»Wir wollen die Zelle nicht strangulieren«

Demo nach Zelle-Urteil
Erstveröffentlicht: 
22.03.2013

SIGMARINGEN/REUTLINGEN. Weiterer Rückschlag für die »Zelle«: Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Klage des Vereins gegen die Stadt Reutlingen abgewiesen, gleichzeitig aber die Möglichkeit der Berufung zugelassen. Damit bleibt die amtliche Verfügung der Stadt wirksam, wonach die Jugendeinrichtung entgegen der bisher geübten Praxis für den Getränkeausschank zukünftig eine Gaststättenlizenz vorweisen soll.


Laut, aber friedlich: Zelle-Aktivisten protestierten gestern Abend gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss. GEA-FOTO: PACHER Laut, aber friedlich: Zelle-Aktivisten protestierten gestern Abend gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss. GEA-FOTO: PACHER Für die Stadt Reutlingen erklärte Pressesprecher Wolfgang Löffler, das Urteil sei »erwartungsgemäß ausgefallen«. Die Rechtsposition der Stadt Reutlingen sei gestärkt worden. »Jetzt wird sich weisen, ob dieses Urteil rechtskräftig wird oder ob die Zelle dieses juristische Rad weiterdrehen will.«

Die Stadt sei »weiterhin« zu konstruktiven Gesprächen bereit. »Wir haben nie gesagt, dass wir die Zelle strangulieren wollen«, so Löffler. Vielmehr gehe es darum, klare Verantwortlichkeiten – etwa für den Thekendienst – herzustellen und auf die Einhaltung bestimmter Regeln zu pochen.

Die Zelle will sich noch nicht geschlagen geben. Man werde in Berufung gehen, kündigte der Rechtsbeistand des Vereins, Axel Oswald, an. Dass dieses Rechtsmittel zugelassen worden sei, zeige, »dass das Verwaltungsgericht da offenbar eine grundsätzliche Rechtsfrage zu klären sieht«. Allerdings habe den Richtern »wohl etwas der Mut gefehlt, von der eher konservativ-administrativen Entscheidung abzuweichen« und im Sinne der Zelle zu entscheiden, sagte er.

Über die Gründe für die Abweisung der Klage durch die erste Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richter Otto-Paul Bitzer kann derzeit nur spekuliert werden. Wie bei solchen Verfahren üblich, hat das Gericht zunächst nur einen Tenor verkündet. Bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, dürften noch Wochen oder Monate ins Land ziehen. Wie es scheint, ist es der Zelle nicht gelungen, stichhaltig genug zu begründen, warum sie zur Aufrechterhaltung selbstverwalteter Jugendarbeit einen Getränkeausschank mit gaststättenüblichen Preisen braucht, sich aber gegen die Beantragung einer Gaststättenkonzession stemmt.

Zelle-Vorsitzender Simon Bauer und Rechtsanwalt Axel Oswald hatten bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Sigmaringen betont, dass die Zelle keinerlei Gewinnerzielungsabsicht verfolge und folglich auch nicht als Gewerbebetrieb anzusehen sei. Mit den erzielten Überschüssen aus dem Getränkeverkauf werde direkt die inhaltliche Arbeit des Vereins als anerkannter Träger der außerschulischen Jugendbildung finanziert. Die städtischen Zuschüsse reichten dafür bei Weitem nicht aus. (GEA)