Keinen Raum für einen Vortrag.
Dieser Vorgang ist ungewöhnlich: Der Freiburger Verein Café Palestine hat eine Feststellungsklage gegen die Albert-Ludwigs-Universität eingereicht. Die Vermietung eines Raumes der Uni war dem Verein nach einer Überprüfung nicht gewährt worden. Und so wird denn nun am 3. Mai verhandelt, was am 11. Dezember vergangenen Jahres nicht wie beantragt hatte stattfinden können.
Café Palestine hatte für den Abend des 11. Dezember einen Vortrag geplant: Der französische Chirurg Christophe Oberlin von der Faculté Denis Diderot in Paris war eingeladen für einen Vortrag über plastische Chirurgie in Gaza. Der sollte, so der Wunsch der Veranstalter, an der Uni stattfinden. Im Juli 2012 wurde der Antrag an die Verwaltung gestellt. Im September erhielt der Verein eine Absage.
Hintergrund: Regierungsdirektor Willaredt habe, so heißt es in einer Presseerklärung von Café Palestine, nach einer inhaltlichen Prüfung mitgeteilt, dass für die geplante Veranstaltung keine Räume an der Uni zur Verfügung gestellt werden können. Café Palestine fasste nach und wollte genaueres zu dieser Prüfung erfahren, in einem Schreiben zwei Wochen später kam die Erklärung: Aus Gründen der Neutralität könne keine Überlassung von universitätseigenen Räumen und Flächen an politische Parteien und Vereinigungen erfolgen.
Auf diese Mitteilung hin führte der Verein aus, er sei weder politische Partei noch politische Vereinigung, sondern vielmehr ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der sich als Forum für Kultur, Politik und Gesellschaft im Nahen und Mittleren Osten verstehe. Offenbar jedoch recherchierte man von Seiten der Uni weiter. Ein namhafter Historiker, so ist aus dem Umfeld von Café Palestine zu erfahren, unterstützte Walter Willaredt zu ungunsten des Vereins. Der empört sich in der Pressemitteilung: "Durch einseitige "Recherche" einzelner Mitarbeiter der Universität wurden haltlose und diffamierende Unterstellungen gegen Café Palestine und seine ReferentInnen erhoben." Unter anderem wurde dem Verein vorgeworfen, bei den Veranstaltung werde zu Verfassungsbruch und Rechtsbruch aufgerufen.
Mit den Unterstellungen sei der Ruf der Veranstalter geschädigt und das Recht auf freie Meinungsäußerung missachtet worden, so der Vorwurf. Im übrigen werde etwa der Deutsch-Israelischen-Gesellschaft regelmäßig ermöglicht, Veranstaltungen in der Uni abzuhalten. Das heißt: "Politische Hintergründe und die sogenannte Neutralität können keine Ausschlusskriterien sein." Die Uni möchte sich zur Sache nicht äußern: Man sei in einem schwebenden Verfahren. Das wird vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Dort hatte man 2010 zu Gunsten von Café Palestine entschieden, als der Verein gegen die Stadt antrat: Damals ging es um das Verbot der "Nakba"-Ausstellung – über Flucht und Vertreibung der Palästinenser.