Im März 2012 besetzten Linksautonome die Werkskantine der Deutz AG, um dort eine Wohn- und Arbeitsgemeinschaft zu gründen. Beim Prozess machte der Angeklagte deutlich, dass er sich als Opfer eines „Repressionsapparates“ sieht.
„Beim Eintritt des Gerichts zu Beginn der Sitzung, bei der Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen und bei der Verkündung der Urteilsformel erheben sich sämtliche Anwesende von ihren Plätzen“, heißt es in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren. Den einen gilt es als Ausdruck des Respekts vor einer Instanz, die der Wahrheit verpflichtet ist und im Namen des Volks Recht spricht, die anderen halten es für einen alten Zopf. Jedenfalls ist es Pflicht.
Mit einem Verstoß dagegen begann am Mittwoch der Prozess um Hausfriedensbruch gegen Holger M. Zunächst standen manche seiner Sympathisanten in dem Saal, für den besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden waren, erst auf nachdrückliche Aufforderung des Amtsrichters auf. Kurz darauf verlas Holger M. (25, Name geändert) einen Antrag gegen das „groteske Ritual des Sich-Erhebens“, das Ausdruck für ein System des Zwangs, der Gewalt und der Unterdrückung sei. Mit den Worten „Das ist eine jahrhundertealte Gepflogenheit“ lehnte der Richter diesen wie auch die zahlreichen anderen Anträge ab; sie zu stellen hielt der Staatsanwalt für „Prozessverschleppung“, wenn er sie nicht gar mit Wörtern wie „Unsinn“ und „hirnrissig“ abtat. Zwischendurch heizte sich die Stimmung derart auf, dass der Richter nach einem weiteren Zwischenruf einen Mann von Wachtmeistern aus dem Saal führen ließ. Mühsam zerrten und schleiften diese ihn weg, weil er den Kraftlosen mimte.
Ausführlicher Vortrag über „Herrschaftsverhältnisse“
Holger M. soll zu den rund 20 Leuten gehören, die in der Nacht zum 3. März 2012 die ehemalige Werkskantine der Deutz AG in Mülheim besetzt hatten, wo sie ein Wohn- und Arbeitskollektiv gründen wollten. Nachdem die Polizei angerückt war, verließen die Besetzer das Gebäude; sie wurden kontrolliert und ihre Personalien festgehalten. Ein Vertreter der Deutz AG stellte Strafantrag. Gegen den Strafbefehl legte Holger M. Einspruch ein, daher kam es zur Verhandlung. Er versteht sich als Opfer eines „politischen Prozesses“ und nutzte ihn zu Statements in Form von Begründungen seiner Anträge; den Richter lehnte er als befangen ab. Ausführlich sprach der Angeklagte über „Herrschaftsverhältnisse“, den auf Einschüchterung angelegten „Repressionsapparat“, den Kapitalismus als gnadenloses, sich alle und alles unterwerfendes Ausbeutungssystem und den fragwürdigen „Volkswillen“, mit dem er nichts zu tun habe. Er beantragte überdies, Oberbürgermeister Jürgen Roters als Zeuge dafür zu laden, dass die „Wohnraumpolitik“ der Stadt „ein Akt der Gewalt“ sei. Zum Anklagevorwurf nahm er keine Stellung.
Nach der Zeugenaussage von drei Polizisten, die kaum Belastendes vorbringen konnten, stellte sich heraus, dass das Datum des Strafantrags fehlte. Es ist entscheidend für dessen Gültigkeit. Nach Beweisanträgen von Holger M. unterbrach der Richter die Sitzung endgültig. Wenn sie am 28, August fortgesetzt wird, sollen weitere Polizisten und ein Vertreter der Deutz AG gehört werden.