Gorleben: Klage gegen Allgemeinverfügung zulässig - Verwaltungsgericht vertagt mündliche Verhandlung zu CASTOR-Demoverboten

Die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung (AGV) beim CASTOR-Transport
2006 war am (gestrigen) Mittwoch Gegenstand einer mündlichen Verhandlung vor
dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Eine Entscheidung und weitere inhaltliche
Erörterungen wurden allerdings vertagt, da wesentliche Akten der Klägerin, der
Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, erst am Montag, bzw. zu
Verhandlungsbeginn übergeben wurden.

Der Vorsitzende der 3. Kammer, Siebert, machte aber bereits deutlich, dass die
Klage der BI gegen die Allgemeinverfügung "nicht von vornherein und eindeutig
offensichtlich unzulässig" sei. Gemäß einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts von 3. März 2004 sei jedes Versammlungsverbot auch
nachträglich justiziabel.


Die Anwältin der BI, Ulrike Donat wies besonders darauf hin, dass die
Stellungnahmen der Polizei, mit der die Allgemeinverfügung begründet wurde,
ausschließlich aus Wertungen, nicht aber auf Tatsachen beruht. Durch diese weit
reichenden Demonstrationsverbote seien BI und andere Betroffene in ihren
Planungen so weit behindert, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit damit
faktisch ins Leere liefe.


Über weitere Details der erteilten Demonstrationsverbote soll erst später
entschieden werden. So hat die Polizei ein Grundstück, auf dem eine Kundgebung
lange vor Festsetzung der AGV angemeldet war, einfach beschlagnahmt.
Alternative Versammlungsorte wurden von der polizeilichen
Versammlungsbehörde nicht benannt. Dass der Grundstückseigentümer
ausdrücklich wollte, dass dort die Anti-CASTOR-Kundgebung stattfindet, wurde
schlicht ignoriert. Deutlich wurde gleichfalls, dass die Polizei Jahr für Jahr Teile von
Grundstücken requiriert, um Platz u.a. für ihre Absperrgitter und Einsatzfahrzeuge
zu haben. Polizeichef Huber: Das mache man schließlich schon seit Jahren so, und
bisher habe noch kein Grundstückseigentümer dagegen geklagt.


Dieter Metk 05841-6451
Rechtsanwältin Ulrike Donat 040-411893830

 


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