Petition und Kundgebung gegen die Abschiebung des Refugee-Aktivisten Patras Bwansi
Die Abschiebebehörden von Berlin und Bayern kollaborieren derzeit mit der Botschaft Ugandas zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Abschiebung eines der aktivsten Refugee-Aktivisten, Patras Bwansi. Dazu wird Patras aufgefordert „sich am Dienstag 17.09. 2013 um 14.00 Uhr im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin zum Außentermin der Botschaft der Republik Uganda einzufinden. …
Er wird verpflichtet, anlässlich der Vorsprache ein Heimreisedokument, welches ihn zur Rückkehr in sein Heimat berechtigt, zu beantragen.“ Es besteht die akute Gefahr der Abschiebehaft und Abschiebung! Deshalb rufen Refugees und Unterstützer_innen zu einer Solidaritätskundgebung für den 17.09.2013 ab 13.00 Uhr vor dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten auf, um dies notfalls zu verhindern!
Uneingeschränktes Recht auf politisches Engagement für Refugees!
Politisch motivierte Abschiebung von Refugee-Aktivist Patras Bwansi
stoppen!
Wir die Unterstützer_innen dieser Petition fordern:
1. die Bundesregierung und die Bundesländer auf:
- endgültige und umfassende Abkehr von einer „Asyl- und
Flüchtlingspolitik“ der Abschreckung, Repression und Abschiebung sowie
rassistischer und sozial ausgrenzender Stimmungs- und Panikmache gegen
Geflüchtete und Menschen wegen ihrer vermeintlichen Herkunft, Religion,
der Lebensweise oder dem sozialen Status
- alle rassistischen und sozial ausgrenzenden Gesetze umgehend
aufzuheben und die Grundlagen und Rahmenbedingungen einer
gleichberechtigten und selbstbestimmten politischen sowie
gesellschaftlichen Teilhabe zu schaffen
- Residenzpflicht sowie Lagerunterbringung abzuschaffen und
Abschiebungen von und Repressionen gegen Refugees zu stoppen –
menschenwürdige Lebensbedingungen (uneingeschränktes Recht auf Wohnung,
Arbeit, Bewegungsfreiheit, gleichberechtigte Mitbestimmung und Teilhabe)
für alle!
- die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit von Refugees über
durch die Residenzpflicht konstruierten Grenzen hinaus, zu gewährleisten
- alle Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren, die in mittelbarem
oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Residenzpflichtsverletzung
stehen, einzustellen sowie bestehende Urteile aufzuheben
- die Kollaboration mit Vertretungen von Staaten und
Machthaber_innen zur Abschiebung von Menschen, die genau vor diesen
geflohen sind, umgehend einzustellen
- Aufnahme von insgesamt in vielen Ländern diskriminierten und kriminalisierten Bevölkerungsgruppen in das Asylrecht
2. die Landesregierung Bayern:
- menschenwürdige Lebensbedingungen (uneingeschränktes Recht auf
Wohnung, Arbeit, gleichberechtigte Mitbestimmung und Teilhabe)
umzusetzen und Flüchtlingslager abzuschaffen
- die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit von Refugees über
durch die Residenzpflicht konstruierten Grenzen hinaus, zu gewährleisten
und jegliche Repressionen gegen die Refugees einzustellen
- alle Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren, die in mittelbarem
oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Residenzpflichtsverletzung
stehen, einzustellen sowie bestehende Urteile aufzuheben
- die Abschiebung und Kriminalisierung des Refugee-Aktivisten Patras
Bwansi umgehend zu stoppen und ein Aufenthaltsrecht zu gewährleisten
3. die Landesregierung in Berlin:
- jegliche Amtshilfe für Behörden anderer Bundesländer, die der
Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung von Menschen dient,
umgehend einzustellen
- alle Abschiebungen zu stoppen und hier lebenden Geflüchteten und
illegalisierten Menschen ein uneingeschräntes Aufenthaltsrecht zu
garantieren
- sich gegen eine Abschiebung des Refugee-Aktivisten Patras Bwansi
zu engagieren und ihm gegebenfalls in Berlin ein Aufenthaltsrecht
einzuräumen
Begründung:
Die Abschiebebehörden von Berlin und Bayern kollaborieren derzeit
mit der Botschaft Ugandas zur Schaffung der Voraussetzungen für eine
Abschiebung eines der aktivsten Refugee-Aktivisten Patras Bwansi. Dazu
wird Patras aufgefordert „sich am Dienstag 17.09. 2013 um 14.00 Uhr im
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Friedrich-Krause-Ufer
24, 13353 Berlin zum Außentermin der Botschaft der Republik Uganda
einzufinden. … Er wird verpflichtet, anlässlich der Vorsprache ein
Heimreisedokument, welches ihn zur Rückkehr in sein Heimat berechtigt,
zu beantragen.“ Es besteht die akute Gefahr der Abschiebehaft und
Abschiebung! Deshalb rufen Refugees und Unterstützer_innen zu einer
Solidaritätskundgebung für den 17.09.2013 ab 13.00 Uhr vor dem Landesamt
für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten auf, um dies notfalls zu
verhindern!
Schon im Vorfeld versuchte das Landratsamt Passau kontinuierlich den
Refugeeaktivisten Patras zu kriminalisieren. Trotz seines öffentlich
sichtbaren politischen Engagements in und außerhalb von Bayern,
behaupten sie nach wie vor, er wäre untergetaucht, nicht erreichbar und
gefährde mit der Verletzung der Residenzpflicht „die öffentliche
Sicherheit und Ordnung“. Zuletzt führten solche Behauptungen zu
zahlreichen Festnahmen von Refugees bei zwei Portestmärschen in Bayern
nach München. Dort wurde, vermutlich rechtswidrig, die
Verlassenserlaubnis im Rahmen der Residenzpflicht an eine politische
Nichtbetätigung bei Refugee-Protesten gekoppelt. Massive
Polizeirepressionen bis hin zu Gewahrsamnahmen waren die Folge.
Offensichtlich wird versucht über die Kriminalisierung von politischem
Engagement die Refugee-Protestbewegung zu be- bzw. zu verhindern, die
Refugee-Bewegung zu spalten und eine Entsolidarisierung zu erreichen
sowie eine Ausweitung einzudämmen.
Die behördlichen Ambitionen finden sich auch im Ausweisungsbescheid
von Patras Bwansi. Auch dort wird explizit auf sein politisches
Engagement abgestellt. Das bewusste Verlassen des ihm aufgezwungenen
Aufenthaltsortes, das Flüchtlingslager Breitenberg im Landkreis Passau
sowie die Verletzung der Residenzpflicht dienen auch hier der
Kriminalisierung und Rechtfertigung einer Abschiebung. Zusätzlich wird,
wie in vielen anderen Repressionsfällen auch, auf die nicht
ausreichende, schwammig formulierte und höchst umstrittene
Mitwirkungspflicht durch Refugees wie Patras Bwansi hingewiesen.
Der Refugee-Aktivist Patras Bwansi aus Uganda lebt seit Oktober 2012
u.a. im Protest Camp am Oranienplatz in Berlin. Sein Asylantrag wurde
im März 2012 abgelehnt. Am 21.02.2013 wurde ihm persönlich sein
Ausweisungsbescheid mit sofortiger Vollziehbarkeit ausgehändigt. Nun ist
er unmittelbar von der Inhaftierung und darauf folgender Abschiebung
bedroht. Eine Amtshilfe von Repressionsbehörden Berlins ist zu erwarten.
Patras Bwansi hat sich schon lange entschieden, an die
Öffentlichkeit zu gehen und gegen die angedrohte Abschiebung zu kämpfen.
Daher verweigert er seit Mitte 2012 öffentlich seine Mitwirkungspflicht
zur Beschaffung von Abschiebedokumenten und parallel dazu die
Verlängerung des Status der Duldung (= Aussetzung der Abschiebung).
Er bekräftigt: „ Ich akzeptiere nicht, dass mir dieser Status
aufgezwungen wird, da eine Duldung meine Menschenrechte und
Menschenwürde verletzt. Geflüchteten im Duldungs-Status werden jegliche
Grund- und Menschenrechte entzogen. Sie müssen unter unmenschlichen
Bedingungen in abgeschiedenen Lagern leben. Sie dürfen ihren Landkreis
nicht verlassen, sie dürfen nicht arbeiten, sie haben keinen Zugang zu
sozialer, medizinischer und städtischer Infrastruktur. Die Duldung
bringt einen hohen psychologischen Druck mit sich, da der Tag der
Abschiebung ungewiss ist: heute, morgen, in einem Jahr oder in 10
Jahren?!“
„Meine Forderung lautet: dauerhafter Aufenthaltsstatus als elementares Recht!“
Politisches und gesellschaftliches Engagement von Flüchtlingen sind keine Verbrechen!
Wir, die Unterzeichner_innen dieser Petition, fordern die sofortige
Aufhebung des politisch motivierten Ausweisungsbescheides der
Ausländerbehörde Passau gegen den Flüchtlingsaktivisten Patras Bwansi.
Gesellschaftliche und politische Teilhabe ist für alle hier lebenden
Menschen ebenso wie Bewegungsfreiheit oder freie Wahl des Wohnortes und
-raumes sowie menschenwürdige Lebensbedingungen und Selbstbestimmung
etc. sind ultimative Menschenrechte. Proteste von Geflüchteten gegen die
Verletzung ihrer Menschenrechte sind legitim und müssen egal an welchem
selbstbestimmten Ort gewährleistet und garantiert werden. Deshalb sind
auch alle Strafbefehle wie z.B. wegen des Verstoßes gegen die
Residenzpflicht generell und speziell im Zusammenhang mit den
Refugeeprotesten mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Abschreckungs- und Einschüchterungsstrategien durch die
Kriminalisierung des Engagements von protestierenden Geflüchteten über
die Stimmungsmache mit Hilfe der Konstruktion einer angeblichen
"Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sind nicht
hinnehmbar. Sie dienen lediglich der Erzeugung eines bedingungslosen
Gehorsams, der Unterordnung unter und Akzeptanz von rassistischen und
sozial ausgrenzenden Sondergesetzen und -regelungen durch Geflüchtete
sowie zur Einschränkung ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch
die Androhung von Repression und Abschiebung. Zu dem bereiten sie den
Nährboden für die Hetze von Nazis und Rassist_innen gegen Menschen wegen
ihrer vermeintlichen Herkunft, Religion, Lebensweise oder dem sozialen
Status. Politisch, ideologisch und/oder wahltaktisch motiviert auf den
breit in der Mitte der Gesellschaft vorhandenen Rassismus und
Sozialchauvinismus zu setzen sowie Ängste und Vorurteile zu schüren, um
Repressionen, Sanktionen und Abschiebungen öffentlich rechtfertigen und
legitimieren zu können, ist nicht nur verantwortungslos sondern äußerst
gefährlich. Hier sind jetzt die Landesregierung Bayern und das
Landratsamt Passau aufgefordert, ihre eigene repressive Asyl- und
Flüchtlingspolitik zu beenden sowie ihrer Verantwortung betreffs der
Ausländerbehörde Passau nachzukommen, um eine drohende Abschiebung von
Patras Bwansi abzuwenden.
Skandalöse Aschiebebegründung und Gefahr der Abschiebehaft
Die Tatsache, dass Patras Bwansi (bekannt als Patrick) als eine der
zentralen und regelmäßig medial in Erscheinung tretenden Figuren der
Flüchtlingsproteste einen Ausweisungbescheid bekommt, lässt nur die
Vermutung zu, dass seine unverzüglich zu vollziehende Abschiebung
politisch motiviert ist!
Auf den acht Seiten der Verfügung ist viel von Gefahren für „die
Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland“ die Rede –
Gefahren, die allein daraus erwachsen sollen, dass die Behörden die
AusländerInnen nicht mehr vollständig unter Kontrolle haben.
In dem Ausweisungsbescheid steht u.a. zur Begründung: „Mit der
Ausweisungsverfügung soll auch eine abschreckende Wirkung auf andere
Ausländer erzielt werden. Es soll anderen Ausländern unmissverständlich
klar gemacht werden, dass im Falle des Untertauchens mit anschließendem
illegalem Aufenthalt seitens der Ausländerbehörden unverzüglich
aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt werden. Im vorliegenden Fall
lässt sich die abschreckende Wirkung nur durch eine sofort vollziehbare
Maßnahme erreichen“
Das Ausländeramt will ein Exempel statuieren – und macht keinen Hehl daraus.
Aus Sicht des Berliner Migrationsrechtlers Volker Gerloff ist die
Ausweisung in dieser Form rechtswidrig. In der Regel erfolge im Falle
des „Untertauchens“ eine Ausschreibung zur Festnahme. Ausgewiesen werden
Ausländer eher nach handfesten strafrechtlichen Verurteilungen. Gegen
den ugandischen Aktivisten liegt jedoch keine einzige vor. Eine hier
noch als Begründung dienende Strafverfolgung wurde bereits lange zuvor
gerichtlich zurückgenommen. Gerloff sieht in dem Vorgehen der Passauer
Ausländerbehörde einen »hilflosen Versuch«, das Missfallen gegenüber dem
Flüchtlingsprotest zum Ausdruck zu bringen. »Die Behörde hat offenbar
das Gefühl, dass sie die Teilnahme von Herrn Bwansi am Flüchtlingscamp
nicht untätig hinnehmen kann und greift daher zum letzten Mittel, der
Ausweisung.« (Zitat ND, 02.03.2013)
Er und wir UnterstützerInnen verstehen den Abschiebungsbescheid
gegen Patras Bwansi als offiziellen Angriff auf den bundesweiten Kampf
der Flüchtlings-AktivistInnen für ihre Rechte. Die staatliche Begründung
ist eine unverhohlene Drohung, gerichtet an alle AsylbewerberInnen in
den Lagern, bei Strafe der eigenen Abschiebung nicht dem Beispiel der
protestierenden Geflüchteten zu folgen, selber die Residenzpflicht zu
brechen und den Kampf für ihre Rechte aufzunehmen.
Patras Bwansi: “Für unseren Protest nehme ich das Risiko, abgeschoben zu werden, in Kauf. Jetzt erst recht!”
Soweit wollen wir es aber gar nicht erst kommen lassen! Unterschreibt daher diese dringende Petition und nehmt an der Solidaritätskundgebung für Patras Bwansi am 17. September teil, um sein Engagement zu unterstützen sowie seine Abschiebung zu verhindern!