Am kommende Sonntag wollen Neonazis und rechte Hooligans aus ganz Deutschland in Ludwigshafen marschieren. Dagegen mobilisieren Antifagruppen, Gewerkschaften und Parteien. Die Demo, die bis vor wenigen Stunden auf eine stationäre Kundgebung zurechtgestutzt wurde, ist nun wieder vollumfänglich erlaubt.
Alle wichtigen Infos findet ihr zum Hören in diesem Radiointerview mit zwei Aktivisten von GET UP! aus Mannheim: https://www.freie-radios.net/68733
Achtung, das Interview fand wenige Stunden bevor das Verwaltungsgericht die Route wieder freigegeben hat statt. Hier die entsprechende Meldung: http://www.morgenweb.de/newsticker/rhein-neckar/ludwigshafen-gericht-l%C3%A4sst-hooligan-demozug-zu-1.2095425
Ludwigshafen: Gericht lässt Hooligan-Demozug zu
Freitag, 06.02.2015
Ludwigshafen/Neustadt. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am Freitagabend einen Demonstrationszug von Hooligans am Sonntag ab 10 Uhr durch Ludwigshafen zugelassen. Die zuständige Kammer sah die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot des Aufzuges durch die Stadt nicht gegeben. Der Stadt bleibt nun noch die Möglichkeit, die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht prüfen zu lassen. (chb)
Lasst euch von der Juristerei nicht irritieren. Es gilt auch hier: Alles muss man selber machen. Also alle nach Lu!
Infos unter:
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#82lu
Presse
Ludwigshafen: „Gemeinsam-Stark Deutschland“ kann seinen Aufzug doch wie geplant durchführen
Von Susanne Müller
LUDWIGSHAFEN - Der Verein „Gemeinsam-Stark Deutschland“ Ludwigshafen kann am Sonntag den von ihm geplanten Aufzug wie beantragt durchführen. Diesen Beschluss gab das Verwaltungsgericht Neustadt am Freitagabend bekannt und gab somit dem Eilantrag des Veranstalters der Hooligan-Demonstration gegen die Entscheidung der Stadt Ludwigshafen statt.
Die Stadt hatte aufgrund sicherheitsrechtlicher Bedenken einen Demonstrationszug durch das Westendviertel verboten und lediglich eine Kundgebung am Ludwigshafener Hauptbahnhof gestattet. Die zuständige Kammer machte dennoch Auflagen: Danach kann der Aufzug durchgeführt werden, allerdings nur in der Zeit von 14 bis 18 Uhr. Auch der Auftritt der Musikgruppe „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ auf dem Bahnhofsvorplatz ist möglich, jedoch dürfen nur bestimmte, von dem Antragsteller zuvor mitgeteilte Lieder gespielt werden. Am Sonntag gibt es weiträumige Absperrungen, die das angrenzende Gebiet um den Hauptbahnhof und weite Teile der Innenstadt betreffen. Die Zufahrt mit Fahrzeugen ist in den betroffenen Gebieten grundsätzlich nicht möglich.
Über aktuelle Verkehrsbehinderungen und -einschränkungen unterrichtet die Stadtverwaltung auf www.ludwigshafen.de, das Polizeipräsidium Rheinpfalz informiert am Sonntag auf seinem Twitter-Account twitter.com/pp_rheinpfalz. Stadt und Polizei haben zum Gewaltverzicht aufgerufen. Die Ordnungshüter hätten die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit aller Teilnehmer zu schützen und duldeten keine Gewalt, teilten Polizeipräsident Jürgen Schmitt und Ordnungsdezernent Dieter Feid in einem Appell mit. Es sind sechs Gegendemonstrationen angemeldet, zu denen 4.000 Menschen erwartet werden, darunter auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Quelle: Wormser Zeitung
06.02.2015
Verwaltungsgericht hebt “Aufzug”-Verbot auf
Hooligans dürfen durch Ludwigshafen marschieren – Hooligan-Band “Kategorie C” darf spielen. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat heute dem Eilantrag des Vereins „Gemeinsam stark Deutschland e.V.“ stattgegeben. Demnach dürfen die erwarteten rund 1.000 Anhänger der rechten Szene, darunter viele Hooligans, durch Ludwigshafen marschieren. Auch die in gewaltbereiten rechtsextremen Hooligan-Szene beliebte Band “Kategorie C” darf auftreten. (…) Gegen das Verbot hatte der Verein heute Mittag einen Eilantrag gestellt, kurz vor 19 Uhr teilte das Gericht seine Entscheidung mit (Az.: 5 L 106/15.NW): Danach kann der Antragsteller am Sonntag den geplanten Aufzug durchführen, allerdings nur in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr. Auch der Auftritt der Musikgruppe auf dem Bahnhofsvorplatz ist möglich, wobei jedoch zur Auflage gemacht wurde, dass nur bestimmte, von dem Antragsteller zuvor mitgeteilte Lieder gespielt werden dürfen. Ergänzende Auflagen möglich Zur Begründung der Entscheidung hat das Gericht ausgeführt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verbote bzw. Auflagen nicht vorlägen. Nach dem Versammlungsgesetz könne eine Versammlung oder ein Aufzug nur verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet sei, teilte das Gericht per Pressemitteilung mit. Hierfür lägen aber – was das Gericht in seinem Beschluss im Einzelnen darlegt – keine ausreichenden Anhaltspunkte vor. Der Stadt bleibe aber der Erlass ergänzender Auflagen vorbehalten, beispielsweise falls deutlich mehr als die erwarteten 1.000 Teilnehmer erscheinen sollten. Gericht erkennt keinen offensichtlich “unfriedlichen Verlauf” In einer umfangreichen Begründung erkennt das Gericht beispielsweise, dass Vorstandsmitglieder von GsD teils identisch mit dem Personenkreis der Veranstalter von “Hogesa” (Hooligans gegen Salafisten) in Köln sind, wo es am 26. Oktober 2014 zu schweren Ausschreitungen gekommen ist. Auch das Motto und die geistige Haltung seien vergleichbar und die GsD wird als “Abspaltung” von “Hogesa” erkannt. Ebenso schätzt das Gericht die Band “Kategorie C” als “identitätsstiftend” für die Hooliganz-Szene ein. Allerdings erkenne man akut keinen zu erwartenden “unfriedlichen Verlauf”.
via rhein-neckar-blog: Verwaltungsgericht hebt “Aufzug”-Verbot auf
siehe auch: Juristisches Tauziehen um Ludwigshafener Anti-Salafisten-Demo. Das juristische Tauziehen um einen Demonstrationszug des Vereins «Gemeinsam-Stark Deutschland» durch Ludwigshafen geht weiter. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied am Freitag, die Stadt dürfe den am Sonntag geplanten Aufzug gegen Salafisten nicht verbieten, dafür seien die gesetzlichen Grundlagen nicht erfüllt. Dagegen legte die Stadt umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz ein. Nach Angaben der Stadt ist der Verein eine Abspaltung des Netzwerks «Hooligans gegen Salafisten», deshalb war nur eine Kundgebung vor dem Bahnhof erlaubt worden. Einen Aufzug hatte die Stadt aus Sicherheitsgründen verboten.
Quelle: dokumentationsarchiv
06.02.2015
NAZI-Hool-Marsch erlaubt - Kategorie C darf spielen
NAZI-Hool-Marsch durch Ludwigshafen erlaubt - Kategorie C darf spielen - Hools geben RednerInnen an - Widerstand angesagt -Artikel aktualisiert
"Am 8. Februar wollen die gewaltbereiten Nazi-Hools zusammen mit ihren NeonazikameradInnen durch Ludwigshafen marschieren. Am 4. Februar hat die Stadt Ludwigshafen den Hooligan-Marsch aus Sicherheitsgründen verboten. Erlaubt ist eine Stationäre Kundgebung wie in Hannover. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat am Abend des 6. Februar das Verbot aufgehoben. Die Nazi-Hools dürfen marschieren, die Hoolband „Kategorie C“ darf spielen. Der Schatzmeisters von GSD, Ivan Capo Bogdanov, hat am Abend des 5. Februar ein neues Mobilisierungsvideo für Ludwigshafen hochgeladen, in dem Straßenschlachten mit der Polizei gefeiert. Erfurt ist am 15. März als nächste Station der Nazi-Hools geplant. Nach dem BNR soll Marcel Brunner, Vorsitzender von GSD, Anmelder des am 15. März in Erfurt geplanten zweiten GSD-Aufmarschs (Motto: „Gemeinsam gegen Salafisten“) sein.HoGeSa ist zerbrochen, in GSD mit Vereinssitz Nürnberg wieder zusammengewachsen und auferstanden. „Gemeinsam-Stark“ mag harmlos klingen, ist aber brandgefährlich. GSD sind die HoGeSa von Köln! Wir skizzieren hier den Zerfall der HoGeSa und die Widerauferstehung als GSD – HoGeSa 2.0 Reloaded."
Zerfall der HoGeSa und die Wiederauferstehung als GSD – HoGeSa 2.0 Reloaded!
#82lu ???Wie geht das mit diesem Twitter¿¿¿
Twitter ist ein kostenfreier Dienst, der auf nahezu allen Smartphones nutzbar ist. Damit lassen sich Kurznachrichten dezentral im Schneeballsystem verbreiten. Twitter ist gut dafür geeignet, um am Sonntag gegenseitig unsere Infos miteinander zu teilen. Eine Anmeldung und ein Download der App ist vorher notwendig. Twitter ist ein kommerzieller, werbefinanzierter Dienst.
.............#Hashtag.............
Mit sogenannten Hashtags, erkennbar an der Raute #, sucht man bei Twitter nach Themen. Das Hashtag für die Aktionen am Sonntag ist #82LU (Groß- oder Kleinschreibung ist egal).
.............Vertrauenswürdigkeit.............
Mit dem Hashtag könnt ihr nach allen Infos zum Thema suchen. Bedenkt dabei, dass auch die Gegenseite Infos mit diesem Hashtag verbreiten kann, also auch Falschmeldungen und Nazi-Propaganda. Schaut daher genau auf den Absender! Meldungen von unserem Account @ma_gegen_rechts könnt ihr vertrauen.
.............Richtig twittern.............
Da nur wenige Zeichen zur Verfügung stehen, sollte die Nachricht kurz und prägnant sein. Das Hashtag #82lu muss immer dabei stehen, sonst wird die Nachricht nicht gefunden. Ihr solltet einen Timestamp (ein Zeitstempel, nach dem Muster StundeMinute / hhmm) an den Beginn setzen, um im Chaos der vielen Meldungen des Tages diese zumindest chronologisch ordnen zu können.
Ein Beispiel:
#82LU 1546 Die Hooligans fahren frustriert nach Hause. Tausende Gegendemonstrant*innen feiern am Theaterplatz.
.............Download.............
https://twitter.com/download
Demo in zweiter Instanz verboten. Kundgebung weiter erlaubt.
Die Demonstration der HoGeSa Abspaltung ist in zweiter Instanz verboten worden, Die Kundgebung der Hooligans am HBF in Ludwigshafen bleibt weiter erlaubt,