[S] Gemeinsam zur Prozessbeobachtung

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Antifaschismus ist notwendig – nicht kriminell

Am 17. Mai 2015 fand in der Stuttgarter Innenstadt, unter starken Protesten, die bisher erste und letzte Pegida Kundgebung statt. An der rassistischen Kundgebung beteiligten sich unter anderem „Hooligans“ aus dem Spektrum von „Neckar Fils Stuttgart“. Am Rande der rechten Veranstaltung provozierten diese in Mitten der Reihen der Gegenproteste. Infolge dessen kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Antifaschisten und den pöbelnden „Hools“.

 

Die, im Nachhinein mit den Bullen kooperierenden, „Hooligans“ ziehen jetzt mit dem rechten Szeneanwalt Alexander Heinig vor Gericht, mit dem Versuch sich später Schmerzensgeld einzuklagen. Der Stuttgarter Anwalt Heinig ist kein Unbekannter. Früher spielte er unter anderem bei der Rechtsrockband „Ultima Ratio“. Heute vertritt er am laufenden Band Faschisten im ganzen Land. Dazu gehören die „Autonomen Nationalisten Göppingen“, der „Heidnische Sturm Pforzheim“, „Stallhaus Germania“ und jetzt die „Hooligans“ von „Neckar Fils Stuttgart“.

 

Die rassistisch aufgeladene Stimmung, in einer sich stetig nach rechts entwickelnden Gesellschaft, macht uns deutlich wie wichtig und richtig antifaschistische Gegenwehr ist. Dabei ist es notwendig, den Rechten sowohl ideologisch, als auch ganz praktisch mit Protest auf der Straße entgegenzutreten.

Weder Einschüchterungsversuche von gewalttätigen Hooligans, noch die versuchte Kriminalisierung antifaschistischer AktivistInnen werden uns oder die Angeklagten davon abhalten weiterhin dafür zu sorgen, dass rechte und faschistische Hetze keinen Platz in unserer Gesellschaft finden.

Konsequenter Antifaschismus ist notwendig und legitim! Lasst uns daher den Prozess vor dem Amtsgericht Stuttgart gemeinsam begleiten, um zu zeigen, dass wir entschlossen zusammen stehen – ob auf der Straße oder vor Gericht!

 

 

Faschisten, Rechten und Allen, die sie schützen wollen, gemeinsam entgegentreten!

 

Solidarität mit den angeklagten Antifaschisten!

 

Treffpunkt für die Gemeinsame Prozessbeobachtung:

13. und 15. Februar um 8.00 Uhr vor dem Amtsgericht Stuttgart (U-Bahn: Neckartor)

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Prozesstermin am Mittwoch wurde Abgesagt, da mehrere ZeugInnen im Urlaub oder verhindert sind. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, sodass er komplett neu beginnt, da Anwälte, Anwältin und Richterin keinen gemeinsamen Termin gefunden haben.