Bereits zum siebten Mal hat der brasilianische Kongress am Mittwoch den 05. Dezember die Abstimmung über den sogenannten Marco Civil (2.126/2011) verschoben.
Der Gesetzesentwurf basiert auf einem Artikel den Ronaldo Lemos, Direktor der juristischen Fakultät der Fundação Getúlio Vargas, am 22. Mai 2007 veröffentlicht hat. In Zusammenarbeit mit dem Justizministerium hat die Stiftung Getúlio Vargas in den darauf folgenden Jahren einen Gesetzesentwurf erarbeitet der seit 2009 auch in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. Im vergangenen Jahr hat Präsidentin Dilma und vier Ministerien den Gesetzesentwurf zur Abstimmung in den Kongress gegeben.
Der Entwurf für das Gesetz beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl für NutzerInnen, Webseiten BetreiberInnen als auch Internet Service Provider (ISP) in Brasilien. Unter anderem wird in dem Gesetzentwurf die Netzneutralität in Brasilien gesetzlich festgesetzt. Das bedeutet, dass die ISP in Brasilien alle Daten im Internet gleich behandeln müssen. Es dürfen also nicht die Daten des einen Anbieter gegenüber dem anderen bevorzugt werden. Weltweit diskutieren Regierungen und Online-Firmen über diese Vorzugsbehandlung von zahlungskräftigen Anbietern von Online-Diensten. Brasilien wäre - neben Chile - eines der wenigen Länder, das diese Frage juristisch für alle Internetdienste definiert.
Neben dem Thema der Netzneutralität wird in dem Gesetzentwurf auch die Privatsphäre der InternetnutzerInnen definiert und der Zugang zum Internet als Bedingung für die Ausübung der BürgerInnenrechte definiert.
Nachdem die Abstimmung diese Woche erneut vertagt wurde bezweifelte der Minister für Kommunikation Paulo Bernardo, dass eine Abstimmung über den Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr zustande kommt. Er verwies unter anderem auf die derzeit in Dubai stattfindende WCIT Konferenz die sich unter anderem auch mit dem Thema Netzneutralität beschäftigt. Viele Entscheidungsträger den Ausgang dieser Konferenz abwarten bevor sie selbst eine Entscheidung treffen.