"An den Forderungen, die wir gestellt haben, haben wir keinen Zweifel. Wir werden unseren Protest solange fortsetzen, bis wir unser Ziel erreicht haben. Die Polizei kann uns mit Kontrollen, Verhaftungen und Einschüchterungen nicht von unserem Widerstand abhalten oder von der Straße fernhalten." Mit diesen Worten schloss einer der Non-Citizens, die sich seit mehreren Tagen auf dem Protestmarsch von Bayreuth nach München befinden, seine Abschlussrede auf der Demonstration in Landshut.
"An den Forderungen, die wir gestellt haben, haben wir keinen Zweifel. Wir werden unseren Protest solange fortsetzen, bis wir unser Ziel erreicht haben. Die Polizei kann uns mit Kontrollen, Verhaftungen und Einschüchterungen nicht von unserem Widerstand abhalten oder von der Straße fernhalten." Mit diesen Worten schloss einer der Non-Citizens, die sich seit mehreren Tagen auf dem Protestmarsch von Bayreuth nach München befinden, seine Abschlussrede auf der Demonstration in Landshut.
Einige Stunden zuvor hatte die Polizei mit über 40 Beamt_innen die Protestmarschteilnehmenden auf halbem Weg nach Landshut in Essenbach eingekesselt und vier Non-Citizens herausgezerrt - der Redner war einer von ihnen. Nachdem sie mit einem Polizeiwagen nach Regenburg abtransportiert und dazu angehalten worden waren, zu „ihrem“ Lager zurückzukehren, fanden die vier eine Möglichkeit, nach Landshut und somit zurück zum Protestmarsch zu fahren und wie geplant an der Demonstration teilzunehmen. Zur gleichen Zeit attakierten über 50 Polizisten die andere Protestmarschgruppe (ca. 25 Menschen) bei Allmannshofen und verletzten dabei einige Teilnehmer_innen, die die Ausweiskontrolle boykottierten.
Die polizeilichen Übergriffe gehören zu einer Reihe von vielen und gehören fast schon zum Alltag derer, die sich gegen die deutsche Asylpolitik wehrend seit dem 20.08.2013 mehr als 200 km gelaufen sind. Sie verstoßen dabei bewusst gegen die Residenzpflicht. Gegen diesen „Rechtsbruch“ geht die Exekutive mit doppelt bis dreimal so vielen Cops wie anwesenden Protestierenden vor. Um die ihnen zugewiesenen Lager verlassen zu dürfen, müssen die Asylsuchenden eine Bescheinigung in der Ausländerbehörde beantragen. Solch ein Schein, wie erst kürzlich auch auf der Website der Non-Citizens veröffentlicht, „berechtigt nicht zur Teilnahme an einem Protestmarsch oder Demonstration und erlischt in diesem Falle!“, d.h. das hierzulande geltende Demonstrationsrecht gilt nicht für Asylsuchende. Dies unterstreicht ein weiteres Mal die Richtigkeit der 2. Stellungnahme der Non-Citizens vom 27.08.2013: „Diese Repressionen geschehen einzig und allein aus dem Grund, dass jene eben nicht zu den Citizens gehören, dass sie nicht im Besitz von Citizen-Papieren sind. Weil sie nicht einmal in dem Rahmen der lächerlichen Artikel der von der BRD mitunterzeichneten UN-Menschenrechte einen Platz finden, denn diese Artikel der Menschenrechte gehören angesichts ihrer Umsetzung lediglich jenen Citizens, also den Angehörigen der ersten Klasse, und somit gelten wir offenbar nicht als Menschen. Daher gibt es offensichtlich auch kein gleiches Recht auf freie Meinungsäußerung und politischen Widerstand, die in der „Menschenrechtserklärung”, die in diesem Kontext wie ein Witz klingt, noch in erster Reihe auftauchen“
Die Protestmärsche werden weitergehen, bis sie München am 3. September 2013 erreichen, wo noch am Abend nach der Ankunft eine Demonstration um 18:00 Uhr an der Münchner Freiheit starten wird. Und es gibt viele gute Gründe, diesen Protest zu unterstützen!