Solidaritätserklärung aus Dresden: Es ist immer ein Angriff auf uns alle!

Razzia Magdeburg Bulle

Am 22. Mai 2013 kam es in Berlin, Magdeburg und Stuttgart zu Hausdurchsuchungen bei linken Aktivisten_innen. Die Razzien stehen im Zusammenhang mit Ermittlungen in einem bundesweiten §129-Verfahren (Bildung einer kriminellen Vereinigung). Den Betroffenen wird vorgeworfen, mit den „Revolutionären Aktionszellen (RAZ)“ eine Nachfolgeorganisation der Vereinigung „militante gruppe (mg)“ gebildet zu haben. Weiterhin wird ihnen zur Last gelegt, sie hätten bei der Herausgabe der Zeitschrift „radikal“ mitgewirkt, da hier Bekennerschreiben der RAZ veröffentlicht wurden. Daher ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen diversen Brandanschlägen in Berlin und dem Verschicken von Patronen an Innenminister Friedrich und die Extremismustheoretiker Uwe Backes und Eckhard Jesse.

 

Durchgeführt wurden die Razzien aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2013. Gegenüber der taz bezeichnete ein Anwalt die Razzien als einen „Akt der Verzweiflung“. Es würden kaum belastende bzw. konkrete Informationen vorliegen. Er erklärte weiter: „Das ist eine ganz dünne Suppe, die hier angerührt wurde.“ Ein weiterer Verteidiger teilte mit, dass „viel spekuliert und konstruiert“ werde.

 

Nach der Strafprozessordnung besteht bei Ermittlungen nach §129 StGB die Möglichkeit zu Hausdurchsuchungen und vielen anderen Überwachungsmaßnahmen. Doch für die Ermittler_innen ist es weniger entscheidend, ob das jeweilige Verfahren überhaupt gerichtlich eröffnet wird oder ob es mit einer Verurteilung endet. Von größerer Bedeutung ist das Ermitteln selbst. Mit dem §129-Sonderrechtssystem verfügen die Repressionsorgane über ein Instrumentarium, um in die anvisierten, schwer erfassbaren Szenen einzubrechen, Kommunikationsstrukturen zu knacken und Soziogramme des Widerstandes zu erstellen.

 

Die Hausdurchsuchungen vom 22. Mai sind nicht nur ein Versuch, linke Strukturen zu kriminalisieren:

Im Kontext des angelaufenen NSU-Prozesses verstehen wir die Hausdurchsuchungen als Versuch die Extremismusdoktrin zu rechtfertigen, welche linke Politik und nationalsozialistischen Terror gleichsetzt. Beispielsweise zeigte schon die Bundeszentrale für politische Bildung diese Ideologie offen in einem – nach heftigen Protesten – gelöschten Video zum Thema Extremismus. Im Stil einer Jugendsendung hieß es dort: „Die Linken fackeln Luxuskarossen ab und die Rechten kontern mit den sogenannten Dönermorden.“ 

Wir betrachten die Hausdurchsuchungen in Magdeburg, Stuttgart und Berlin eindeutig als politisch-motivierte Repression, mit welcher das „Gleichgewicht der Extreme“ wiederhergestellt werden soll. Der Staat braucht nicht darauf zu hoffen, dass wir uns in die gleiche Ecke wie die Faschist_innen drängen lassen. Wir lassen uns weder kriminalisieren, noch einschüchtern!

 

Auch wenn wir nicht alle Aktionen und Analysen der RAZ teilen, verurteilen wir die Repression, welche sich gegen ihre vermeintlichen Mitglieder richtet. Nicht nur, aber gerade weil in Dresden die selben Kontroll- und Überwachungsmechanismen nach §129 angewendet wurden und werden. Die Durchsuchungen vom 22. Mai 2013 reihen sich in die lange Kette staatlicher Repressionsmaßnahmen ein, die der Einschüchterung und Ausforschung linker Strukturen dienen. Dabei stellen die Schnüffelparagrafen 129, a und b für die staatlichen Behörden ein willkommenes Werkzeug dar.

 

 

Solidarität mit den Betroffenen!

Linke Politik verteidigen! Fünf Finger sind 'ne Faust!

 

# Rote Hilfe Dresden

# Kampagne 129ev

# URA Dresden

 

 

 

Wenn ihr diese Erklärung unterstützen möchtet, schreibt eine Mail an dresden[ät]rote-hilfe.de

 

 


 

 

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"Auch wenn wir nicht alle Aktionen und Analysen der RAZ teilen"

 

Bitte ausfuehrlicher.

 

Wer die Revolution will, muss sich nicht wundern,wenn die Nichtrevolutionaeren dagegen etwas tun. Da ist es dann erst mal nicht so wichtig, wie vorgegangen wird.