HH: 129b-Prozess geht zuende | Demo 09.02.

Freiheit für Ali Ihsan!

Der 27. + 28. Prozesstag im § 129 b Prozess gegen Ali Ihsan Kitay

OLG Hamburg sieht Chemiewaffeneinsatz der türkischen Armee im Jahr 1999 als erwiesen an – Plädoyer der Bundesanwaltschaft (BAW) sieht TAK jenseits der Sachlage als Teil der PKK und fordert 3 Jahre und 6 Monate Haft. Am 7. und 8. Februar wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten und Ali Ihsan Kitay die Möglichkeit haben, zum Abschluss des Prozesses Stellung zu nehmen. Das Urteil wird voraussichtlich am 13. Februar verkündet. 

 

 Am Montag, den 13. August 2012, hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Verfahren gegen den kurdischen Politiker und Aktivisten Ali Ihsan Kitay begonnen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem 47 jährigen Kurden vor, dass er als Kader der PKK in den Jahren 2007 und 2008 die Region Hamburg geleitet haben soll. Straftaten in Deutschland werden ihm wie auch weiteren 5 gemäß § 129 b StGB angeklagten Kurden nicht vorgeworfen.

Chemiewaffeneinsatz erwiesen

Am Montag, den 28.01. und Dienstag den 29.01. fanden der 27. und 28. Prozesstag statt. Die Verteidigung beantragte die Ansicht von Fernsehausschnitten, in denen u.a. ein Chemiewaffeneinsatz im Mai 1999 unter dem Befehl des jetzigen Generalstabschefs Necdet Özel und die anhaltende systematische Folterpraxis von Sicherheitskräften thematisiert wurden. Die 5 RichterInnen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg lehnten die Anhörung von weiteren Sachverständigen zu diesen Themen ab, da sie den Einsatz von Chemiewaffen in dem betreffenden Fall als erwiesen ansehen. Auch die systematische, anhaltende und in den letzten Jahren erneut zunehmende Anwendung von Folter und Begehung von Menschenrechtsverletzungen sowie Kriegsverbrechen durch Militär und Sicherheitskräfte, die seitens der Verteidigung ausführlich geschildert wurde, sehen die RichterInnen als erwiesen an. All dies werde sich im Urteil strafmildernd auswirken.
 
Berichte über weitere Chemiewaffeneinsätze in den Jahren 2009, 2011 und 2012 könnten der Realität entsprechen, so das OLG – dies müsse aber nicht von einem Sachverständigen geklärt werden, da es für diesen Prozess nicht relevant wäre, da Ali Ihsan Kitay für einen Tatzeitraum 2007-2008 angeklagt sei. Bei dem vom OLG Hamburg als erwiesen angesehenen Chemiewaffeneinsatz im Mai 1999, von dem Videoaufzeichnungen aus Armeekreisen gezeigt wurden, starben 19 Guerillas der PKK. Anhand der Video und Funkaufzeichnungen wurde deutlich, dass der heutige Generalstabschef Necdet Özel selbst den Befehl zum Einsatz des Giftgases gab und Soldaten noch einen Tag später ihm gegenüber per Funk bei der Bergung der Leichen von Resten des Gases und eigenen Vergiftungserscheinungen sprachen.

 

Ali Ihsan Kitay gab eine politische Erklärung ab – dass er den Widerstand gegen anhaltendes Unrecht in Einklang mit den Einschätzungen z.B. der BDP und Menschenrechtsorganisationen – für legitim hält. Nicht nachvollziehen kann er demgegenüber die Bezeichnung der TAK als Unterorganisation der PKK seitens der BAW, da die Organisationen völlig unterschiedliche Ziele verfolgen.

 

Das Plädoyer der BAW – Kitay beging keine konkrete Straftat – Wir fordern 3 Jahre und 6 Monate Haft

Am Nachmittag des 27. Prozesstages und am 28. Prozesstag hielten zwei Vertreterinnen der BAW ihr Plädoyer und bezeichneten den Prozess als Pilotverfahren. Im Wesentlichen wiederholten sie dabei die Anklageschrift ohne auf wesentliche Erkenntnisse aus dem Prozessverlauf einzugehen. Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und die Analyse des Vorgehens der türkischen Regierung sowie des Militärs in Bezug auf die kurdische Frage blendeten die Vertreterinnen der BAW dabei weitgehend aus. Auch Hintergründe des Konflikts, systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung sowie das Erörtern von Ursache-Wirkungsverhältnissen spielten in ihren Ausführungen keine Rolle.

 

Konkrete Straftaten werden Ali Ihsan Kitay weiterhin nicht vorgeworfen. Er wäre der Gebietsverantwortliche für die Region Norddeutschland gewesen. In dieser Funktion habe Kitay Demonstrationen organisiert, Spenden gesammelt, Treffen einberufen, einen Grillwagen von Kiel nach Hamburg beordert und immer wieder Streit geschlichtet. Um dies zu beweisen wurden im Plädoyer erneut Telefongespräche zitiert. Auch an der Organisation des Newrozfestes, dass als Weltkulturerbe anerkannt ist, habe er mitgewirkt. Strafmildernd wirke sich die in den 20 Jahren Gefängnis in der Türkei von Ali Ihsan Kitay erlittene Folter sowie die Unterdrückung der kurdischen Kultur und Bevölkerung in der Türkei aus. Auf dieser Grundlage fordert die BAW 3 Jahre und 6 Monate Haft.

 

Die Vertreterinnen der BAW sehen als erwiesen an, dass das Hauptziel der Volksverteidigungskräfte HPG (der Guerilla der PKK) sei, Mord und Totschlag zu begehen. Die PKK sei mit dem Kongra Gel, KADEK und KCK (Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans) gleichzusetzen – und die HPG Teil dieser Organisation. Die PKK sei eine terroristische Vereinigung im Ausland. Dass die seitens der BAW im Plädoyer zitierten Dokumente fast sämtlich einseitige Waffenstillstands-erklärungen und Friedensbekundungen, der von ihr fälschlicher Weise gleichgesetzten Organisationen waren, interessierte die Bundesanwaltschaft wenig. Auch die völkerrechtliche Komponente der lang anhaltenden militärischen Auseinandersetzung zwischen dem türkischen Militär und der PKK wurden nur am Rande erwähnt. Den seit langen Jahren mit Unterbrechungen anhaltende Dialog zwischen VertreterInnen der Regierung mit Abdullah Öcalan ignoriert die BAW vollkommen. Dass internationale Konflikte nur durch einen Dialog der beteiligten Akteure (z.b. Südafrika, Nordirland, EL Salvador) in Richtung einer Lösung entwickelt werden können, scheint jenseits des gedanklichen Horizonts der Bundesanwaltschaft zu liegen.

 

Stattdessen wertet die BAW militärische Gefechte oder im Rahmen der Selbstverteidigung und zum Schutz der Bevölkerung im Rahmen von Gefechten oder als Reaktion auf Angriffe von Polizei oder Militär auf die Zivilbevölkerung durchgeführte Angriffe auf Einrichtungen militärischer und polizeilicher Einheiten und Gebäude sämtlich als terroristische Anschläge. Deshalb sei Mord und Totschlag das Hauptziel der Organisation. Die Orientierung auf föderalistische Systeme in den kurdischen Provinzen der Türkei, Iraks, Irans und Syriens, missdeutet die BAW weiterhin als Orientierung auf ein staatsähnliches Gebilde. Die PKK sei eine terroristische Organisation im Ausland und besonders gefährlich und schlagkräftig. Auf die politischen Zielsetzungen der PKK gingen die Vertreterinnen der BAW nicht ein. Die PKK stünde auf der EU Terrorliste, deshalb sei erwiesen, dass sie auch terroristische Ziele habe. Dass die EU Terrorliste von einem geheimen Gremium ohne demokratische Legitimation, meist auf unhinterfragte Geheimdienstinformationen basierend, zusammengestellt wird, erwähnte die BAW nicht.

Wenig Sachverstand und ideologische Verblendung – „Die TAK hat eine organisatorische Anbindung an die PKK und die KPD“?

Zudem bezeichnet die Vertreterin der BAW auch weiterhin die Freiheitsfalken TAK als eine Unterorganisation der PKK. Dies habe der für dieses Thema zuständige Beamte des BKA im Prozess dargelegt. Dieser hatte allerdings vermeintliche Anschläge und Bekennungen der TAK lediglich im Internet aus unhinterfragten Quellen recherchiert und letztendlich ausgesagt, dass es ausschließlich Indizien gebe, dass „die TAK eventuell eine Unterorganisation der PKK sein könne“.

 

Bewiesen werden könne die Theorie von der Unterorganisation auch dadurch, dass die TAK positiven Bezug auf Abdullah Öcalan und die revolutionäre kurdische Jugend nehme. Dies könne sich keine Organisation in der Türkei leisten, ohne von der PKK/KCK bestraft zu werden, so die Bundesanwältin, ohne eine Grundlage für derartige Ressentiments nennen zu können. Die PKK habe schließlich einen Alleinvertretungsanspruch, so die Bundesanwältin weiter. Dass die PKK sich seit Jahren von der Politik und den Anschlägen der TAK, bei denen immer wieder ZivilistInnen zu schaden kommen, entschieden distanziert und gerade dies kritisiert – und die TAK die PKK als zu friedlich bezeichnet, sei lediglich Taktik.

 

Die PKK sei terroristisch, da die TAK auch Anschläge auf Zivilisten begehe und einen ähnlichen Platz in der Organisation einnehme wie die Guerillaeinheiten der HPG. Sämtliche NahostexpertInnen sind da anderer Meinung und bescheinigen, dass die PKK und die TAK zwei unterschiedliche Organisation sind, da sie verschiedene politische Ziele verfolgen und die HPG in einer militärischen Auseinandersetzung mit der türkischen Armee befindet und darauf orientiert, dass dabei keine Zivilisten zu schaden kommen. Wikileaks hat zudem in den Global Intelligence Files, die unter http://wikileaks.org/gifiles/docs/1826523_insight-turkey-tak-pkk-relations-.html zu finden sind, eine Email von Stratfor veröffentlicht in der eine Quelle aus dem Nordirak zitiert wird, die bescheinigt, dass: „die Mitglieder der TAK sich 2004 aufgrund von Streitigkeiten über die Mittel der Auseinandersetzung von der PKK getrennt und das Kandilgebirge verlassen haben.“ Diese Quelle beschreibt weiter, dass die Führung der PKK unglücklich über die Anschläge der TAK ist, da auch Zivilisten angegriffen werden und somit die Möglichkeiten eines Friedensdialogs behindert wird. Das Vorgehen der TAK habe eher Ähnlichkeit mit den Vorgehensweisen des Militärs und des Tiefen Staates – deshalb könne eher eine Verknüpfung in diese Richtung bestehen, so die Quelle.


(Strategic Forecasting, Inc – abgekürzt Stratfor – ist eine 1996 gegründete, privatwirtschaftlich betriebene Firma, die Analysen, Berichte und Zukunftsprojektionen zur Geopolitik anbietet. Meist sind die außenpolitischen Spielräume der Vereinigten Staaten im Fokus der Untersuchungen. Für Projektionen und Szenarien werden aber auch die internationalen Ausgangslagen und Interessen berücksichtigt und analysiert. Das US-Magazin Barron’s bezeichnete Stratfor aufgrund seiner nachrichtendienstlichen Eigenschaften 2010 als „Schatten-CIA“.)


In der Äußerung mit freudschem Versprecher „Es ist unbestreitbar, dass die TAK eine organisatorische Anbindung an die KPD hat,“ zeigte sich das ganze Dilemma der vorurteilsbeladenen und inkonsistenten Argumentation der BAW. „Sie Widersprechen sich ständig selbst – Selbst bei Aktenzeichen XY ungelöst werden Feindbilder und Vorurteile besser begründet – so eine respektlose Herangehensweise ist unmenschlich,“ kommentierten ZuschauerInnen die „Beweisführung“ im Plädoyer.

Freilassung von Ali Ihsan Kitay gefordert

Das Bündnis Freiheit für Ali Ihsan fordert die sofortige Freilassung von Ali Ihsan Kitay und sämtlichen politischen Gefangenen. Die Kriminalisierung der kurdischen ExilpolitikerInnen und die unverantwortliche Herangehensweise der Bundesanwaltschaft in diesem Prozess tragen dazu bei, dass politische Hinrichtungen wie die Morde an Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez am 9. Januar in Paris durchgeführt werden können. Wir trauern mit den Familien und der kurdischen Bevölkerung um die in Paris ermordeten revolutionären Frauen. Diese standen für ein respektvolles bewusstes Zusammenleben, Bildung, die Befreiung der Frau und einen Friedensdialog. Sie wurden im Rahmen der Verteilungskriege im Mittleren Osten und einer Vernichtungsstrategie der AKP gegenüber den KurdInnen gezielt hingerichtet.

Deshalb fordern wir jetzt erst recht:


Weg mit dem PKK Verbot! Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Freispruch für Ali Ihsan!
Freiheit für Öcalan – Frieden in Kurdistan!

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Aktion: Demonstration "Freiheit für Ali Ihsan!", SA 09.02.2013, 15:00h, Hamburg Sternschanze

Weitere Infos: Blog des Solibündnisses "Freiheit für Ali Ihsan"