Schon der Titel ist faul: “Endlagersuchgesetz”. Denn nur wer sucht, der findet

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BI bringt Licht ins Dunkel

Den offensichtlichen Stillstand in der Debatte um ein "Endlagersuchgesetz" nutzen die Gorleben-Gegner auf ihre Art. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) bringt Licht ins Dunkel und bietet ab sofort auf ihrer Homepage einen besonderen Service: Fakten, Meinungen und Landkarten sollen den Hintergrund der Debatte beleuchten, die bisher allein von den Spitzen der CDU, Grünen und SPD geführt wird.

 

Gorleben wurde zum Beispiel als Endlagerstandort nicht ausgesucht, es wurde “gesetzt”. Der Salzstock war geologisch gesehen “dritte Wahl”, aber der niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) beschloss allen Warnungen zum Trotz, diesen Standort für ein “Nukleares Entsorgungszentrum” zu wählen, betont Wolfgang Ehmke (BI). Über 1,6 Mrd. Euro wurden für den Ausbau des Bergwerks schon ausgegeben, in Sichtweite zu dem Gelände entstand mit der Castor-Halle, eine Pilot-Konditionierungsanlage und dem Fasslager eine nukleare Infrastruktur: "Deshalb glaubt niemand mehr, dass das Endlagersuchgesetz, das bisher zwischen Regierung und den Oppositionsparteien SPD und Grünen ausgehandelt wird, eine Kehrtwende bringt, solange an Gorleben in irgendeiner Form festgehalten wird", so Ehmke.

Die Initiative fordert den Bruch mit dem Gorleben-Gemauschel, den


Rückbau der Anlage und einen Castor-Stopp. Stattdessen müsse eine umfassende Atommülldebatte geführt werden, bevor ein Gesetz wieder vollendete Tatsachen führt, unterstreicht der BI-Vorsitzende Martin Donat. Er listet eine Vielzahl an Kritikpunkten an dem bisherigen Gesetzesentwurf auf. Er schreibt: Unsere Kritik Eine verwaltungsrechtliche Überprüfung, ob eine Entscheidung richtig, sorgfältig und nach Stand von Wissenschaft und Technik getroffen wurde, ist nicht mehr möglich. Künftig wäre nur noch eine Verfassungsklage möglich, die eben die o.g. Dinge nicht mehr überprüft. Konkret: • Das Endlagersuchgesetz soll verabschiedet werden, bevor die wesentlichen Fragen zur Endlagerung (Rückholbarkeit, Bergbarkeit, Behälter- oder Behälterlose Lagerung, geologische Mehrfachbarrieren, usw.) überhaupt öffentlich diskutiert und beantwortet sind. Das Gesetz soll also eine Suche regeln, von der man noch gar nicht weiß, wonach überhaupt gesucht wird.


• In der Präambel gibt das Gesetz zwar vor, den “bestmöglichen” Standort zu suchen, im Paragraphen zur Standortentscheidung kommt diese Formulierung jedoch einfach nicht mehr vor.
• Auf das jeweilige Atomrecht wird nicht mehr Bezug genommen.
• Bisherige Grundlage einer Suche sollen die “Sicherheitsanforderungen” von 2010 sein. Diese sind jedoch überhaupt nicht in Geltung und darüber hinaus über Jahre sukzessive an die in Gorleben vorgefundenen schlechten geologischen Verhältnisse angepasst worden.
• Die letztliche Entscheidung wird auf den deutschen Bundestag übertragen. Diesem lägen als Entscheidungsgrundlage aber nur die Fakten eines neuen “Endlagerinstitutes” vor. Weder diese Entscheidungsgrundlagen, noch der Bundestagsentscheid wären damit verwaltungsrechtlich überprüfbar (ob sorgfältig, richtig, unter Abwägung aller Fakten und nach Stand von Wissenschaft und Technik entschieden wurde).
• Es bliebe nur die Verfassungsklage, mit wenig Aussicht auf Erfolg und ohne die Überprüfung des Verfahrens, auf die es ja letztlich ankommt.
• Realistisch betrachtet käme ein Endlager somit nicht dorthin, wo es am sichersten wäre, sondern dorthin, wo sich die wenigsten Wählerstimmen finden.
• Bei der Standortentscheidung sind “private und öffentliche Interessen” zu berücksichtigen. Eigentlich eine ganz normale und gesetzlich vorgeschriebene Formulierung, in diesem Fall bedeuten diese Interessen jedoch die von den Atomkonzernen und dem Staat in Gorleben (oder später einem anderen Standort) bereits geschaffenen Fakten und investierten Milliarden.
• Dem bzw. der “gewöhnlichen” Bundestagsabgeordneten, die über dieses Gesetz demnächst zu entscheiden haben, sind wenig bis gar keine dieser Hintergrundfakten bekannt.
• Bei der Schaffung eines neuen Bundesinstituts geht es weniger um strukturelle Überlegungen, als vielmehr darum, bestimmte Personen aus dem Spiel zu halten und gegen andere auszutauschen.
• An der Zuständigkeit bestimmter Institutionen, die für das Desaster der Asse mit verantwortlich sind und immer auch auf Gorleben gesetzt haben, wird durch das Gesetz nichts geändert.
• Die Zuständigkeit der Länder, bzw. des Landes, in dem ein Endlager errichtet werden soll, als Genehmigungsbehörde wird kurzerhand auf den Bund übertragen. Somit kann auch auf dieser Ebene eine Überprüfung der Sorgfalt und Richtigkeit des Verfahrens nicht mehr erfolgen.

 

Martin Donat 0160-99 586 652
Wolfgang Ehmke 05863 98 30 76
www.bi-luechow-dannenberg.de

Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow - Dannenberg e.V.
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