Stellungnahme des BAKJ

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Für uns als BAKJ ist es mit unserem Selbstverständnis als Antifaschist_innen und kritische Jurist_innen nicht vereinbar an der prozessualen Verteidigung eines Nazis mitzuwirken.
Vor diesem Hintergrund haben wir den Vorfall um Tina Gröbmayr und die Positionierung des akj Freiburg dazu auf dem Herbstkongress 2012 in Leipzig diskutiert und mussten zu dem Ergebniss kommen, dass uns im Moment eine Zusammenarbeit mit dem akj Freiburg nicht sinnvoll erscheint und möglich ist.


Neues Selbstverständnis des BAKJ


Was ist der BAKJ?
Der BAKJ (Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen) ist die bundesweite Vernetzung der linken kritischen Initiativen im juristischen Ausbildungsbereich. Der BAKJ bildet dabei eine Plattform für studentische Gruppen an juristischen Fachbereichen sowie für Rechtsreferendar_innen und interessierte Einzelpersonen, um sich gemeinsam zu vernetzen, zu koordinieren und bei verschiedensten regionalen und überregionalen Projekten zu unterstützen. Hochschulpolitisch setzt sich der BAKJ für eine Ausbildung ein, die Theorie und Praxis verknüpft und so die sozialen Bezüge des Rechts reflektiert und den kritischen Umgang mit Recht fördert. Viele Gruppen des BAKJ verfolgen diese Ziele auch im Rahmen der universitären „Selbstverwaltung“. Der BAKJ tritt für eine antifaschistische, radikal emanzipatorische Gesellschaft ein, welche die bestehenden Über- und Unterordnungsverhältnisse zwischen Menschen bzw. zwischen den Menschen und dem Staat in Frage stellt, um sie zu überwinden. Er wendet sich beispielsweise gegen jede Form von Diskriminierung, Antisemitismus, Rassismus oder Sexismus.


Rechtspolitisch beschäftigt sich der BAKJ deshalb mit Themen wie Bürger_innenrechten, Migrations- und Asylpolitik, Kapitalismuskritik, queerer und feministischer Rechtspolitik, Globalisierungskritik, Umweltpolitik oder Anti-Militarismus.

Was machen wir?
Gruppen, die im BAKJ vernetzt sind, veranstalten seit der Gründung im Jahr 1989 regelmäßig rechtspolitische Kongresse zu den oben genannten Themen. Daneben ist der BAKJ Mitherausgeber der Zeitschrift Forum Recht und gibt seit 1997 jährlich gemeinsam mit verschiedenen Bürger_innenrechtsorganisationen den Grundrechtereport heraus. Der BAKJ ist offen organisiert, hierarchiekritisch, basisdemokratisch und drängt darauf, die gesetzten Ziele in Selbstorganisation zu erreichen. Über die halbjährlichen Kongresse des BAKJ hinaus gibt es keine repräsentative Struktur. Dennoch oder gerade deswegen ist für unsere Arbeit ein gemeinsamer politischer Konsens über grundlegende Fragen unabdingbar. Dabei geht es einerseits darum, die genannten Themenbereiche inhaltlich zu füllen, andererseits aber auch um eine Auseinandersetzung mit der Funktion von Recht, seiner Geschichte und Wirkung.


Eine kritische Perspektive auf das Recht
Recht wird häufig als neutraler Prozess verstanden, an dessen Ende objektive Gerechtigkeit stehen soll. Im Gegensatz dazu geht es uns darum, Perspektiven auf das Recht zu eröffnen, die es als soziales Konstrukt begreifen. Als solches schafft es den Rahmen für die bestehende Gesellschaftsordnung samt ihrer Unterdrückungsmechanismen und spiegelt gesellschaftliche Machtverhältnisse wider. Im Recht und mit dem Recht werden politische Auseinandersetzungen geführt, deren Ausgang aus emanzipatorischer Sicht Fortschritte erzielt, aber auch Rückschritte bewirkt. Beides hat sich in das Recht eingeschrieben. Das Recht beinhaltet daher Widersprüche. Zwar ist es Ausfluss gegebener Herrschaftsverhältnisse und reproduziert diese: Strukturen der Unterdrückung und des Ausschlusses sind Ausgangspunkt und Ergebnis der vorherrschenden Rechtsanwendung und -theorie. Gleichzeitig können mit dem Recht Errungenschaften durchgesetzt und innerhalb der herrschenden Ordnung eine Verbesserung der Lebensumstände von Menschen erreicht werden – etwa wenn diese vor Repressionen geschützt oder ihnen Leistungen erstritten werden. Eine kritische Auseinandersetzung hinterfragt aber auch die Notwendigkeit des Rechts und schließt das Nachdenken über die Möglichkeit einer Gesellschaft jenseits des Rechts ein.
Was bedeutet das für unsere Arbeit?


Aus der beschriebenen Perspektive folgt für uns, dass wir uns den Widersprüchen im Recht stellen müssen. Einerseits gilt es, die emanzipatorischen Bestandteile des Rechts solange notwendig zu verteidigen und zu nutzen, andererseits darf sich unsere Kritik nicht in der Reproduktion rechtsstaatlicher Grundsätze erschöpfen. Wir treten gegen die entpolitisierte Wahrnehmung und den vermeintlich unpolitischen Gebrauch des Rechts ein, bei der dieses als neutral und gerecht erscheint und damit die dahinter liegenden gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen verschleiert. Kritische Rechtswissenschaft bedeutet deshalb für uns, die Machtverhältnisse und Mechanismen im Recht zu analysieren, zu hinterfragen und zu kritisieren. Wir wollen unsere Arbeit dauerhaft für einen gesellschaftlichen Wandel einsetzen, mit dem Ziel, Unterdrückungs- und Ausbeutungsverhältnisse zu überwinden, statt diese einfach nur zu reproduzieren. Dies setzt für uns die aktive Solidarisierung mit emanzipatorischen sozialen Bewegungen voraus.

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Es ist echt unangemessen wie hier auf dem AKJ Freiburg rumgehackt wird. Ja, die haben ein anderes Verständnis von Freiheit, welches es Anwälten erlaubt Nazis zu vertreten. Und?
Die versuchen gerade sich für Wohnungslose einzusetzen und dass sollten wir respektieren und sie wirklich unterstützen.

Dies hier ist wirklich nur Spalterei.

Die „Stellungnahme zur Situation der wohnungslosen Menschen vor dem KG II“ des AKJ Freiburg bringt ein wichtiges Anliegen zur Sprache. Die von der Universität Freiburg angestrebte Vertreibung der Menschen gießt Wasser auf die Mühlen der Vertreibungspolitik der Stadt Freiburg.

 

Dabei sollte bedacht werden, dass der AKJ Freiburg neulich aus dem Bündnis AKJ ausgeschlossen wurde. Der Grund für den Ausschluss ist, dass der AKJ Freiburg seine Strukturen Neo-Faschistinnen zur Verfügung stellt, um sie zu unterstützen.

 

Freiburger AKJ aus dem Bundesarbeitskreis kritischer Juristinnen – BAKJ – ausgeschlossen (siehe oben).

 

Der AKJ Freiburg sollte zu beidem Stellung beziehen: zu seinem Ausschluss aus dem Bündnis des Bundes-AKJ und zu dem Vorwurf, Neo-Faschistinnen zu unterstützen indem sie ihnen ihre Strukturen und Netzwerke zur Verfügung stellen.

 

Das Inhalt der „Stellungnahme zur Situation der wohnungslosen Menschen vor dem KG II“ ist sehr unterstützens- und lobenswert, nicht aber der AKJ Freiburg selbst.

Nach RDL vorliegenden informationen wurde der Arbeitskreis kritischer JuristInnen (akj) Freiburg am Wochenende auf dem Bundestreffen der kritischen Juragruppen in Leipzig aus dem bakj ausgeschlossen. Grund des Ausschlusses ist der Konflikt um die Mitwirkung von Tina Gröbmayr bei der Verteidigung des Nazis Florian Stech. Dieser war am ersten Oktober 2011 auf einem Parkplatz in Riegel mit seinem PKW mit hoher Geschwindigkeit in eine Gruppe von AntifaschistInnen gerast. Ein junger Antifaschist wurde vom Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt. Er lag lange Zeit auf der Inensivstation. Stech war im Juli 2012 von der 1. Strafkammer des Landgerichts Freiburg freigesprochen worden. Das Gericht erachtete "Panik" also eine Notwehr"exzess" als Grund für die Tat für möglich.

Tina Gröbmayr akj Mitglied und ex Sprecherin der Grünen Alternative Freiburg hatte freiwillig bei der Verteidgung Stechs mitgearbeitet. Das führte zum Streit innerhalb der GAF inklusive des Rücktritts der Vereinsvorstände. Der akj Freburg hatte die Mandatsübernahme als persönliche Enscheidung Gröbmayrs hingestellt und so den Fall nach Meinung ihrer Kritiker entpolitisisert. Sie stellen zwar nicht das Recht auf Verteidigung in Frage; jedoch die Verteidigung eines Nazis durch linke AnwältInnen.

In der Stellungnahme des BAKJ wird der AKJ Freiburg weder erwähnt noch auf ihm rumgehackt! Es ist eine Stellungnahme, der BAKJ veranschaulicht also sein Selbstverständnis. Was daran 'drauf rumhacken' sein soll kann ich nicht nachvollziehen.

Abgesehen davon ob so eine Kritik angebracht ist, wäre es vielleicht sinnvoll seine Kommentare besser zu positionieren (zu diesem Artikel passt er aufjedenfall nicht).

 

Zu der Sache mit den Wohnungslosen vor der Uni: klar ist es gut, dass sie sich zu diesem Thema äußern und Engagement beweisen, das wird ja auch in keinster Weise von irgendwem/irgendwer kritisiert - andererseits ist es aber auch fehl am Platz in einem (noch entstehenden) Aufruf, sich darüber auszulassen, dass man die dort lebenden Personen als 'Obdachlose' verallgemeinert, dann aber selbst diese 'Obdachlosen' als 'Alkoholiker_Innen', 'Punks' etc. betitelt um darzustellen, was für Personen sich dort aufhalten. Diese Formulierungen sind genauso unpassend gewählt.

Und apropos: was haben die beiden Themen miteinander zu tun? Ich kann auch sagen Hitler hat unglaublich viele Menschen umgebracht aber hey! er hat doch unsere Wirtschaft angekurbelt! (ja, der Vergleich ist etwas übertrieben, leider fehlt mir grade ein passenderes Beispiel)

was der sog. akj (das kritisch müsste gestrichen werden) freiburg gemacht hat und macht das ist regressive bis reaktionäre spalterei. der bakj war dagegen nur (endlich!) konsequent. danke!

 

kein fußbreit dem neonazismus und antiemanzipatorischen projekten.

 

helfershelfer-innen von neonazis bekämpfen.

 Immer wieder werden Strafverteidiger gefragt: Wie kannst Du „so einen“ eigentlich verteidigen? Diese (Party-)Frage wird oft mit grauseligen Taten illustriert, für die es - nach Ansicht des Fragenden - eigentlich nur eine Lösung geben könnte:

„Einsperren und Schlüssel wegwerfen“, wie es der ehemalige (in den 1980er Jahren) Verteidiger von Horst Mahler einmal vorgeschlagen haben soll.

 

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