Anfrage: Sachbeschädigungen gegen Kriegsgerät

kriegsgertinteressiertunsbrennend

Ein Anfrage zu den Hintergründen der Einstufung von insgesamt 91 Sachbeschädigungen und Sabotageaktionen gegen Kriegsgerät und militärische Einrichtungen der Bundeswehr listet diese auf und offenbart: Die Bundeswehr ist "Selbstversicherer". "Im Fall einer erfolglosen Täterermittlung sind die Schäden immer durch die Bundeswehr selbst zu tragen."

 

Die Bundesregierung hat auf die Schriftliche Frage 20 der Abgeordneten Ulla Jelpke (Bundestagsdrucksache 17/14577) eine Auflistung von Sachbeschädi- gungen, die es seit 2010 zum Schaden der Bundeswehr bzw. ihrer Fahrzeuge, Materialien oder Gebäude gegeben hat, geliefert. Darin werden insgesamt 91 Sachbeschädigungen aufgezählt, worunter 14 Brand- stiftungen und acht „gefährliche Eingriffe in den Luft-/Bahn- und Straßenverkehr“ gewesen seien.

 

Nach Angaben der Bundesregierung ordnen die zuständigen Sicherheitsbehör- den von den insgesamt 91 Sachbeschädigungen 83 dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) – links zu. Nähere Angaben zur Tragfähigkeit dieser Zuordnung hat die Bundesregierung unter Verweis auf die Zuständigkeit der Landesbehörden jedoch nicht gemacht.

 

Im Anhang hier nun die Auflistung der Beschädigungen und deren Einstufung durch die Bundesregierung. Die Informationen sind nicht allzu ergiebig, ergeben jedoch immerhin: Die Bundeswehr ist "Selbstversicherer". "Im Fall einer erfolglosen Täterermittlung sind die Schäden immer durch die Bundeswehr selbst zu tragen."