Mildere Strafe für prügelnden Polizisten

"Sie dürfen nicht das abbekommen, was andere, die vielleicht noch schlimmer waren, nicht abbekommen", so lautet die Begründung des Richters. Er hat eine Haftstrafe für einen gewalttätigen Polizisten in eine Bewährungsstrafe umgewandelt - und erklärt das mit einem anderen milden Urteil.


Es klingt erstmal kurios: Weil der Polizeichef von Rosenheim einen Jugendlichen auf der Wache verprügelt und getreten hat und dafür zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, muss nun auch ein Nürnberger Polizist nicht ins Gefängnis. Der 28-jährige Beamte versetzte im Dezember 2011 einem gefesselten Mann zwei Faustschläge ins Gesicht und wurde dafür zunächst zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

 

In zweiter Instanz milderte das Landgericht Nürnberg nun das Urteil am Montag ab: Elf Monate auf Bewährung, lautet es nun. "Sie dürfen nicht das abbekommen, was andere, die vielleicht noch schlimmer waren, nicht abbekommen", begründete Richter Dieter Seyb das Urteil unter anderem mit dem Verweis auf den Fall in Rosenheim.

 

Für den Polizisten, der gegen die erste Verurteilung in Berufung ging, ist das neue Urteil ein großer Erfolg. Nicht nur, weil er nun nicht ins Gefängnis muss. Er kann voraussichtlich auch weiter als Polizist arbeiten. Wird ein Polizist zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt, verliert er nach dem Beamtenstatusgesetz seine Beamtenrechte, das bedeutet, er darf nicht mehr Dienst tun und verliert zudem seine Pensionsansprüche.

Im ersten Verfahren hatte der Polizist alle Vorwürfe abgestritten, ein Kollege hatte jedoch bezeugt, dass er den jungen Mann, der mit Handschellen gefesselt von zwei anderen Beamten auf eine Motorhaube gedrückt worden war, zweimal ins Gesicht geschlagen hatte. Am Montag nun räumte der 28-Jährige alles ein. Er entschuldigte sich mit Handschlag bei dem Opfer, das damals laut geworden sein soll und dessen Personalien deswegen festgestellt werden sollten. "Es tut mir leid, das war ein Riesenfehler, eine Riesendummheit", sagte der Polizist zu dem Mann. Der hatte damals Nasenbluten bekommen, bleibende Schäden trug er aber nicht davon.

Er könne sich im Nachhinein nicht erklären, warum er zugeschlagen habe, sagte der Polizist vor Gericht. "So was passiert nicht mehr, ganz sicher." Seit April 2012 ist er vom Dienst suspendiert. Nun verspüre er eine gewisse Existenzangst, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben könne, sagte sein Verteidiger. Er plädierte für eine Bewährungsstrafe von neun Monaten.

 

Staatsanwalt Bernd Zuber forderte eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten - und damit das Ende der Polizistenkarriere. "Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft", sagte er. Polizisten seien hohen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt, sagte Zuber, "genau deswegen ist es wichtig, dass keine rote Linie überschritten wird". Das habe der 28-Jährige aber deutlich getan, als er "völlig unmotiviert und ohne Not" den wehrlosen Mann ins Gesicht geschlagen haben.

Richter Seyb stimmte dem zu und betonte, dass es sich nicht um eine normale Körperverletzung handle, sondern um ein Delikt, "das das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert". Es dürfe nicht sein, dass Bürger, auch wenn sie sich nicht ganz korrekt verhielten, von der Polizei geschlagen würden. Wenn der andere Beamte nicht als einziger die Courage gehabt hätte, gegen seinen Kollegen auszusagen "dann wäre diese Sache hier falsch ausgegangen". Schließlich verlasse sich auch die Justiz darauf, dass die Polizei korrekt arbeite.

Und naturgemäß genieße ein Polizeibeamten einen gewissen Vertrauensvorschuss. "Leute wie Sie erschüttern dieses Vertrauen ganz erheblich", sagte Seyb. Trotz allem sei es nicht angemessen, dem Polizisten wegen dieses ersten Fehlverhaltens die Existenz zu nehmen. Zumal das Opfer keine bleibenden Schäden davongetragen habe und eben auch die Relation zu anderen Vorfällen gewahrt bleiben müsse.

In Rosenheim war im November der Polizeichef zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er schlug einen angetrunkenen 15-Jährigen auf der Rosenheimer Wiesenwache derart heftig, dass diesem die Lippe aufplatzte und ein Schneidezahn abbrach. Der Beamte legte Berufung ein. Zuletzt waren immer wieder Übergriffe von Polizeibeamten bekannt geworden.

 

Innenminister Joachim Herrmann sprach im SZ-Interview vom Montag von 151 Anzeigen im vergangenen Jahr. Das bedeute einen leichten Anstieg. Herrmann verlagerte die zwei Dienststellen, die sich um die Aufklärung solcher Vorwürfe kümmern, von den Präsidien in München und Nürnberg ans Landeskriminalamt.