Wird jetzt bald jeder 5. Berliner unter der Kontrolle des Sozialpsychiatrischen Dienstes gestellt?

Zwangsbehandlung

 Beim Deutschen Bundestag ist eine Petition von Frau Dr. Gisela Rochow,  Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes Berlin- Charlottenburg anhängig, die die Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka für alle psychisch Kranken fordert unabhängig von der Schwere der Krankheit. Damit wäre das gesetzlich verankerte Recht auf Patientenverfügung, Unversehrtheit des Körpers und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ausgehebelt.

 

Es ist schon interessant, dass Frau Dr. Gisela Rochow diesen Antrag als Privatperson stellt, obwohl sie doch Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes Berlin-Charlottenburg ist. Solche Petitionen münden häufig in ein Gesetz. Diese Petition wird  im Bundesgesundheitsministerium auf Verwirklichung geprüft. Frau Dr. Rochow fordert in dieser Petition, dass alle Personen, die eine Einmischung des Sozialpsychiatrischen Dienstes, einen Hausbesuch oder eine amtsärztliche Untersuchung für sich ablehnen, von ihm zwangsmedikamentiert werden können. Im Klartext heißt dies, der Sozialpsychiatrische Dienst kann Personen vorsorglich und gegen ihren Willen mit Psychopharmaka zwangsbehandeln.  Dies ist an keine weitere Voraussetzung gebunden - wie Gefahr für die Allgemeinheit oder Selbstmordgefahr - es reicht, dass der Sozialpsychiatrische Dienst die Einnahme von Psychopharmaka für zweckmäßig hält. In Vorträgen, z.B. bei der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie, setzt Dr. Gisela Rochow sich dafür ein, dass Personen, die vorübergehend zwecks Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht waren, nach Ablauf der Behandlung nicht mehr nach Hause zurück kommen sollen, sondern in Einrichtungen einziehen. Ebenso sollen Menschen, die unter Betreuung stehen, grundsätzlich aus ihrem Wohnumfeld herausgenommen und in einer Einrichtung mit Wohnbetreuung untergebracht werden. Sie rät, für diese Personen in Berlin eigens Heime zu bauen, damit sozial schwache Menschen dann unter Kontrolle des jeweiligen Heimleiters stehen und alle Betroffenen nach PsychKG behandelt werden können. Das betrifft Personen, die auf das  Sozialamt oder  Job-Center angewiesen sind; ältere Menschen, die Betreuung brauchen, aber auch schon der unliebsame Nachbar, der Probleme mit der Nachbarschaft hat. Es kann ganz normale Bürger treffen, die vielleicht Probleme an der Arbeit haben, gemobbt werden, etc., selbst sogar Menschen, die ein Missbrauchsopfer sind und deren Glaubwürdigkeit in Frage zu  stehen scheint. Wenn man glauben sollte das dies nur die sogenannten „Anderen“ betrifft irrt man, denn der Sozialpsychiatrische Dienst in den Bezirken Berlins führt präventiv schon mal  Akten für den Fall der Fälle ohne das die Betroffenen davon Kenntnis haben. Daher ist es empfehlenswert, in den Bezirksämtern/Gesundheitsämtern Berlins, wo der Sozialpsychiatrische Dienst seine Abteilung hat, mal anzurufen, wie viele Akten dort schon geführt werden. Und dann Akteneinsicht verlangen, am besten über einen Rechtsanwalt, dann ist Schwärzung der Akten  ausgeschlossen. Der Sozialpsychiatrische Dienst akzeptiert schon heute nicht eine vorliegende Patientenverfügung und „betreut“ Menschen gegen ihren ausgesprochenen Willen. Da hilft nur noch der Gang zum Verwaltungsgericht, um den Sozialpsychiatrischen Dienst zu stoppen und die unerlaubt angelegten Akten zu schließen.   

Wie schnell aus einer solchen Petition unbeachtet von der Öffentlichkeit ein Gesetzentwurf und ein gültiges Gesetz wird, hat man im Frühjahr 2013 an dem von Frau Leutheusser-Schnarrenberger durchgepeitschten Gesetz über das Recht der Betreuer auf Zwangseinweisung der Betreuten „zu ihrem Wohl“ gesehen (§ 1906 Bürgerliches Gesetzbuch).


Und hier die Petition:35437

Betreuungsrecht - Medikamentöse Akutbehandlung psychisch kranker Menschen vom 27.08.2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung beschließen, welche das durch höchstrichterliche Beschlüsse zur medikamentösen Akutbehandlung von Menschen in psychiatrischen Krisen entstandene Dilemma beseitigt. Aus Sicht der Petentin obliegt es dem Gesetzgeber, kaum ermessliche Leidenszustände Betroffener nicht unnötig in die Länge zu ziehen und die beteiligten Fachärzt/Innen nicht zugleich dem kollidierenden Rechtsbruch der unterlassenen Hilfeleistung auszusetzen.

Begründung

Gemäß Rechtsprechung des BGH fehlt es an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Grundlage zur medikamentösen Zwangsbehandlung psychisch Kranker.

An schweren psychotischen Störungen können rund 10% der erwachsenen Bevölkerung in der BRD innerhalb eines Jahres erkrankt sein. Betroffene dieser mit Wahnerleben einhergehenden Erkrankungen können krankheitsbedingt ihre Behandlungsbedürftigkeit meist nicht erkennen.

Unter Laien bestehen zu diesen Störungen genau wie zu deren Behandlung, allen voran zu Psychopharmaka, etliche Vorurteile. Unter Fachleuten indes ist gut belegt, dass akute Krankheitsphasen mit den heutigen Medikamenten unter vertretbaren unerwünschten Arzneimitteleffekten gebessert werden können. Krankheitsepisoden verlaufen weniger gravierend, ihre Dauer wird verkürzt. Unbehandelt nimmt bei schizophren Erkrankten mit jedem Schub die psychosoziale Behinderung zu, was durch frühzeitige, leitliniengerechte Behandlung verhindert werden kann und muss. Die aktuelle Rechtsprechung zwingt dazu, solchen Abbauprozessen zuzusehen.

Mit der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung betont die WHO, dass Menschen ein Anrecht darauf haben, ihr größtmögliches Gesundheitspotential zu entfalten und auszuschöpfen. Psychische Gesundheit wird als Zustand seelischen Wohlbefindens konzipiert, der sozialen Austausch und Teilhabe ermöglicht. Seelisches Wohlbefinden, Gesundheitspotential und Partizipation sind bei unbehandelten seelischen Erkrankungen nicht mehr gewährleistet; sie nehmen mit zunehmender Behinderung ab.

Bevor wirksame Medikamente zur Verfügung standen, waren die sog. Chronikerstationen in psychiatrischen Kliniken angefüllt mit Menschen, die von ihrem Leiden gezeichnet und deren soziale Kompetenzen sowie Teilhabechancen in der Gemeinschaft durch den eigengesetzlichen, krankheitsbedingten Persönlichkeitsverfall auf ein Minimum reduziert waren. Sofern keine gesetzliche Abhilfe geschaffen wird, steuert unsere Gesellschaft mit o.g. Rechtsprechung auf derlei überwunden geglaubte Leidensbilder unweigerlich zu. Damit werden die Intention der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wie auch die Grundrechte der Artikel 1, 2 und 3 GG geradezu konterkariert:

1. Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art.1 GG); ist es doch für Betroffene ein ausgesprochen würdeloser Zustand, zur Abwehr unmittelbarer Gefährdung ggfs. längerfristig im Krankenbett lediglich fixiert statt fachgerecht mediziert zu werden.
2. Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art.2 GG); wird doch durch Unterlassen der medikamentösen Behandlung zunehmende psychische Behinderung der Betroffenen billigend in Kauf genommen.
3. Gleichheit (Art.3 GG); wird doch die im Falle der akuten psychotischen bzw. wahnhaften Krise eingeschränkte, wenn nicht gar aufgehobene Fähigkeit zur freien Willensbestimmung nicht als behandlungspflichtiges und behandelbares Symptom gewertet wie der entgleiste Blutzuckerwert bei einer diabetischen Stoffwechselkrise.

 

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung beschließen, welche das durch höchstrichterliche Beschlüsse zur medikamentösen Akutbehandlung von Menschen in psychiatrischen Krisen entstandene Dilemma beseitigt. Aus Sicht der Petentin obliegt es dem Gesetzgeber, kaum ermessliche Leidenszustände Betroffener nicht unnötig in die Länge zu ziehen und die beteiligten Fachärzt/Innen nicht zugleich dem kollidierenden Rechtsbruch der unterlassenen Hilfeleistung auszusetzen.

Begründung

Gemäß Rechtsprechung des BGH fehlt es an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Grundlage zur medikamentösen Zwangsbehandlung psychisch Kranker.

An schweren psychotischen Störungen können rund 10% der erwachsenen Bevölkerung in der BRD innerhalb eines Jahres erkrankt sein. Betroffene dieser mit Wahnerleben einhergehenden Erkrankungen können krankheitsbedingt ihre Behandlungsbedürftigkeit meist nicht erkennen.

Unter Laien bestehen zu diesen Störungen genau wie zu deren Behandlung, allen voran zu Psychopharmaka, etliche Vorurteile. Unter Fachleuten indes ist gut belegt, dass akute Krankheitsphasen mit den heutigen Medikamenten unter vertretbaren unerwünschten Arzneimitteleffekten gebessert werden können. Krankheitsepisoden verlaufen weniger gravierend, ihre Dauer wird verkürzt. Unbehandelt nimmt bei schizophren Erkrankten mit jedem Schub die psychosoziale Behinderung zu, was durch frühzeitige, leitliniengerechte Behandlung verhindert werden kann und muss. Die aktuelle Rechtsprechung zwingt dazu, solchen Abbauprozessen zuzusehen.

Mit der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung betont die WHO, dass Menschen ein Anrecht darauf haben, ihr größtmögliches Gesundheitspotential zu entfalten und auszuschöpfen. Psychische Gesundheit wird als Zustand seelischen Wohlbefindens konzipiert, der sozialen Austausch und Teilhabe ermöglicht. Seelisches Wohlbefinden, Gesundheitspotential und Partizipation sind bei unbehandelten seelischen Erkrankungen nicht mehr gewährleistet; sie nehmen mit zunehmender Behinderung ab.

Bevor wirksame Medikamente zur Verfügung standen, waren die sog. Chronikerstationen in psychiatrischen Kliniken angefüllt mit Menschen, die von ihrem Leiden gezeichnet und deren soziale Kompetenzen sowie Teilhabechancen in der Gemeinschaft durch den eigengesetzlichen, krankheitsbedingten Persönlichkeitsverfall auf ein Minimum reduziert waren. Sofern keine gesetzliche Abhilfe geschaffen wird, steuert unsere Gesellschaft mit o.g. Rechtsprechung auf derlei überwunden geglaubte Leidensbilder unweigerlich zu. Damit werden die Intention der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wie auch die Grundrechte der Artikel 1, 2 und 3 GG geradezu konterkariert:

1. Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art.1 GG); ist es doch für Betroffene ein ausgesprochen würdeloser Zustand, zur Abwehr unmittelbarer Gefährdung ggfs. längerfristig im Krankenbett lediglich fixiert statt fachgerecht mediziert zu werden.
2. Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art.2 GG); wird doch durch Unterlassen der medikamentösen Behandlung zunehmende psychische Behinderung der Betroffenen billigend in Kauf genommen.
3. Gleichheit (Art.3 GG); wird doch die im Falle der akuten psychotischen bzw. wahnhaften Krise eingeschränkte, wenn nicht gar aufgehobene Fähigkeit zur freien Willensbestimmung nicht als behandlungspflichtiges und behandelbares Symptom gewertet wie der entgleiste Blutzuckerwert bei einer diabetischen Stoffwechselkrise.

 

Diskussionszweig: Voraussetzungen und mögliches Vorgehen bei unvermeidbaren Zwangsanwendungen

Erstellt 06.11.2012 - 18:45 von RoGis . (Zuletzt geändert am 20.11.2012 - 01:03 von RoGis )

In der Hoffnung auf konstruktive Diskussion soll dieser neue Thread der Frage nachgehen, welche Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt sein sollten, wenn in Ausnahmesituationen Zwangsbehandlung bzw. Zwangsmedikation unvermeidbar sind.

Zur Untermauerung des Regelungsbedarfs einleitend einige der derzeit verfügbaren Daten i. S. einer Abschätzung der Größenordnung:

Der uneinheitlichen und lückenhaften Studienlage zufolge (vgl. z.B. Steinert & Bergk 2008; Steinert 2011; Spengler & Koller 2012) soll es im Zusammenhang mit psychischer Störung bei rund 2% der stationären Aufnahmen in deutschen Fachkliniken bzw. Fachabteilungen zu gewalttätigen Durchbrüchen von Patient/Innen gegenüber Personen kommen; bis zu 8% aggressive Vorfälle werden berichtet, wenn eine umfassendere Gewaltdefinition zugrunde gelegt wird, die auch Gewalt gegen Sachen sowie extrem bedrohliches sonstiges Verhalten einschließt.

Knapp 8% freiheitsbeschränkende Maßnahmen sowie bis zu 6% Anwendungen von Zwangsmedikation fallen den Quellen zufolge vor diesem Hintergrund an. Am häufigsten sind Patient/Innen mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis davon betroffen. Nur ein Fünftel bis ein Drittel derjenigen, die eine psychiatrische Zwangsbehandlung erlitten haben, halten diese im Nachhinein für entlastend oder sogar für gerechtfertigt. Viele Betroffene leiden noch Jahre danach unter der erlebten Ohnmacht und der Erfahrung von Ausgeliefertsein; bei einigen wird dieses Erlebnis rückblickend als Auslöser einer posttraumatischen Belastungsstörung angesehen.

Jedes einzelne derartige Vorkommnis ist eines zu viel. Und zu allererst muss darüber nachgedacht werden, wie und unter welchen Konditionen ihnen vorgebeugt werden kann. Dazu sollten sich die Beteiligten (wenigstens Betroffenenverbände, Professionelle und Angehörigenverbände) an einen Tisch setzen und entsprechende Möglichkeiten erarbeiten. Dabei sog. best practice – Erfahrungen aus anderen Ländern einzubeziehen, versteht sich von selbst (vgl. dazu z.B. Veröffentlichungen der Arbeitsgruppe um T. Steinert et al.).



Wenn aber im Einzelfall die Anwendung von Zwangsmaßnahmen unvermeidbar ist, welche Gesichtspunkte sind grundsätzlich zu berücksichtigen?

Anregungen zum Vervollständigen und Weiterdiskutieren:


1. Voraussetzung müsste die zweifelsfreie Diagnosestellung einer manifesten psychiatrischen Erkrankung gemäß anerkannten Diagnosekriterien sein, die sich möglichst auf eine unabhängige Zweitmeinung stützt.

2. Steuerungs-, Einsichts- und Urteilsfähigkeit des/der betreffenden Patient/In müssen nachgewiesenermaßen gravierend eingeschränkt, wenn nicht gar aufgehoben sein. Nur darauf wäre die Unfähigkeit zur autonomen (freien) Willensbestimmung als Grundlage der sog. Einwilligungsunfähigkeit zu gründen, welche seitens der Rechtsprechung gefordert wird.

3. Alle weniger einschneidenden bzw. weniger traumatisierenden Maßnahmen sind im Vorfeld nicht zuletzt im Sinne von ausdauerndem „Verhandeln, um zu behandeln“ restlos auszuschöpfen.

4. Bei denjenigen Patient/Innen allerdings, die trotz allen Bemühens dem vernunftbasierten Gespräch nicht (mehr) zugänglich sind und die für sich selbst oder andere eine Gefährdung darstellen, müssen die behandelnden Fachärzt/Innen (und zwar nur diese!) Verantwortung übernehmen, die Indikation stellen und gemeinsam mit den Pflegekräften, ggfs. auch unter Amtshilfe durch die Polizei zielgerichtet und professionell handeln.

5. Mit Ausnahme vollkommen unaufschiebbarer Situationen, die der Abwendung unmittelbarer Gefahr dienen, bedürfen Zwangsmaßnahmen einer unabhängigen, sachverständigen Zweitbegutachtung (welche im ersteren Fall unverzüglich nachzuholen ist) sowie der richterlichen Überprüfung und Genehmigung (im ersteren Fall dito).

6. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist unbedingt zu beachten.

7. Behandlungsmaßnahmen müssen – auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Evidenz – einer Nutzen-Risiko-Abwägung unterworfen werden, die zu einem positiven Ergebnis zu Gunsten der angewandten Intervention ausfällt.

8. Während der Behandlung sind die betreffenden Patient/Innen gemäß Facharztstandard zu überwachen; unablässig ist ein respektvoller und empathisch zugewandter Kontakt mit ihnen aufrecht zu erhalten.

9. Art und Dauer der Zwangsanwendung sind auf das absolut unvermeidbare Ausmaß zu begrenzen.

10. Sobald die Verfassung der Patient/Innen es erlaubt, sind mit ihnen Fragen zu erörtern wie z.B.: „Was hätten Sie gebraucht, was hätten wir besser machen müssen, damit es zu der Eskalation gar nicht erst gekommen wäre?“

11. Zwangsanwendungen sind lückenlos zu dokumentieren; entsprechende Register für eine Verbesserung der Datenbasis und ihrer weiteren Erforschung sollten geführt werden.


12. Die Anregung eines/er anderen Diskutanten/in im Forum füge ich hier gerne noch an:
die flächendeckende Implementierung von Ethikkommissionen in stationären psychiatrischen Einrichtungen ist genau ein Schritt in die richtige Richtung, um die o.g. Prinzipien mit konkretem, im Alltag praktikablem Inhalt zu füllen.
Sog. Besuchskommissionen dienen dann zur Kontrolle, ob die erarbeiteten Prinzipien im Einzelfall auch tatsächlich eingehalten werden.

.

(Petitionen: Petition 35437 - Petitionen - Deutscher Bundestag)

(petitionen.bundestag.de)  

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Zuerst wird ein marginalisierter Teil der Gesellschaft in den Medien dämonisiert und parallel "zufällig" härtere Gesetze gegen diese (oft imaginäre) Gruppe vorbereitet.

 

Irgendwann ist dann der Startschuß gefallen und es wird zur Jagd auf "die anderen" geblasen. Die werden dann bei (häufig) privaten "Träger*innen, Betreiber*innen" (es sind immer Profiteure - nichts anderes) weggesperrt, "resozialisiert" oder "behandelt". Das bedeutet garantierte Einnhamen aus Steuergeldern einer Gesellschaft, die sich dadurch auch noch "geschützt" fühlt.

 

Wer es nicht glaubt, schaue sich mal die rassistisch motivierte Masseninhaftierung in den USA an. Oder in Uk, oder in Australien...

 

In den oben genannten Staaten fingen die Knastprofiteure zuerst mit den Flüchtlingen an, da diese keine starke Stimme in der Gesellschaft hatten (und haben). Als das gesellschaftlich akzeptiert wurde, weiteten sie die Inhaftierung auf People Of Color aus. Inzwischen gibt es besonders in den USA einen regelrechten Krieg gegen die Armen.

 

Die bundesdeutschen Profiteure der Zwangsarbeit (Bilfinger SE, Kötter Security, Serco, Gardena ...) sind zur Zeit noch sehr um Diskretion bemüht, betonen ihren Aktionär*innen gegenüber jedoch regelmässig, wie lukrativ das "Betreiben öffentlicher Gebäude" in Zeiten stagnierender Auftragseingänge sein kann.

 

They try to build a prison ...

Mir erscheint es als ein schleichender Prozess von seiten der Autorität sich in immer intimere Nieschen des sozialen zu zwängen. Solche Maßnahmen wirken auf mich wie ein >falscher< Kitt um die soziale Zerpflückung dieser Gesellschaft aufzufangen.

In diesem Zusammenhang definiert dann "normalität" nicht mehr Mensch selber und/oder ein soziales Umfeld (was es oft nicht mehr gibt), sondern die Psychatrie und ein >repressives< und >denunziatorisches< "soziales Umfeld".

Wenn Mensch es überspitzt, dann könnte Mensch hier langsam die vor-vorstufe einer Orwellschen Welt erkennen, in der alle in der Lage sind, jeden wegen nichtigkeiten zu verraten um ihn wegsperren zu lassen.

 

Das mag übertrieben klingen, dennoch finde ich die Punkte die du ansprichst und die Themen die deine Beiträge abdecken sehr wichtig. Danke dafür!

es wäre wünschenswert nicht nur kritisch die psychiatrie zu begleiten sondern auch zu wissen worüber geredet wird. psychiatrische erkrankungen sind für die menschen häufig eine qual, trotzdem lassen sich einige nicht behandeln. was sie dürfen ! ich habe tagtäglich mit sozialpsychiatrischen diensten zu tun. mir ist als sozialarbeiter kein fall unter gekommen in dem der SpD zu viel und zu schnell aktiv geworden ist. der SpD wird nur dann aktiv wenn es gewünscht wird oder wenn eine selbst- oder fremdgefährdung vorliegt. nur bei selbst- und fremsdgefährdung kann der SpD zusammen mit der Polizei (ohne geht nicht !) einen menschen in die Psychiatrie bringen lassen. diese unterbringung MUSS umgehend ein gericht überprüfen und bestätigen. bis vor einem jahr sah das mit der zwangsmedikation anders aus, da konnte ein gesetzlicher betreuer (die entsprechenden aufgabenbereiche vorausgesetzt und mit einem einwilligungsvorbehalt versehen) einer zwangsbehandlung zustimmen. dies geht nicht mehr, jetzt MUSS auch bei der medikamentengabe ein gericht eingeschaltet werden.ess geht nicht um einfache pychische erkrankungen (depressionen, ängste, zwänge etc.) wo keine fremdgefährdung vorliegt sondern v.a. um psychosen mit wahnhaften erleben (verfolgungswahn, paranoide schizophrenie o.ä).

 

eure kritik ist - -wiedermal - ohne vorheriges wissen erfolgt.

Der Kommentar ist sicher richtig, übersieht aber die Punkte 1 - 11 des Beitrages.

Betrachten wir als Beispiel den Fall Mollath, der in Presse und Blogs bestens dokumentiert ist. Wie passt dieser Fall in Deinen Kommentar?

Oder nehmen wir den x-beliebigen Nazi, der einen Menschen totschlägt. Er wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag verurteilt und wird nach 4 - 7 Jahren wieder rausgelassen. Dagegen den Fall des Redskin Thomas Meyer-Falk mit Bankraub und Geiselnahme, der jetzt 17 Jahre sitzt, da ihm Psychiater weitere Gefährlichkeit unterstellen.

Neben einer grundsätzlichen Kritik an Psychopharmaka (kein Mensch weiß bis zum heutigen Zeitpunkt wirklich wie ein Gehirn funktioniert. Wir wissen schlichtweg nicht was passiert wenn wir da irgendwelche halb erforschten Chemikalien reinkippen. Wenn es einem Menschen gut tut Drogen jeglicher Art in sich reinzukippen soll die Person das machen. Ist ja deren Körper. Aber Wie können wir bitte Menschen dazu zwingen stoffe einzunehmen wo wir wissenschaftlich gesehen nicht einmal wissen was sie tun? Und selbst wenn wir es wüssten, nehmen wir dann dadurch den Menschen noch als Selbstzweck? Oder wird er zum Objekt einer normativen Gesellschaft, in die wir versuchen ihn anzupassen?)

 

ist die Frage doch, wie willst du eine Grenzen bei der Fremdgefährdung ziehen? Generell geht eine Fremdgefährdung (wenn es so gesehen werden will) ja von allen Menschen aus. Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Nationalismus, Sozialdarwinismus etc. stellen alles faktisch vorhandene flächenddeckende Gefährdungen dar, welche von der ,normalen' und bürgerlichen Gesellschaft ausgehen. Das Konstrukt des ,Wahnsinns' bleibt nunmal ein Konstrukt, was historisch gesehen sich immer sehr gut an die jeweilige Gesellschaft anpassen ließ (bzw. sich angepasst hat) und genutzt wurde um bestehende Machtverhltnisse oder persönliche Vorzüge zu erhalten oder zu erreichen. Mit dem Konzept der ,psychischen Krankheit' gehen wir davon aus, dass wir Menschen, sobald ihre Handlungslogik und zu fremd erscheint, nicht mehr selbstbestimmt sind. Das jedoch von außen nicht nachvollziehbare Handlungslogiken entstehen, ist jedoch kein Wunder, bei einer Sozialisation in einer sich selbst wiedersprechenden Gesellschaft. Aber wieso sollte eine nicht nachvollziehbare Handlungslogik gleich bedeuten, dass die Person nicht selbst entscheiden kann? Ich kann auch antisemitische, fetischisierte Kapitalismuskritik und einen Kampf der Völker nicht nachvollziehen, trotzdem werde ich deswegen die Menschen nicht von ihrer Eigenverantwortlichkeit befreien.

 

Das klingt jetzt vlt. Missverständlich: Ich will selbstverständlich NICHT Menschen die sich akut in einer Kriesen Situation befinden mit Faschisten oder sonstigem Dreckspack gleichsetzen. Aber es geht mir grade um den Moment der scheinbar nicht nachvollziehbaren Handlungslogik.

 

Alle Menschen befinden sich immer mal wieder in Krisen. Und alle Menschen treffen in Krisen entscheidungen, die sie nicht genug reflektiert haben. Das der Mensch in einer solchen Situation Zuwendung und Unterstützung braucht (und ja häufig auch will, solange die Gefahr der Bevormundung nicht im Raum steht) steht für mich außer Frage. Jedoch sollte der einzelne Mensch doch bitte selbstentscheiden und selbst äußern dürfen, wie diese Hilfe auszusehen hat. Grade wenn für Außenstehende die individuelle Situation incht nachvollziehbar ist, dann ist es für die Unterstüzung eines Menschen noch wichtiger, auf seine Bedürfnisse einzugehen und nicht ihm vorzuschreiben wie seine Bedürfnisse auszusehen haben. Natürlich vorausgesetzt das Ziel ist die tatsächliche Hilfe zur Wiederherstellung der eigenen bewussten Handlungsfähigkeit und nicht die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

 

Die Frage nach der Selbstgefährdung ist meiner Meinung nach noch komplizierter und unglaublich persönlich...

die psychiatrie in deutschland (west) 2013 mit der psychiatrie in der stalinistischen  sowjetunion bis 89 ; der gefängnis/stasi-psychiatrie der ddr ; und anderen verbrecherstaaten (oder teilgruppen wie gefängnissen in den usa) ist dumm. vereinfachung hoch 3 -  wie in der bild zeitung.

 

das eine ärztin im sozialpsychiatrischen dienst charlottenburg als privatperson handelt sagt viel aus. z.b. das es keinen konsens in ihrem amt gibt oder das behörden keine petitionen an parlamente schreiben -oder ... scheiss kollektivismus !

 

die deutsche gesellschaft für soziale psychiatrie ist meines wissens ein progressiver verband von psychiatern und in der psychiatrie arbeitenden. da wird es grantiert keine zwangsbehandlungsmentalität geben. es geht um einzelfälle.

Und was sagt uns der zur Zeit in Teilen der bürgerlichen Presse diskutierte Fall Mollath? Oder was sagen uns einzelne Fachleute, die von 20 - 25% Fehlurteilen und Fehleinweisungen sprechen? Oder noch einfacher, da auf dieser Site recherchierbar: Was sagen uns Fälle wie Thomas Meyer-Falk und seine Kommentare zu psychiatrischen Gutachtern?

Hallo,

 

was ist denn an dem Vergleich dumm?

 

"... die psychiatrie in deutschland (west) 2013 mit der (...) anderen verbrecherstaaten (oder teilgruppen wie gefängnissen in den usa) ist dumm... "

 

Es geht doch in dem Kommentar nicht um eine Beschreibung des Ausmasses, sondern um die neoliberale Einstellung, privaten Träger*innen, Firmen und Konzernen Entscheidungsgewalt über die Freiheit Einzelner einzuräumen. Gerade am Beispiel der Gefängnisindustrie ist deutlich sichtbar, dass Weggesperrte für die privaten Wegsperenden enormen Profit einbringen. Und das ist unbestritten die Triebfeder für entsprechenden Lobbyismus auf die gesetzgebung, der die Inhaftierungsspirale immer weiter dreht.

 

Warum sollte ein SpD das nicht im Auge haben, wenn heute schon in jeder Vivantes Klinik unnötige Operationen und medikamentöse Behandlungen zu gesundheitlichen Ungunsten von Patient*innen durchgeführt werden, nur um mehr Geld von den Krankenkassen dafür zu erhalten?

 

Im Neoliberalismus geht es darum, noch nicht von der maximalen Verwertung durchdrungene Teile der Gesellschaft (ja, die gab und und gibt es anscheinend) zu erschliessen. Das Wegsperren von Menschen gehörte in der BRD bis vor einigen Jahren zu diesen Bereichen. Und da mischt nun auch der SpD mit.

 

Ein Vorschlag an dich: nicht in Schutzhaltung gehen und die Kritik diffamieren, sondern sich z.B. von innen heraus für die Selbstbestimmung aller Patient*innen einsetzen. Genau hinsehen und jedesmal fragen, wessen Interessen hier gedient wird.

 

Einen schönen Tag

Sicher hat der Sozialpsychiatrische Dienst nicht zu unterschätzende positive Aspekte.

Nur, wenn wir uns die in der Presse dokumentierten Fälle anschauen (z. B. Haasenburg, Gustl Mollath, Horst Arnold), in denen psychiatrische Gutachter eine verheerende Rolle spielten bzw. immer noch spielen, kann meine Reaktion nur Widerstand in allen denkbaren Formen sein.

Zum Psychiatrie-Unwesen am Beispiel Gustl Mollath findet am 06.07. von 10:00 - 14:00 vor der bayerischen Vertretung in der Behrensstr. 21-22 in 10117 Berlin eine Mahnwache statt.

wir müssen den kampf der genossen von rz, mg und raz gegen repression, ausbeutung und militarismus aufnehmen und uns gegen die psychiatrie-verbrecher wenden. psychiatrisierung ist mord. klaus leipziger und hans-ludwig kröber sind mörder

Es geht um alle, die angeglichen Einzelfälle die zwangsbehandelt werden sollen ,wie ich aus dem Text entnehme. Alle sollen gleich sein, fängt ja schon bei den Schönheitsidealen an.
alle ,,Blondhaarig" und so. Es geht darum "vermeintliche" psychische Auffällikeiten, aus zurotten, ich möchte nicht wissen vieviele beim SpD sich selbst nen Rezept ausfüllen, und die Pillen sich selber einwerfen.
Und dann so ein Mist in eine Pedtion bringen . Ich wurde mal vorvorschlagen, diese Frau mal anzurufen und mal fragen, ob die nicht ganz sauber tickt. jeder SpD hat ja ne Nummer sogar deutschlandweit .Und das in den Medien, Fernsehn etc. klar machen und mal vorbei schicken!!!
Der SpD freut über jede Regung und sind Fröhlich auskunftbereit!!!

Ja, ja, die Psychiater. Das schlimme ist, Psychiatrie ist keine Wissenschaft (keine sachlich nachprüfbaren Kritierien, Wiederholung der Experimente führen zu immer anderen Ergebnissen) geriert sich aber als solche und wird auch als solche von den Gerichten anerkannt. Und wenn ein Psychiater ein Gutachten schreibt, dass Du psychisch krank bist, dann glaubt das Gericht das, weil es sich auf die "Fachleute" verlässt und die Psyche selbst nicht beurteilen kann. Und hat man Dir einmal eine psychische Krankheit bescheinigt, kann die ja immer wieder ausbrechen, weswegen der Sozialpsychiatrische Dienst handeln "muss".. Interessant ist da der nachfolgende Beitrag von  Jörg Blech über das Buch "Normal - Gegen die Inflation psychiatrischer Diagnosen" des US-Psychopapstes Allen Frances.

Allen Frances war jahrelang Psychiater, hochbezahlter Redner auf Psychokongressen und Vorsitzender der Kommision, die die DSM (Diagnostische und Statistische Manual Psychiatrischer Störungen" erarbeitet hat, in der die möglichen psychischen Krankheiten aufgelistet  werden. Dieses dicke Handbuch listet Krankheiten auf, die als offizielle psychische Krankheit anerkannt sind.  Die Zahl hat sich innerhalb einer Ausgabe von 182 auf 297 erhöht. Tendenz steigend.

Das freut die Pharmaindustrie und steigert deren Umsatz. Und darum geht es  auch.

Francis sagt: "Die diagnositische Inflation hat dafür gesorgt, dass heute ein absurd hoher Anteil unserer Bevölkerung auf Antidepressiva, Neuroleptika, Anxiolytika und Schlaf- und Schmerzmittel angewiesen sind." Und "Einer Studie zufolge erfüllen schon  80 % der jungen Erwachsenen  in unserem Land die Kriterien für eine psychische Störung".

Frances beschreibt in dem Buch, wie er und seine Kollegen Krankheiten erfunden haben: aus  Schüchternheit wird eine "soziale Phobie" (heute 3. häufigste Krankheit) , aus Trauer wird "Depression" , aus Bewegungsfreude wird "ADS".

Norancmale gibt es bald nicht mehr. Alle behandlungsbedürftig.

www.spiegel.de/Gesundheit/psychologie/normal-allen-frances

"

Wenn da mal die Presse vorbei stolziert , dann sollten die Beim SpD sich die Augen hochschminken, dann sieht, man die Nebenwirkung der Pillen nicht so, wenn da ne Videokamera auf die Psychiater hält, die armen Journalisten. Wäre jut so

Das muss man sich so vorstellen, das eine alte Dame an einer befahrenen Strasse steht, und denkt dann man müsse der alten Dame über die Strasse helfen. In euphorischen Eifer zerrt man die arme Frau über die Strasse obwohl sie nicht will, dann merkt man zum Schluss, dass die Alte Dame auf den Bus gegenüber gewartet hat, der nun vor den Augen der alten Dame ohne sie abfährt.

Na Hauptsache ein "gutes Werk getan" ob derjenige will oder nicht!

 

Ein sehr lesenswertes PDF-Dokument welches sicht mit den sog. Medikamenten, sprich um Neuroleptika beschäftigt.

https://mega.co.nz/#!w1cURKxR!Iwibh3AFZTULGi_pOZGTt0VK7adteO94AzlpsTgEqbw

 

Bedürfnisangepasste Behandlung in psychiatrischen Fällen, in Deutschland noch immer fremd. Richtet Mensch das Augenmerk, aber auf die ganzheitlichen individuellen Konzepte in Skandinavien, so wird ersichtlich, dass durchaus andere Möglichkeiten der Unterbringung als Heime, andere differenzierte Methoden und Ansätze der psycho-sozialen Behandlung, viel erfolgreicher und mit einer höheren Warscheinlichkeit zur vollständigen remission der psychischen Erkankung führen. Welches in Deutschland sicher nicht der Fall ist den Institutionen wie der Sozialpsychiatrische Dienst chronifizieren und kultivieren das Leid der "erkrankten" Menschen, ansatt es abzuschaffen.