
Anna und Arthur halten’s Maul!
Hoch die internationale Solidarität!
Mannheimer Morgen
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