Göppingen - Äußerlich völlig unbeeindruckt hat ein 20-jähriger Göppinger das Urteil des Amtsrichters entgegengenommen. Der junge Mann ist zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden, weil er im Januar in der Göppinger Marktstraße zusammen mit elf Gleichgesinnten eine nicht angemeldete Demonstration veranstaltet hatte. Anlass der Demonstration war der Neujahrsempfang des Kreisverbands der Partei Die Linke in einem Lokal in der Marktstraße gewesen. Diese Versammlung hatten die Nazis mit ihrem schrillen Aufmarsch stören wollen. Als Teilnehmer des Neujahrsempfangs mit der Polizei drohten, versuchte der 20-Jährige, die Protestaktion per Telefon als Spontandemonstration anzumelden.
Mehrfach vorbestraft
Für Christian Stähle, den Göppinger Stadtrat der Linkspartei, der bei dem Empfang im Januar als Gastgeber auftrat, und die Polizei ist der Verurteilte kein Unbekannter. Der 20-Jährige ist seit seinem 16. Lebensjahr mehrfach wegen schwerer Körperverletzung und inzwischen auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes vorbestraft. Es gehöre inzwischen zu seinem Alltag, den Briefkasten und die Fenster seiner Wohnung von den Aufklebern zu befreien, mit denen ihn die sogenannten Autonomen Nationalisten aus dem rechtsextremen Dunstkreis des Verurteilten regelmäßig piesackten, sagte Stähle. Einen Brandanschlag an der Tür seiner Wohnung und die manipulierten Bremsen an seinem Auto sowie mehrere anonyme Morddrohungen gehen laut Stähle ebenfalls auf das Konto der Göppinger Neonazigruppe. Leider habe die Polizei die Täter nicht überführt und die Ermittlungen seien eingestellt worden, bedauert der Stadtrat.
Bedrohungen unterschiedlicher Qualität hat Stähle in den vergangenen Monaten erdulden müssen. Bedroht hatte er sich auch bei dem Aufmarsch des Häufchens Neonazis im Januar gefühlt. Als die Störer vor dem Lokal so laut wurden, dass der Gastredner nicht sprechen konnte, rief Stähle die Polizei. Auf diese musste die Versammlung länger warten, als es dem Gastgeber lieb war. Als eine Streife schließlich eingetroffen sei, seien die Beamten sehr vorsichtig vorgegangen, so Stähle. Gegenüber dem Gericht sagte einer der beiden Polizisten, er habe kein strafbares Verhalten feststellen können.
Richter widerspricht der Polizei
Das sah der Richter Wolfgang Rometsch allerdings anders. „Es ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, eine Demonstration kurzfristig per Telefon vor Ort anzumelden“, normalerweise gelte eine Frist von mindestens 48 Stunden. Er berief sich in seinem Urteil auf die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch eine spontane Demonstration so früh wie möglich angemeldet werden muss. Der Empfang der Linkspartei sei schon länger bekannt gewesen. Außerdem hätten die Demonstranten ihre Transparente und ein Megafon bereits dabei gehabt, bevor sie zum Telefon gegriffen hätten, sagte Rometsch.
Auf ihrer Homepage hatten die „Autonomen Nationalisten“ das Störmanöver gegen die Linkspartei verteidigt.