Opposition kritisiert offenes Bieterverfahren für 34 000 GBW-Wohnungen – Söder: Mieterschutz vor Gewinnmaximierung
Seit vergangenen Montag ist es sozusagen amtlich: Mit einem Handschlag besiegelten Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia den Abschluss des EU-Verfahrens gegen die 2008 vom Freistaat gerettete Bayerische Landesbank. Ein wichtiger Teil dieser Vorgabe aus Brüssel: Die BayernLB muss ihre Immobilientochter GBW AG verkaufen.
Über die möglichen Umstände dieses verordneten Verkaufes ist derweil daheim in Bayern zwischen Regierung und Opposition ein hitziger Vorwahlkampf entflammt. Die holzschnittartige Kampflinie verläuft dabei irgendwo zwischen den Schlagwörtern Mieterschutz und Gewinnmaximierung. Denn klar scheint auch, dass die EU dem Freistaat verordnet hat, die GBW mit ihren rund 34 000 Wohnungen in Bayern in einem „diskriminierungsfreien Bieterverfahren“ meistbietend zu verkaufen. Gut 4000 der Wohnungen sind in Unterfranken – unter anderem in Würzburg, Kitzingen und im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Damit ist der in den letzten Monaten exklusiv verhandelte Verkauf an ein Konsortium der betroffenen Kommunen wohl endgültig vom Tisch: Mit privaten Investoren werde man kaum mithalten können, glaubt etwa der Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly.
Allerdings waren die Verhandlungen offenbar schon zuvor wegen der sehr unterschiedlichen Interessen der über hundert betroffenen Kommunen ins Stocken geraten: Nur eine Handvoll soll überhaupt ernsthaft interessiert gewesen sein. Nun seien mit München, Nürnberg und Erlangen gar nur noch drei GBW-Städte im Boot, sagte Münchens OB Christian Ude (SPD) den „Nürnberger Nachrichten“.
Die Landtagsopposition ruft deshalb immer lauter nach einem Einstieg des Freistaats bei der GBW: SPD-Mann Ude etwa fordert eine „kommunal-staatliche Lösung“ – ohne konkreter zu werden. Freie Wähler und Grüne haben gar eine Übernahme des gewinnorientierten Immobilienunternehmens durch die für die Kulturförderung zuständige Landesstiftung ins Spiel gebracht.
Ob solche Gedankenspiele rechtlich möglich oder gar politisch sinnvoll wären, ist allerdings eine ganz andere Frage: So ordnet schon Artikel 83 der Bayerischen Verfassung den Wohnungsbau dem „eigenen Wirkungskreis der Gemeinden“ zu. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) beteuert zudem unablässig, dass eine staatliche Übernahme der GBW ein neues EU-Verfahren auslösen würde. Schließlich soll laut EU-Vorgabe wettbewerbsverzerrende Staatshilfe aus der Landesbank in die Staatskasse zurückfließen. Da wäre es wohl in der Tat widersinnig, würde sich der Freistaat diesen Rückfluss indirekt selbst bezahlen.
Die Landtagsopposition wischt solche Einwände jedoch vom Tisch – und wirft Söder pures Gewinnstreben vor: Weil die CSU den Schaden bei der Landesbank minimieren müsse, wolle der Finanzminister „in der Tat aus den Wohnungen so viel herausholen wie möglich“, glaubt Ude. Söder plane „eine Auktion, bei der am Ende der Immobilien-Investor mit dem dicksten Geldbeutel den Zuschlag bekommt“, poltert auch Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger. Und: „Das ist für die betroffenen Mieter der Super-GAU.“ Von Profitstreben könne überhaupt keine Rede sein, hält Söder gegenüber dieser Zeitung dagegen: „Mieterschutz geht für die Staatsregierung vor Gewinnmaximierung.“ Der Freistaat werde deshalb eine erweiterte „Sozialcharta“ zum Schutz der Mieter zum Gegenstand der Verkaufsverhandlungen machen.
Eine solche Klausel könne die einzelnen Mieter etwa bei einem Weiterverkauf der Wohnung nicht ausreichend schützen, warnen Landtagsopposition und auch der Mieterbund Bayern. Sie fordern deshalb zumindest Zusatzmietverträge für jeden einzelnen GBW-Mieter, die etwa Luxussanierungen ausschließen oder langjährigen Mietern ein lebenslanges Wohnrecht garantierten. Söders „Charta“, kritisiert SPD-Mann Ude, sei dagegen „nur eine Beruhigungstablette und sonst nichts“.