Uetersen. Auf das Wohnhaus und das Auto von Ingo Stawitz, der bei der Kommunalwahl für die NPD kandidiert, ist in der Nacht zum Sonntag ein Farbanschlag verübt worden. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Im Internet wird die Tat bereits von einer Gruppe, die sich „Indymedia“ (linksunten. indymedia.org) nennt, kommentiert. Demnach ist Stawitz direktes Ziel von Aktionen der DIY-Kampagne. Weiter heißt es auf der Plattform: „Gerade als NPD-Landesvorsitzender in Schleswig Holstein ist Ingo Stawitz nicht vor den Aktionen der DIY-Kampagne gefeit. In der Nacht wurde sein Wohnhaus, sowie sein Auto inklusive Auffahrt mit lila Farbe eingefärbt. Stawitz, welcher eine Ausbildung als Tiefdruckfarbretuscheur absolvierte, wird besondere Freude daran haben, wieder in seinem gelernten Beruf tätig zu werden, um die Farbe des nächtlichen Spektakels weg zu retuschieren. Mit Genugtuung wünschen wir ihm dabei viel Freude.“
Seit längerem gehört Stawitz dem Führungskreis der schleswig-holsteinischen NPD an und trat in hoher Listenposition für diese zu diversen Wahlen an. Nach einer Zeit als stellvertretender Landesvorsitzender beerbte er im Mai 2012 Jens Lütke als Landesvorsitzenden. Stawitz gilt als Holocaust-Leugner, nachdem er 2005 der Berliner Zeitung gesagt hatte: „Ich kenne Leichenberge nur aus Dresden“ und behauptete, dass diese „in den alliierten Filmen nach Kriegsende als die von Auschwitz präsentiert“ worden seien.
2007 wurde Stawitz wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vom Landgericht Itzehoe zu einer Geldstrafe verurteilt. Anfang 2005 hielt ein ARD-Kamerateam fest, wie Stawitz während einer NPD-Veranstaltung gewalttätig wurde. Antifaschistische Gegendemonstranten hatten das Gebäude des Tagungsortes zuvor mit Flaschen und Steinen beworfen. Gezeigt wurde damals, wie Stawitz Steine auf die Demonstranten warf und wie diese von den NPD-Angehörigen mit als Schlagwaffen verwendeten Stühlen verfolgt wurden. Der Fernsehbericht hielt auch fest, wie Stawitz zusammen mit drei anderen NPD-Funktionären eine am Boden liegende wehrlose Frau mit Fußtritten traktierte. Zunächst war Stawitz daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe war später in eine Geldstrafe umgewandelt worden, nachdem Stawitz die Tat zugegeben hatte.
Klaus Plath