Aufruf zur Kundgebung am 17. April zum Gedenken an die Ermordeten des NSU

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Am Mittwoch, den 17. April beginnt der Prozess gegen fünf Mittäter_innen der NSU-Mordserie. Die Medien stellen diesen Prozess immer mehr in den Mittelpunkt ihrer Berichterstattung und suggerieren der Öffentlichkeit, dass damit alle offenen Fragen hinsichtlich der NSU-Mordserie beantworten werden können. Doch das Kapitel NSU ist noch lange nicht abgeschlossen.

 

Wir erachten diesen Prozess als einen Scheinprozess! Denn offene Fragen bestehen nicht nur im Zusammenhang mit bekennenden Rassist_innen. Auch die politisch Verantwortlichen und staatlichen Institutionen sind den Angehörigen der Opfer unzählige Antworten schuldig und können sich durch den Prozess nicht aus der Verantwortung ziehen.

 

Nach mehr als einem Jahrzehnt müssen die politisch Verantwortlichen zugeben, dass hinter den Bombenanschlägen und der Ermordung von neun Menschen eine rassistische Motivation besteht. Unterstützt bzw. ermöglicht wurden jene Taten durch das Wegschauen, die Verschleierung und die falsche Spurensetzung von den sogenannten Sicherheitsbehörden, politisch Verantwortlichen, Medien aber auch der Zivilgesellschaft. Die Gefahr von rechts wurde kontinuierlich verharmlost und Neonazis strukturell und finanziell von staatlichen Institutionen unterstützt. Die vorhandenen rassistischen Denkmuster innerhalb dieser Institutionen und der Gesellschaft haben eine rechtzeitige Aufklärung verhindert.

 

Für uns steht fest, dass staatliche Organe eine (Mit-)Verantwortung, gar eine (Mit-)Schuld an den NSU-Morden und an der politischen Stimmung in Deutschland tragen. Die Verstrickungen von Polizei und Verfassungsschutz sowie die Kriminalisierung und Schikanierung der Opfer und ihrer Angehörigen, verdeutlichen den institutionellen Rassismus in Deutschland. Der in der Medienöffentlichkeit verwendete Begriff “Döner-Morde” verhöhnte die Mordopfer, entmenschlicht sie und bagatellisiert die Morde. Ausgerechnet die Medien, die diesen Begriff auf ihrer Titelseite platziert haben, sitzen jetzt im Gerichtssaal in der ersten Reihe, während nicht-deutschsprachige Medien im Gerichtssaal unerwünscht sind. Die Benennung der eingesetzten Sonderkommission für die Ermittlung der Mordserie als „SoKo Bosporus“ verdeutlicht den Rassismus innerhalb staatlicher Institutionen. So wird Zudem der Eindruck erweckt, als handele es sich um Taten, die”fernab” bzw. “außerhalb” der hiesigen Gesellschaft stattfanden.

 

Für Antirassist_innen und Antifaschist_innen steht jedoch fest: Rassismus in Deutschland ist kein Randphänomen, das am so genannten “rechten Rand” der Gesellschaft anzusiedeln ist. Rassismus ist tief in der gesamten Gesellschaft verankert und hat Struktur sowie Methode. Die staatlichen Institutionen verkennen dies. Damit solche Morde, sowie die Kriminalisierung und Schikane durch staatliche Institutionen gegenüber rassisfizierten Menschen endlich ein Ende nehmen, müssen wir selber Druck machen.