Eine Frage des Selbstverständnisses

Justizia ist blind. Aber müssen Anwälte jedes Mandat annehmen?
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Erstveröffentlicht: 
11.07.2012

Dürfen linke Anwälte Neonazis verteidigen? Ein Fall in Freiburg sorgt für heftige Debatten

Eine Anwältin aus dem linken Spektrum hat ihr Umfeld gegen sich aufgebracht, weil sie einen Neonazi gerichtlich vertritt. Dieser soll einen jungen Antifaschisten schwer verletzt haben. Die Diskussion in Freiburg berührt Grundsatzfragen des linken Selbstverständnisses.

 

Das Verfahren gegen den Neonazi Florian S. sorgt seit Wochen für Aufmerksamkeit. Der 30-jährige Versicherungsvertreter ist vor dem Freiburger Landgericht wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er wird beschuldigt, am 1. Oktober 2011 einen 21-jährigen Antifaschisten angefahren und schwer verletzt zu haben. Morgen soll das Urteil gesprochen werden.

Linke Gruppen gehen davon aus, dass S. mit voller Absicht in eine Gruppe Antifaschisten gerast sei und verweisen auf dessen Facebook-Seite, auf der er sich in Vernichtungsfantasien gegen politische Gegner ergehe. So habe er dort angekündigt, nur darauf zu warten, von Antifaschisten angegriffen zu werden, um sie dann »in Notwehr die Klinge fressen zu lassen«.

Kurz nach Beginn des Verfahrens landete der Angeklagte einen Coup, der nun in linken Kreisen für Streit sorgt. So behauptete Florian S., aus der Naziszene ausgestiegen zu sein und feuerte seine bisherige Anwältin Nicole Schneider, die in rechten Kreisen einen guten Namen hat. Zu seinem neuen Verteidigerteam gehört die junge Anwältin Tina Gröbmayr, bis dahin Sprecherin der Grünen Alternative Freiburg (GAF), einer linken Abspaltung der lokalen Grünen. Als Studentin war sie aktiv beim Arbeitskreis Kritischer Juristen (akj). Ihr neuer Job bringt nicht nur mit sich, Entlastendes für ihren Mandanten zu suchen, sondern könnte auch bedeuten, die Antifas in ein schlechtes Licht zu rücken, wenn es der Verteidigung dient. Gröbmayrs politisches Umfeld reagierte entsetzt.

Vier Vorstandskollegen traten nach dem Bekanntwerden der Mandatsübernahme zurück, ein Ex-Vorstandsvorsitzender ganz aus der Gruppierung aus. Auch die beiden GAF-Stadträte haben kein Verständnis für die Entscheidung, so dass Gröbmayr inzwischen ihren Sprecherposten abgeben musste. Die Vorwürfe weist sie jedoch zurück. In Interviews erklärte sie, sie sei vor allem Anwältin, persönliche politische Auffassungen spielten dabei keine Rolle.

Auch beim Arbeitskreis Kritischer Juristen löste Gröbmayrs Entscheidung kontroverse Diskussionen aus. Erst Anfang Juli trat sie dort als Referentin auf. Eine Distanzierung lehnt der akj aber ab. In einer differenzieren Stellungnahme wird betont, dass es nachvollziehbare Gründe für und gegen die Verteidigung eines Neonazis gebe. »Der akj Freiburg bekennt sich ausdrücklich zur aktiven Ablehnung faschistischen Denkens und Handelns. Gleichzeitig bekennen wir uns zum Recht eines jeden Menschen auf ein faires Verfahren und eine bestmögliche Verteidigung. Hierin sehen wir keinen unüberwindbaren Widerspruch, sondern ein im Einzelfall aufzulösendes Spannungsfeld«, heißt es in der Erklärung.

Der akj sieht bei manchen Kritikern die Grenze zur Diffamierung überschritten. Dabei bezieht er sich auf Texte auf der linken Internetplattform Indymedia-Linksunten, in denen die Anwältin als Naziverteidigerin tituliert wurde. Allerdings finden sich auch dort abwägende Stimmen. »Natürlich ist es ein zivilisatorischer Fortschritt, dass im Rechtsstaat BRD - bei aller gut begründbaren Kritik an der deutschen Justiz - jeder Angeklagte einen Anwalt hinzuziehen kann. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass jeder Anwalt jedes Mandat annehmen muss«, ist in einem Beitrag zu lesen. Das sehen auch andere linke Anwälte so. Für viele kommt eine Verteidigung von Neonazis oder auch mutmaßlichen Vergewaltigern nicht infrage. Auch im akj geht die Debatte weiter. »Für mich persönlich ist eine Mitgliedschaft im akj sowie mein Selbstverständnis als linker Anwalt nicht vereinbar damit, einen Neonazi wegen einer neofaschistisch motivierten Tat zu verteidigen«, sagt der Berliner Rechtsanwalt Martin Henselmann gegenüber »nd«.